Herr Diederichs-Späh erläuterte den vorliegenden Antrag. Der bestehende Parkdruck in der Siedlung „Am Holze“ werde durch Parken auf dem Seitenstreifen der Lindenallee ausgeglichen. Dies sei nicht zulässig, da es sich um eine Vorfahrtstraße außerhalb geschlossener Ortschaften handele. Die CDU-Fraktion rege deshalb in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger eine Verschiebung des Ortsausgangsschildes in Richtung Kreisverkehr an.

Herr Liedtke antwortete, dass eine willkürliche Verschiebung von Ortsausgangsschildern nicht möglich sei, da hier die entsprechend Richtlinie zu beachten sei. Der vorhandene Mehrzweck­streifen sei in einer entsprechenden Breite ausgebaut und bereits derzeit verkehrsrechtlich legal uneingeschränkt als Parkstreifen nutzbar.

Herr Diederichs-Späh führte hierzu aus, dass das Parken außerhalb geschlossener Ortschaf­ten auf Vorfahrtstraßen nicht zulässig sei und verwies auf eine vergleichbare Situation auf der Westicker Straße.

Daraufhin erklärte Herr Breuer, dass gemäß Verwaltungsvorschrift zum Zeichen 306 „Vorfahrt­straßen“ außerhalb geschlossener Ortschaften auf Vorfahrtstraßen kein Parken auf der Fahr­bahn zulässig sei. Neben dem Halten am rechten Fahrbahnrand sei demnach auch das Parken auf dem Seitenstreifen erlaubt.

Herr Diederichs-Späh nahm dies zur Kenntnis und zog den Antrag zurück.

Auf Nachfrage von Herrn Helmken bestätigte Herr Breuer, dass es sich bei Seitenstreifen und Mehrzweckstreifen um die gleiche Regelung handele.