Sitzung: 28.11.2016 Planungs- und Straßenverkehrsausschuss
Vorlage: 122/2016
Herr Liedtke verwies auf die
Mitteilungsvorlage und den ausführlichen Bericht der Verwaltung in der letzten
Sitzung des Planungs- und Straßenverkehrsausschusses zu diesem bedeutenden
Projekt für den Stadtteil Kamen-Heeren-Werve. Er erinnerte an das Gesamttestat
des Landes für das Integrierte Handlungskonzept mit zuwendungsfähigen
Gesamtausgaben in Höhe von rund 4,3 Mio. Euro und an die in der
Mitteilungsvorlage beschriebenen bewilligten Maßnahmen. Diese Fördermittel
ermöglichen eine positive Entwicklung des Stadtteils. Im Produkthaushalt 2017
finden sich das gesamte beschlossene Integrierte Handlungskonzept und die
entsprechenden Maßnahmen im Produktbereich 51 wieder. Der Sanierungsaufwand
für die kleine Brücke ist nun im Produktbereich 54 „Aufwendungen für
Unterhaltung des Infrastrukturvermögens“ mit rund 15.000 bis 20.000 €
veranschlagt. Die Kalkulation war Ergebnis der aktuellen Brückenhauptprüfung.
Es ist eine mittelfristige Umsetzung vorgesehen.
Mit Verweis auf die letzte Sitzung des Planungs- und
Straßenverkehrsausschusses erläuterte Herr Liedtke, dass der Wettbewerb zur
Umgestaltung des Nebenzentrums eines der zentralen Projekte des Integrierten
Handlungskonzeptes darstelle und dieser derzeit vorbereitet werde. In den
nächsten Tagen werde ein Gespräch mit dem beauftragten Büro plan-lokal
stattfinden, um den Wettbewerb auszuarbeiten. Wie bereits angekündigt, ist für
Anfang 2017 ein Workshop für interessierte Bürgerinnen und Bürger und die
zahlreichen Akteure im Stadtteil geplant. Damit werde die intensive
Bürgerbeteiligung des Integrierten Handlungskonzeptes fortgeführt. Der
Wettbewerb und weitere Details werden u.a. auch Thema der nächsten Sitzung des
Planungs- und Straßenverkehrsausschusses sein.
Frau Scharrenbach erkundigte
sich nach der alten Investposition für die Brücke über den Mühlbach (230.000,-
€ für 2017), über die im vergangenen Jahr bereits sehr intensiv gestritten
wurde. Sie bat um Erläuterung der Pläne für diese Brücke. Im Integrierten
Handlungskonzept gäbe es zudem zwei Positionen im Bereich Nahmobilität, die von
Anfang an nie mit Finanzmitteln hinterlegt waren: Lückenschluss Mühlbach und
Zuwegung zum Radschnellweg Ruhr RS1. Frau Scharrenbach fragte, ob für die
Fördermittelanmeldung eine Konkretisierung der beiden Positionen stattgefunden
habe und wenn ja, in welcher Höhe.
Herr Liedtke erläuterte, dass
bisher ein Betrag von 230.000,- € im Haushaltsplan veranschlagt worden sei. Mit
dem beschlossenen Integrierten Handlungskonzept und dem entsprechenden
Förderbescheid könne eine präzisere Aussage getroffen werden. Die
Stadtteilklammer befinde sich wie alle anderen Projekte des IHK
Kamen-Heeren-Werve in Produktbereich 51. Die Einordnung der Kosten für die
Brücke (15.000 - 20.000 €) sei im Produktbereich 54 sinnvoll, da es sich um
eine Sanierung handele.
Frau Scharrenbach erkundigte
sich, ob es sich um eine Erneuerung bzw. deutliche Verbreiterung oder
lediglich um eine Sanierung der Brücke handele.
Herr Liedtke erwiderte, dass
eine Sanierung der Brücke geplant sei, wie im Integrierten Handlungskonzept
nachzulesen. Es gäbe keine Absicht zur Erneuerung oder Verbreiterung der Brücke.
Herr Breuer ergänzte, dass es
sich bei den angesprochenen Mitteln für die beiden nicht etatisierten
Maßnahmen nicht um Städtebaufördermittel handele, sondern diese entsprechend
der Förderrichtlinie Nahmobilität des Landes Nordrhein-Westfalen (FöRi-Nah) zu
beantragen seien. Diese Maßnahmen seien für spätere Jahre vorgesehen. Da
Förderanträge im Rahmen der FöRi-Nah bis Mai gestellt werden müssten, wäre
eine Bewilligung demnach frühestens im Jahr 2018 möglich. Diese Maßnahmen wären
entsprechend frühestens im Haushalt 2018 zu berücksichtigen. Die
Detailplanung der Maßnahmen sei in die Planungen zum Bau des RS1 einzubringen
und entsprechend abzustimmen, z. B. Fördermittel für den Bau von Anschlüssen
zum RS1. Der Landesbetrieb Straßen NRW bereitet dies derzeit sehr intensiv vor.
Das Verfahren werde allerdings noch einige Zeit dauern, da es aus heutiger
Sicht u.a. entsprechende Kreuzungsvereinbarungen für den Radschnellweg geben
müsse. Herr Breuer schätzt, dass dies voraussichtlich erst nach 2018 der Fall
sein werde.
