Beschluss:

 

1.    Den in der vorgelegten Anlage Änderungen des Gesellschaftsvertrags der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH (WFG) wird zugestimmt. Die Vertreter der Stadt Kamen in den Gremien der WFG werden beauftragt, entsprechenden Beschlüssen zuzustimmen. Gleichzeitig wird bereits jetzt Änderungen zugestimmt, die ggf. noch im Rahmen des kommunalaufsichtlichen Anzeigeverfahrens oder der notariellen Beurkundung erforderlich werden, solange diese die wesentlichen Regelungen des Gesellschaftsvertrags nicht verändern.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, das kommunalaufsichtliche Anzeigeverfahren in Abstimmung mit den Mitgesellschaftern durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis: bei 9 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich angenommen


Herr Eisenhardt merkte kritisch an, dass die Anpassung des Gesellschaftervertrages nicht notwendig und wünschenswert sei. Ein Verlust könne durch einen Kreistagsbeschluss ausgeglichen werden. Daher werde die CDU-Fraktion der Beschlussvorlage nicht zustimmen.

 

Frau Schaumann sprach sie gegen die Vorlage aus, da höhere Verluste durch einen Kreistagsbeschluss ausgeglichen werden könnten. Es gebe keinen Grund einen Automatismus einzuführen.

 

Auf die Frage von Herrn Grosch, warum die Steuerbefreiung entfalle, antwortete der Bürgermeister, dass dies aufgrund der entsprechenden Änderung des Umsatzsteuer- und Körperschaftsrechtes passiere.