Sitzung: 28.11.2016 Planungs- und Straßenverkehrsausschuss
Herr Diederichs-Späh erläuterte den vorliegenden Antrag. Der bestehende
Parkdruck in der Siedlung „Am Holze“ werde durch Parken auf dem Seitenstreifen
der Lindenallee ausgeglichen. Dies sei nicht zulässig, da es sich um eine
Vorfahrtstraße außerhalb geschlossener Ortschaften handele. Die CDU-Fraktion
rege deshalb in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger eine Verschiebung des
Ortsausgangsschildes in Richtung Kreisverkehr an.
Herr Liedtke antwortete, dass eine willkürliche Verschiebung von
Ortsausgangsschildern nicht möglich sei, da hier die entsprechend Richtlinie zu
beachten sei. Der vorhandene Mehrzweckstreifen sei in einer entsprechenden
Breite ausgebaut und bereits derzeit verkehrsrechtlich legal uneingeschränkt
als Parkstreifen nutzbar.
Herr Diederichs-Späh führte hierzu aus, dass das Parken außerhalb
geschlossener Ortschaften auf Vorfahrtstraßen nicht zulässig sei und verwies
auf eine vergleichbare Situation auf der Westicker Straße.
Daraufhin erklärte Herr Breuer, dass gemäß
Verwaltungsvorschrift zum Zeichen 306 „Vorfahrtstraßen“ außerhalb
geschlossener Ortschaften auf Vorfahrtstraßen kein Parken auf der Fahrbahn
zulässig sei. Neben dem Halten am rechten Fahrbahnrand sei demnach auch das
Parken auf dem Seitenstreifen erlaubt.
Herr Diederichs-Späh nahm dies zur Kenntnis und zog den Antrag zurück.
Auf Nachfrage von Herrn Helmken bestätigte Herr Breuer, dass es sich bei Seitenstreifen
und Mehrzweckstreifen um die gleiche Regelung handele.