Herr Liedtke verwies auf die Mitteilungsvorlage und den ausführlichen Bericht der Verwaltung in der letzten Sitzung des Planungs- und Straßenverkehrsausschusses zu diesem bedeutenden Projekt für den Stadtteil Kamen-Heeren-Werve. Er erinnerte an das Gesamttestat des Landes für das Integrierte Hand­lungskonzept mit zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von rund 4,3 Mio. Euro und an die in der Mitteilungsvorlage beschriebenen bewilligten Maßnahmen. Diese Fördermittel ermöglichen eine posi­tive Entwicklung des Stadtteils. Im Produkthaushalt 2017 finden sich das gesamte beschlossene Inte­grierte Handlungskonzept und die entspre­chenden Maßnahmen im Produktbereich 51 wieder. Der Sa­nierungsaufwand für die kleine Brü­cke ist nun im Produktbereich 54 „Aufwendungen für Unterhaltung des Infrastrukturvermögens“ mit rund 15.000 bis 20.000 € veranschlagt. Die Kalkulation war Ergebnis der aktuellen Brücken­hauptprüfung. Es ist eine mittelfristige Umsetzung vorgesehen.

Mit Verweis auf die letzte Sitzung des Planungs- und Straßenverkehrsausschusses erläuterte Herr Liedtke, dass der Wettbewerb zur Umgestaltung des Nebenzentrums eines der zentralen Projekte des Integrierten Handlungskonzeptes darstelle und dieser derzeit vorbereitet werde. In den nächsten Tagen werde ein Gespräch mit dem beauftragten Büro plan-lokal stattfinden, um den Wettbewerb auszuarbei­ten. Wie bereits angekündigt, ist für Anfang 2017 ein Workshop für interessierte Bürgerinnen und Bürger und die zahlreichen Akteure im Stadtteil geplant. Damit werde die intensive Bürgerbeteiligung des Inte­grierten Handlungskonzeptes fortgeführt. Der Wettbewerb und weitere Details werden u.a. auch Thema der nächsten Sitzung des Planungs- und Straßenverkehrsausschusses sein.

Frau Scharrenbach erkundigte sich nach der alten Investposition für die Brücke über den Mühl­bach (230.000,- € für 2017), über die im vergangenen Jahr bereits sehr intensiv gestritten wurde. Sie bat um Erläuterung der Pläne für diese Brücke. Im Integrierten Handlungskonzept gäbe es zudem zwei Positio­nen im Bereich Nahmobilität, die von Anfang an nie mit Finanzmit­teln hinterlegt waren: Lückenschluss Mühlbach und Zuwegung zum Radschnellweg Ruhr RS1. Frau Scharrenbach fragte, ob für die Fördermit­telanmeldung eine Konkretisierung der beiden Positionen stattgefunden habe und wenn ja, in welcher Höhe.

Herr Liedtke erläuterte, dass bisher ein Betrag von 230.000,- € im Haushaltsplan veranschlagt worden sei. Mit dem beschlossenen Integrierten Handlungskonzept und dem entsprechenden Förderbescheid könne eine präzisere Aussage getroffen werden. Die Stadtteilklammer befinde sich wie alle anderen Projekte des IHK Kamen-Heeren-Werve in Produktbereich 51. Die Einord­nung der Kosten für die Brücke (15.000 - 20.000 €) sei im Produktbereich 54 sinnvoll, da es sich um eine Sanierung handele.

Frau Scharrenbach erkundigte sich, ob es sich um eine Erneuerung bzw. deutliche Verbreite­rung oder lediglich um eine Sanierung der Brücke handele.

Herr Liedtke erwiderte, dass eine Sanierung der Brücke geplant sei, wie im Integrierten Hand­lungskon­zept nachzulesen. Es gäbe keine Absicht zur Erneuerung oder Verbreiterung der Brü­cke.

