Beschluss:

 

Der Planungs- und Straßenverkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Verkehrssituation für Fußgänger und Radfahrer bei der Benutzung der Mühlhauser Straße (Werver Mark/ Mühlhauser Straße bis Mühlhauser Straße/Vöhdeweg) hinsichtlich der Gefahrenpotentiale für Radfahrer zu untersuchen, mit dem Ziel den Bereich für Radfahrer und Fußgänger sicherer zu gestalten. Das Ergebnis der Untersuchung und erforderliche Maßnahmen werden im Planungs- und Straßen­verkehrsausschuss vorgestellt.

 


Abstimmungsergebnis: bei 13 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich abgelehnt

 

 


Frau Scharrenbach verwies auf den vorliegenden Antrag.

Herr Krause verwies noch einmal auf das Nahmobilitätskonzept als Maßnahme aus dem be­schlossenen Integrierten Klimaschutzkonzept, für das bereits Fördermittel beantragt und auch bewilligt seien. Da dieses Konzept auch Fragestellungen wie die des vorliegenden Antrags um­fasse, sei dieser überflüssig.

Frau Scharrenbach erkundigte sich nach dem Zeitpunkt der Fertigstellung des Nahmobilitäts­konzeptes. Zudem seien trotz beschlossenem Klimaschutzkonzept bereits ähnliche Anträge zum Thema Radverkehrssicherheit beraten und abgestimmt worden. Die Verkehrssituation an der Mühlhauser Straße betreffe viele Bürger. Frau Scharrenbach kritisierte, dass es im Umwelt- und Klimaschutzausschuss keine Mitteilungsvorlage zum Nahmobilitätskonzept gegeben habe. Ein Protokoll dieser Sitzung wäre ebenfalls nicht vorhanden.

Daraufhin erklärte Herr Liedtke dass die Vorgehensweise zur Erarbeitung des Nahmobilitäts­konzeptes als Klimaschutzteilkonzept bereits ausführlich vorgestellt worden sei. Das Konzept sei beauftragt und umfasse die Fuß- und Radverkehrsförderung im gesamten Stadtgebiet, so auch diesen Bereich. Das Protokoll der Sitzung des Umwelt- und Klimaschutzausschusses vom 06.10.2016 sei im Ratsinformationssystem abrufbar.

Zum weiteren Verfahren ergänzte Herr Breuer mit Verweis auf die Fördermodalitäten, dass der Förderzeitraum für das Nahmobilitätskonzept ein Jahr betrage und dementsprechend zum Ende des Jahres 2017 mit Ergebnissen zu rechnen sei. Eventuelle Verlängerungen seien entspre­chend abzustimmen.

Frau Scharrenbach fragte daraufhin nach, ob es demnach bis zur Fertigstellung des Nahmobi­litätskonzeptes keine Änderungen an Verkehrssituationen und keine Verbesserung der Fußgän­ger- und Radwegesicherheit geben würde.

Herr Liedtke verwies diesbezüglich auf die laufende Untersuchung des gesamten Stadtgebie­tes.

Herr Diederichs-Späh teilte ergänzend mit, dass das Protokoll erst am 28.11.2016 in das Rats­informationssystem eingestellt worden sei. Dies wurde von Herrn Liedtke und Herrn Krause dementiert.

Herr Helmken beurteilte die im Antrag angeführte Verkehrssituation ebenfalls als schwierig für Fußgänger und Radfahrer. Diese bedürfe einer dringenden Prüfung. Da der Antrag jedoch dop­pelt sei, könne seine Fraktion dem Antrag nicht zustimmen.

Herr Müller schlug vor, die Ausweisung einer Tempo 30-Zone statt der derzeit zulässigen 50 km/h zu beantragen.

Herr Krause antwortete, dass viele Bereiche im Stadtgebiet ähnlich der beschriebenen Ver­kehrssituation seien. Die Verwaltung arbeite bereits daran und werde den Sachverhalt entspre­chend prüfen. Er erklärte, eine Mittelmarkierung der Fahrbahn könnte das Gefahrenpotenzial reduzieren. Eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit halte er für nicht zielführend.