Frau Dörlemann fragte nach,
in welcher Weise die Prioritäten der Maßnahmen im Integrierten Handlungskonzept
festgelegt wurden, beispielsweise die Brücke für die Stadtteilklammer. Zudem
bat Frau Dörlemann um eine mögliche Teilnahme der Politik bei dem von Herrn
Liedtke angesprochenen Workshop, wie dies auch bei dem Stadtteilspaziergang im
Rahmen der Erarbeitung des Integrierten Handlungskonzeptes der Fall gewesen
sei.
Herr Liedtke erklärte, dass
eine Teilnahme am Workshop selbstverständlich möglich sei. Hierbei sei kein
Ausschluss der Politik vorgesehen. Herr Liedtke betonte, dass die Brücke
getrennt vom Integrierten Handlungskonzept betrachtet werden solle. Diese habe
im Rahmen des Projektes Stadtteilklammer lediglich eine Verbindungsfunktion.
Die Brückenhauptprüfung habe einen mittelfristigen Sanierungsbedarf für diese
Brücke ergeben. Dies werde entsprechend zeitlich eingetaktet.
Auf Nachfrage von Frau Dörlemann
bestätigte Herr Liedtke, dass die
Maßnahmen aus dem Integrierten Handlungskonzept alle bestehen bleiben würden.
Herr Krause bedankte sich für
die umfassende Information zur Priorisierung der Projekte im Rahmen des
Integrierten Handlungskonzeptes und die ausführliche Stellungnahme zur Stadtteilklammer.
Von einer Brückenverbreiterung sei nie die Rede gewesen. Der Fokus habe stets
auf der Wegebeziehung zwischen den zwei Straßen gelegen.
Herr Diederichs-Späh bezog
sich auf eine Veranstaltung des ADFC zum RS1 vor wenigen Wochen, bei der auch
der RVR vorgetragen habe. Herr Diederichs-Späh habe die Information mitgenommen,
dass der Bereich um Kamen sehr vorranging betrachtet würde. Die Zuwegung zum
RS1 solle den gleichen Ausbaustandard erhalten wie der RS1 selbst, also 4m für
Radfahrer plus 2m für Fußgänger. Zudem würden diese Zuwegungen in den
Aufgabenbereich der jeweiligen Kommune fallen, sowohl Bau als auch Betrieb.
Dies beträfe alle Zuwegungen im Kamener Stadtgebiet. Er erkundigte sich, wie
damit umgegangen würde.
Herr Breuer erwiderte, dass
nicht geplant sei, alle Zuwegungen im RS1-Standard auszubauen. Dies erfolge
nach Bedarf. Zudem liege die Zuständigkeit für die Zuwegungen nicht zwingend
bei der Kommune. Bei regionalbedeutsamen Zuwegungen könne die Zuständigkeit
beispielsweise beim RVR liegen (regionales Radwegenetz). Da es sich formal um
eine Landesstraße handele, seien entsprechende Kreuzungsvereinbarungen
zwischen Landesbetrieb und Kreis bzw. Kommune zu schließen, in denen die
Zuständigkeit klar geregelt werde. Diese und weitere Punkte würden im Rahmen
der Ausführungsplanung im Detail geprüft. Diese Ergebnisse werden den
Planungs- und Straßenverkehrsausschuss erreichen und entsprechend zu
diskutieren seien.
Herr Breuer erläuterte darüber hinaus, dass der Abschnitt Unna/Hamm
nicht prioritär betrachtet werde. Dieser Abschnitt werde allerdings vom
Landesbetrieb selbst bearbeitet, während für andere Abschnitte entsprechende
Planungs- und Bauvereinbarungen getroffen würden. Unter Umständen können
dennoch andere Abschnitte eher in die Umsetzung kommen, beispielsweise in
Bochum, Gelsenkirchen oder Dortmund. Die Planungen würden vorangetrieben und
zeitnah ein entsprechendes Planungsbüro mit der Ausführungsplanung beauftragt.
Erst dann könne man entsprechende Details besprechen.
Herr Helmken erkundigte sich,
für was genau die Kosten in Höhe von 15.000 - 20.000,- € im Rahmen der
Brückensanierung eingesetzt würden.
Herr Liedtke verwies auf den
angekündigten Bericht zu den Brückenprüfungen im Stadtgebiet. Es werde entsprechend
ausführlich berichtet, wenn die aufbereiten Informationen zu den Brücken vom
beauftragten Büro vorgelegt worden sind.
Frau Scharrenbach erkundigte
sich, ob es mittlerweile Neuigkeiten zum Freibadgelände in Heeren-Werve gäbe.
Herr Liedtke verwies auf die
Mitteilungsvorlage und verneinte dies.
Herr Lipinski bat darum, das
umfangreiche Integrierte Handlungskonzept für Kamen-Heeren-Werve nicht auf die
Stadtteilklammer zu reduzieren. Das Konzept enthielte mehrere Schwerpunkte mit
umfassenden Maßnahmen, die die Gesamtentwicklung des Stadtteils positiv vorantreiben
würden.