Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen stimmt zu, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:

 

1 a) Unmittelbare und mittelbare Beteiligung der GSW (2,69%):

 

1.     Die GSW beteiligt sich unmittelbar an der Trianel Windkraftwerk Borkum II GmbH & Co. KG (oder eine ähnliche Firmierung – „TWB II“) in der Rechtsform der Einheits-KG als Kommanditist mit einer Kommanditeinlage in Höhe von bis zu 7,4 Mio. Euro für einen Leistungsanteil in Höhe von rd. 5,4 MW, entsprechend einer prozentualen Beteiligung von 2,69 %. Soweit der Betrag der Einlage nicht ausgeschöpft ist, kann die GSW in dieser Höhe auch Gesellschafterdarlehen ausreichen oder Haftungsübernahmeerklärungen (z. B. Bürgschaft, Garantie) zur Absicherung abgeben.

 

2.     Vorratsbeschluss: Alternativ zu vorstehender Ziffer 1. (bevorzugte Variante):

 

Die GSW beteiligt sich unmittelbar als Kommanditist an einer Beteiligungsgesellschaft firmierend unter Trianel Windkraftwerk Borkum II Beteiligungs GmbH & Co. KG (oder eine ähnliche Firmierung – „TWB II B“) voraussichtlich in der Rechtsform der Einheits-KG als Kommanditist mit einer Kommanditeinlage in Höhe von bis zu 7,4 Mio. Euro, entsprechend einer prozentualen Beteiligung von bis zu 20 %. TWB II B wird sich unmittelbar als Kommanditist mit einer Kommanditeinlage in Höhe von bis zu 137,5 Mio. Euro, entsprechend einer prozentualen Beteiligung von bis zu 50 % an TWB II beteiligen, so dass sich GSW letztendlich wieder mittelbar über TWB II B mit einer prozentualen Beteiligung von 2,69 % bzw. bis zu 7,4 Mio. Euro an TWB II beteiligt.

 

3.   Mit der vorstehenden unter Ziffer 1. oder 2 dargestellten Beteiligung zwingend verbunden ist die mittelbare Beteiligung an der von TWB II zu 100 % gehaltenen Komplementärgesellschaft Trianel Windkraftwerk Borkum II Verwaltungs GmbH (oder einer ähnlichen Firmierung – „TWB II V“) mit einem Stammkapital von 25.000,- Euro.

 

4.     Mit der vorstehenden unter Ziffer 2. dargestellten Beteiligung zwingend verbunden ist die mittelbare Beteiligung an der von TWB II B zu 100 % gehaltenen Komplementärgesellschaft Trianel Windkraftwerk Borkum II Beteiligungs Verwaltungs GmbH (oder einer ähnlichen Firmierung – „TWB II BV“) mit einem Stammkapital von 25.000,- Euro.

 

5.     Mit der vorstehend unter den Ziffern 1. und 2. dargestellten unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung von der GSW an TWB II verbunden, beteiligt sich die GSW mittelbar über TWB II an der Infrastruktur Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG (oder einer ähnlichen Firmierung – „IWB“) in der Rechtsform der Einheits-KG. TWB II wird sich unmittelbar an der IWB mit einer Kommanditeinlage in Höhe von voraussichtlich 500.000,- Euro und einer prozentualen Beteiligung von 50 % beteiligen. Mit dieser Beteiligung wiederum zwingend verbunden ist die mittelbare Beteiligung der GSW an der von der IWB zu 100 % gehaltenen Komplementärgesellschaft Infrastruktur Windkraftwerk Borkum Verwaltungs GmbH (oder einer ähnlichen Firmierung – „IWBV“) mit einem Stammkapital von 25.000,- Euro.

 

6.    Die Geschäftsführung der GSW wird in die Gesellschafterversammlung der TWB II bzw. der TWB II B entsendet. Die Geschäftsführer der GSW werden bestimmt, die Rechte und Pflichten aus der Beteiligung der GSW an der TWB II bzw. TWB II B wahrzunehmen.

 

7.     Die Zustimmung zum Abschluss und/oder Eintritt in sämtliche(r) Verträge, die im Rahmen dieser Beteiligung bzw. des Beitritts zu den Gesellschaften erforderlich sind und werden, wird erteilt.

 

 

1 b) Mittelbare Beteiligung der GSW über TWB I (2,5 %):

 

1.     Die GSW beteiligt sich mittelbar über die Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG („TWB I“) an der Infrastruktur Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG (oder einer ähnlichen Firmierung – „IWB“) in der Rechtsform der Einheits-KG. TWB I wird sich unmittelbar an der IWB mit einer Kommanditeinlage in Höhe von voraussichtlich 500.000,- Euro und einer prozentualen Beteiligung von 50 % beteiligen.

 

2.     Mit der vorstehenden Beteiligung zwingend verbunden ist die mittelbare Beteiligung an der von der IWB zu 100 % gehaltenen Komplementärgesellschaft Infrastruktur Windkraftwerk Borkum Verwaltungs GmbH (oder einer ähnlichen Firmierung – „IWBV“) mit einem Stammkapital von 25.000,- Euro.

 

3.     Die Zustimmung zum Abschluss und/oder Eintritt in sämtliche(r) Verträge, die im Rahmen dieser Beteiligung erforderlich sind und werden, wird erteilt.

