Beschluss:

 

Der Planungs- und Straßenverkehrsausschuss der Stadt Kamen beschließt das Konzept zu Fahrradabstellanlagen in der Innenstadt als Grundlage für die weitere Entwicklung des Fahrradparkens in der Innenstadt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Breuer erinnerte an die umfangreichen Erläuterungen und die Beratung zum Fahrradab­stellanlagenkonzept in der letzten Sitzung des Planungs- und Straßenverkehrsausschusses. Es wurden einige kleine Änderungen vorgenommen, die sich aus der umfangreichen Bürgerbeteili­gung zum Fahrradabstellanlagenkonzept ergaben. Zudem seien auch die Anregungen der Frak­tion Freie Wähler/FDP inhaltlich aufgearbeitet und im Konzept berücksichtigt worden. Dies sei in der Stellungnahme der Verwaltung entsprechend erläutert. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung zum Fahrradabstellanlagenkonzept eingegangene Beiträge, die nicht unmittelbar das vorlie­gende Konzept betreffen, würden entsprechend bei der Erarbeitung des Nahmobilitätskonzeptes aufgegriffen. Der Beschluss des Fahrradabstellanlagenkonzeptes legitimiere die Verwaltung, auf dieser Grundlage die Einzelstandorte in mehreren Bauabschnitten zur Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Nahmobilität (FöRi-Nah) anzumelden. Die Umsetzung erfolge sukzessive, beginnend mit dem Förderantrag im Frühjahr 2017.

Frau Dörlemann lobte den Prozess zur Erarbeitung des Fahrradabstellanlagenkonzepts und kündigte an, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Frau Schaumann schloss sich den Ausführungen von Frau Dörlemann an. Sie freue sich, dass ihre Anregungen in das Konzept eingearbeitet wurden, betonte jedoch, dass die Förderung des Radverkehrs nicht auf Kosten anderer Verkehrsträger geschehen dürfe. Sie begrüße, dass in der Kampstraße kein Nettoparkplatzverlust entstanden sei. Ein Verlust von fünf Pkw-Stellplätzen für die gesamte Innenstadt sei zu verkraften.

Herr Krause bestätigte, dass das Fahrradabstellanlagenkonzept auf eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung stoße und die eingegangen Anregungen angemessen berücksichtigt seien. Er kündigte an, der Vorlage ebenfalls zuzustimmen.

Herr Müller erkundigte sich, ob auch die Steckbriefe ohne Zustimmung im Rahmen der Bürger­beteiligung (siehe Anlage 2) im weiteren Verfahren berücksichtigt würden.

Herr Breuer erklärte, dass alle im Fahrradabstellanlagenkonzept aufgeführten Maßnahmen um­gesetzt werden sollen. Die Liste in Anlage 2 gebe lediglich das Ergebnis der Onlinebeteiligung wieder. Nicht zu allen Steckbriefen hätten sich Bürger geäußert. Er betonte, dass es sich zum derzeitigen Stand lediglich um Prinzipskizzen handele, die sich im Zuge der Detailplanung ge­gebenenfalls noch verändern könnten.

Herr Kissing stellte mit Verweis auf den Beitrag von Frau Schaumann fest, dass die derzeitige Verkehrsinfrastruktur nicht den Anforderungen an den Alltagsradverkehr entspräche. Eine In­vestition in den Radverkehr würde sich lohnen. Er nannte das Beispiel Nijmegen in den Nieder­landen, wo eine funktionierende Fahrradinfrastruktur bestünde und beispielsweise zwei Drittel der Arbeitnehmer mit dem Rad zum Arbeitsplatz fahren würden. Der hohe Radverkehrsanteil entspräche somit einer Substitution des Autoverkehrs, ohne Einschränkung anderer Verkehrs­teilnehmer.

Frau Schaumann machte deutlich, dass sie eine Förderung des Radverkehrs für sinnvoll und notwendig erachte, der Pkw-Verkehr in diesem Zusammenhang aber nicht vergessen werden dürfe.