Beschluss:

 

Die nachfolgende gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Im Produkt 54.01.01. – Bau von Verkehrsflächen – wird für die Maßnahme Nr. 0591 „Lärmschutzwall Schimmelstraße“ im Haushaltsjahr 2017 ein Betrag in Höhe von 275.000 € außerplanmäßig bereitgestellt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Diederichs-Späh erklärte die Ablehnung der Dringlichkeitsentscheidung durch die CDU-Fraktion. Der Lärmschutzwall sei unabdingbar und werde ausdrücklich begrüßt. Allerdings sei die Begründung in der Dringlichkeitsentscheidung nicht ausreichend gewesen und man wünsche sich durch Schütterlöse eine kostenneutrale Aufstellung.

 

Herr Dr. Liedtke begrüßte den Baubeginn des Lärmschutzwalls. Man habe nach der Ausschreibung den kostengünstigsten Anbieter beauftragt, allerdings habe die Marktlage sich geändert, so dass das Ausschreibungsergebnis zu höheren Kosten geführt habe als vor 3 Jahren angenommen.

 

Herr M. Krause schloss sich den Ausführungen an und betonte die Wichtigkeit des Lärmschutzwalls.

 

Frau Dörlemann teilte mit, dass ihre Fraktion die Dringlichkeitsentscheidung unterstütze, da die Anwohner Lärmschutz bedürfen. Sie verwies auf die geführten Diskussionen im Planungs- und Straßenverkehrsausschuss. Sie fragte, ob die Anwohner nach dem Kommunalabgabengesetz belangt würden. 

 

Herr Dr. Liedtke antwortete, dass die Anwohner nicht nach dem Kommunalabgabengesetz belangt werden könnten. Auch die Baukosten würden nicht auf die Anwohner übertragen.

 

Herr Diederichs-Späh fragte nach, wann welche Abschnitte des Lärmschutzwalls fertiggestellt seien und ob die Kosten für die Basisentwässerungsarbeiten in der außerplanmäßigen Mehrausgabe schon enthalten seien.

 

Die Kosten der Stadtentwässerung seien noch nicht miteingerechnet, so Herr Dr. Liedtke. Die Fertigstellung des Walls sei für Ende 2017 geplant.