 

 

1 c) Mittelbare Beteiligung der GSW über Trianel GmbH (0,83 %):

 

1.     Die Trianel GmbH beteiligt sich unmittelbar an der Trianel Windkraftwerk Borkum II GmbH & Co. KG (oder eine ähnliche Firmierung – „TWB II“) in der Rechtsform der Einheits-KG als Kommanditist mit einer Kommanditeinlage in Höhe von bis zu 5,5 Mio. Euro für einen Leistungsanteil in Höhe von rd. 4 MW, entsprechend einer prozentualen Beteiligung von 2 %. Soweit der Betrag der Einlage nicht ausgeschöpft ist, kann die Trianel GmbH in dieser Höhe auch Gesellschafterdarlehen ausreichen oder Haftungsübernahmeerklärungen (z. B. Bürgschaft, Garantie) zur Absicherung abgeben.

 

2.     Vorratsbeschuss: Alternativ zu vorstehender Ziffer 1. (bevorzugte Variante):

 

Die Trianel GmbH beteiligt sich unmittelbar als Kommanditist an einer Beteiligungsgesellschaft firmierend unter Trianel Windkraftwerk Borkum II Beteiligungs GmbH & Co. KG (oder eine ähnliche Firmierung – „TWB II B“) voraussichtlich in der Rechtsform der Einheits-KG als Kommanditist mit einer Kommanditeinlage in Höhe von bis zu 5,5 Mio. Euro, entsprechend einer prozentualen Beteiligung von bis zu 15 %. TWB II B wird sich unmittelbar als Kommanditist mit einer Kommanditeinlage in Höhe von bis zu 137,5 Mio. Euro, entsprechend einer prozentualen Beteiligung von bis zu 50 % an TWB II beteiligen, so dass sich Trianel GmbH letztendlich wieder mittelbar über TWB II B mit einer prozentualen Beteiligung von 2 % bzw. bis zu 5,5 Mio. Euro an TWB II beteiligt.

 

3.     Mit der vorstehenden unter Ziffer 1. oder 2 dargestellten Beteiligung zwingend verbunden ist die mittelbare Beteiligung an der von TWB II zu 100 % gehaltenen Komplementärgesellschaft Trianel Windkraftwerk Borkum II Verwaltungs GmbH (oder einer ähnlichen Firmierung – „TWB II V“) mit einem Stammkapital von 25.000,- Euro.

 

4.     Mit der vorstehenden unter Ziffer 2. dargestellten Beteiligung zwingend verbunden ist die mittelbare Beteiligung an der von TWB II B zu 100 % gehaltenen Komplementärgesellschaft Trianel Windkraftwerk Borkum II Beteiligungs Verwaltungs GmbH (oder einer ähnlichen Firmierung – „TWB II BV“) mit einem Stammkapital von 25.000,- Euro.

 

5.     Mit der vorstehend unter den Ziffern 1. und 2. dargestellten unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung von der Trianel GmbH an TWB II verbunden, beteiligt sich die Trianel GmbH mittelbar über TWB II an der Infrastruktur Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG (oder einer ähnlichen Firmierung – „IWB“) in der Rechtsform der Einheits-KG. TWB II wird sich unmittelbar an der IWB mit einer Kommanditeinlage in Höhe von voraussichtlich 500.000,- Euro und einer prozentualen Beteiligung von 50 % beteiligen. Mit dieser Beteiligung wiederum zwingend verbunden ist die mittelbare Beteiligung der Trianel GmbH an der von der IWB zu 100 % gehaltenen Komplementärgesellschaft Infrastruktur Windkraftwerk Borkum Verwaltungs GmbH (oder einer ähnlichen Firmierung – „IWBV“) mit einem Stammkapital von 25.000,- Euro.

 

 

 

 

 

1 d) Mittelbare Beteiligung der GSW über Trianel (0,83%) über TWB I (2,69%):

 

1.     Die Trianel GmbH beteiligt sich mittelbar über die Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG („TWB I“) an der Infrastruktur Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG (oder einer ähnlichen Firmierung – „IWB“) in der Rechtsform der Einheits-KG. TWB I wird sich unmittelbar an der IWB mit einer Kommanditeinlage in Höhe von voraussichtlich 500.000,- Euro und einer prozentualen Beteiligung von 50 % beteiligen.

 

2.     Mit der vorstehenden Beteiligung zwingend verbunden ist die mittelbare Beteiligung an der von der IWB zu 100 % gehaltenen Komplementärgesellschaft Infrastruktur Windkraftwerk Borkum Verwaltungs GmbH (oder einer ähnlichen Firmierung – „IWBV“) mit einem Stammkapital von 25.000,- Euro.

 

 

2)     Die Geschäftsführung der GSW wird ermächtigt, alle zur Umsetzung der verstehenden Beschlüsse erforderlichen Maßnahmen und Rechtshandlungen vorzunehmen.

 

3)     Die Vorratsbeschlussfassung für die Beteiligung der GSW bzw. der Trianel GmbH über die sog. Bündelungsgesellschaft an der TWB II steht unter dem Vorbehalt, dass die noch zu erstellenden und mit der zuständigen Aufsichtsbehörde abzustimmenden Gesellschaftsverträge den kommunalen Eigentümern der GSW nachgereicht werden.

 

4)    Die Beschlussfassung des Rates der Stadt Kamen steht unter dem Vorbehalt, dass der Aufsichtsrat der GSW am 09.12.2016 eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung der GSW ausspricht.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen