Herr Körbel, plan-lokal, informierte ausführlich über das geplante Wettbewerbsverfahren. Die Details sind der Präsentation (S. 4 bis 26) zu entnehmen. Die Preisgeldsummen seien nunmehr mit der Architektenkammer abgestimmt und die Gesamtsumme von 20.000 € bestätigt worden. Die öffentliche Präsentation der Wettbewerbsbeiträge sei eine Forderung der Architektenkammer, der unbedingt nachzukommen sei. Ausstellungsmöglichkeiten seien noch abzustimmen.

 

Denkbar wäre es z.B., im Bereich der Schaufensterflächen von Specht, in der Sparkasse oder Volksbank die eingereichten Arbeiten öffentlich auszustellen.


Zwischenzeitlich sei der Antrag auf Zuwendungen der Städtebauförderung für die Baumaßnahme Nebenzentrum bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht worden, ergänzte Herr Dr. Liedtke. Ziel sei es, Ende 2017 die Ausführungsplanung abzuschließen und danach zügig mit der Baumaßnahme zu beginnen. Nach seiner Einschätzung seien die Aussichten auf eine Bewilligung von Fördermitteln gut.

 

Auf Nachfrage von Herrn Diederichs-Späh erläuterte Herr Körbel die Definitionen für Ideenbereich und Realisierungsbereich. Die Baumaßnahme beziehe sich ausschließlich auf den Realisierungsbereich. Vorschläge zum Ideenbereich würden ggf. in einem weiteren Schritt aufgegriffen werden können. Er verdeutlichte, dass eine integrierte Betrachtung im Rahmen der Planungen erforderlich sei. Anschlussbereiche seien darzustellen sowie die verkehrlichen Anschlüsse zu berücksichtigen.

 

Herr Diederichs-Späh erkundigte sich nach dem Vergabeverfahren. Dazu erläuterte Herr Körbel, dass das Preisgericht mit der Festlegung der Preisträger nur eine Empfehlung ausspreche. Im weiteren Vergabeverfahren könnten alle Teilnehmer des Wettbewerbes berücksichtigt werden. In aller Regel erfolge die Vergabe an einen der Preisträger; das Ergebnis des Wettbewerbes sei jedoch nicht allein ausschlaggebend für die abschließende Vergabe des Auftrages.

 

Bei vorangegangenen Wettbewerbsverfahren (z. B. Fußgängerzone, Sesekepark) sei die Verwaltung im weiteren Vergabeverfahren immer dem Vorschlag der Jury gefolgt und habe die Aufträge an den 1. Preisträger erteilt, erinnerte Herr Dr. Liedtke. Das Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens sei als Empfehlung der Jury zu bewerten. Die Entscheidung treffe jedoch der Ausschuss, der anschließend wieder beteiligt werde. Er teilte mit, dass Bezug nehmend auf die Terminplanung des Wettbewerbsverfahrens daher die Sitzung des Planungs- und Straßenverkehrsausschusses vom 05.07.17 auf den 13.07.17 verlegt werde. Die Realisierungsmöglichkeit von Maßnahmenvorschlägen aus dem Ideenbereich sei grundsätzlich gegeben, z. B. durch Ausweitung des Ausbaubereiches in Form eines Änderungsantrages Städtebauförderung - sofern dies beschlossen und vom Ausschuss getragen werde. Aber wie bei allen Umsetzungen von Fördermaßnahmen gelte der Fördervorbehalt.

 

Herr Müller führte aus, dass er den Eindruck habe, dass Parkplätze einen Vorrang vor Grünflächen hätten. Dies sei nicht im Sinne des Klimaschutzkonzeptes.

 

Dazu erläuterte Herr Körbel, dass sich der Wettbewerb an Landschaftsplanungsbüros richte, die diese Aspekte auf jeden Fall berücksichtigen würden. Es habe sich im Rahmen des Bürgerworkshops herausgestellt, dass die Grünfläche im Bereich Märkische Straße / Westfälische Straße nicht zweckentsprechend genutzt werde. Daher sei die Überlegung entstanden, diese Fläche anders, ggf. auch für Parkflächen, nutzen zu können. Darüber hinaus sei es vorgegeben, die Großbäume auf jeden Fall zu erhalten.

 

Zur Nachfrage von Frau Schaumann, ob der Planungsbereich als Shared-Space-Bereich (gemeinschaftlich genutzter Raum) ausgebaut werden solle, erklärte Herr Dr. Liedtke, dass dies offen sei und die Ergebnisse des Wettbewerbes abgewartet werden müssen. In diesem Zusammenhang wies er darauf hin, dass alle Fraktionen am Wettbewerbsverfahren beteiligt seien.

 

Herr Diederichs-Späh fragte nach, ob mit Blick auf die angrenzenden Zweckbauten im Rahmen des Wettbewerbes auch Empfehlungen an die Privateigentümer gegeben werden sollen.

Hierzu erläuterte Herr Körbel, dass sich der Wettbewerb nur auf die öffentlichen Bereiche beziehe und daher auch Landschaftsplaner aufgefordert würden.

 

Frau Dörlemann berichtete aus dem Workshop, an dem sie teilgenommen habe, dass die Erhöhung der Aufenthaltsqualität im Bereich des Nebenzentrums als wesentliches Ziel formuliert worden sei.

 

Das Ziel, die Aufenthaltsqualität wesentlich zu erhöhen, wurde durch Herrn Lipinski ausdrücklich bestätigt. Im Workshop seien die Interessen der Parkplatznutzer vorgebracht worden. Ziel sei es, nach Möglichkeit die Anzahl an Parkplätzen zu erhalten. Die tatsächliche Anordnung der Parkplätze sei aber nicht vorgegeben.