Beschluss:

 

Der Planungs- und Straßenverkehrsausschuss der Stadt Kamen billigt die Stellungnahme der Verwaltung für den Bebauungsplan Unna Nr. 87A „Interkommunales Gewerbegebiet Kamen/Unna, westliches Teilgebiet“ im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB im Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB.

 

Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666 ff), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 03.05.2005 (GV. NRW S. 498)

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Zum Tagesordnungspunkt 4 verwies Herr Lipinski auf die letzte Sitzung des Planungs- und Straßenverkehrsausschusses vom 19.09.2016, in der das Thema bereits behandelt wurde. Er erinnerte daran, dass Herr Keßler in dieser Sitzung bereits seine Befangenheit erklärt habe und aus diesem Grund auch diesmal nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilnehmen werde.

Herr Breuer bestätigte, dass es bereits in der letzten Sitzung des Planungs- und Straßenver­kehrsausschusses einen ausführlichen Bericht und umfangreiche Diskussionen zu den wesentli­chen Themen des Bebauungsplanentwurfes der Stadt Unna gegeben habe. Es sei ein entspre­chender Beschluss gefasst worden. Die Betroffenheit der Stadt Kamen läge im Wesentlichen in der Frage der Verkehrsanbindung, - abwicklung und -belastung. Die vorliegende Stellungnahme der Stadt Kamen entspräche dem Vorschlag aus der letzten Sitzung. Herr Breuer teilte mit, dass die Stellungnahme unter Vorbehalt der Zustimmung des Ausschusses bereits abgegeben wer­den musste, um die entsprechende Abgabefrist des formalen Verfahrens einzuhalten.

Herr Krause bestätigte die Aussage von Herrn Breuer, dass die vorliegende Stellungnahme dem Ergebnis der letzten Sitzung entspräche und begrüßte das Vorgehen der Verwaltung, die Stellungnahme vor Beschlussfassung bereits fristgerecht eingereicht zu haben.

Herr Diederichs-Späh erklärte, die CDU stimme der vorliegenden Stellungnahme ebenfalls zu, stellte jedoch heraus, dass der Aspekt der hohen Verkehrsbelastung auf Kamener Seite in der Beschlussvorlage zu kurz gegriffen dargestellt sei.