Herr Breuer ergänzte, dass es sich bei den angesprochenen Mitteln für die beiden nicht etati­sierten Maßnahmen nicht um Städtebaufördermittel handele, sondern diese entsprechend der Förderrichtlinie Nahmobilität des Landes Nordrhein-Westfalen (FöRi-Nah) zu beantragen seien. Diese Maßnahmen seien für spätere Jahre vorgesehen. Da Förderanträge im Rahmen der FöRi-Nah bis Mai gestellt werden müss­ten, wäre eine Bewilligung demnach frühestens im Jahr 2018 möglich. Diese Maßnahmen wären ent­sprechend frühestens im Haushalt 2018 zu berücksichti­gen. Die Detailplanung der Maßnahmen sei in die Planungen zum Bau des RS1 einzubringen und entsprechend abzustimmen, z. B. Fördermittel für den Bau von Anschlüssen zum RS1. Der Landesbetrieb Straßen NRW bereitet dies derzeit sehr intensiv vor. Das Verfahren werde aller­dings noch einige Zeit dauern, da es aus heutiger Sicht u.a. entsprechende Kreu­zungsvereinba­rungen für den Radschnellweg geben müsse. Herr Breuer schätzt, dass dies voraussichtlich erst nach 2018 der Fall sein werde.

Frau Dörlemann fragte nach, in welcher Weise die Prioritäten der Maßnahmen im Integrierten Hand­lungskonzept festgelegt wurden, beispielsweise die Brücke für die Stadtteilklammer. Zu­dem bat Frau Dörlemann um eine mögliche Teilnahme der Politik bei dem von Herrn Liedtke angesprochenen Work­shop, wie dies auch bei dem Stadtteilspaziergang im Rahmen der Erar­beitung des Integrierten Hand­lungskonzeptes der Fall gewesen sei.

Herr Liedtke erklärte, dass eine Teilnahme am Workshop selbstverständlich möglich sei. Hier­bei sei kein Ausschluss der Politik vorgesehen. Herr Liedtke betonte, dass die Brücke getrennt vom Integrierten Handlungskonzept betrachtet werden solle. Diese habe im Rahmen des Pro­jektes Stadtteilklammer le­diglich eine Verbindungsfunktion. Die Brückenhauptprüfung habe ei­nen mittelfristigen Sanierungsbedarf für diese Brücke ergeben. Dies werde entsprechend zeitlich eingetaktet.

Auf Nachfrage von Frau Dörlemann bestätigte Herr Liedtke, dass die Maßnahmen aus dem Integrierten Handlungskonzept alle bestehen bleiben würden.

Herr Krause bedankte sich für die umfassende Information zur Priorisierung der Projekte im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes und die ausführliche Stellungnahme zur Stadt­teilklammer. Von einer Brückenverbreiterung sei nie die Rede gewesen. Der Fokus habe stets auf der Wegebeziehung zwischen den zwei Straßen gelegen.

Herr Diederichs-Späh bezog sich auf eine Veranstaltung des ADFC zum RS1 vor wenigen Wo­chen, bei der auch der RVR vorgetragen habe. Herr Diederichs-Späh habe die Information mit­genommen, dass der Bereich um Kamen sehr vorranging betrachtet würde. Die Zuwegung zum RS1 solle den gleichen Aus­baustandard erhalten wie der RS1 selbst, also 4m für Radfahrer plus 2m für Fußgänger. Zudem würden diese Zuwegungen in den Aufgabenbereich der jeweiligen Kommune fallen, sowohl Bau als auch Betrieb. Dies beträfe alle Zuwegungen im Kamener Stadtgebiet. Er erkundigte sich, wie damit umgegangen würde.

Herr Breuer erwiderte, dass nicht geplant sei, alle Zuwegungen im RS1-Standard auszubauen. Dies er­folge nach Bedarf. Zudem liege die Zuständigkeit für die Zuwegungen nicht zwingend bei der Kommune. Bei regionalbedeutsamen Zuwegungen könne die Zuständigkeit beispielsweise beim RVR liegen (regio­nales Radwegenetz). Da es sich formal um eine Landesstraße handele, seien entsprechende Kreuzungs­vereinbarungen zwischen Landesbetrieb und Kreis bzw. Kom­mune zu schließen, in denen die Zuständig­keit klar geregelt werde. Diese und weitere Punkte würden im Rahmen der Ausführungsplanung im De­tail geprüft. Diese Ergebnisse werden den Planungs- und Straßenverkehrsausschuss erreichen und ent­sprechend zu diskutieren seien.

Herr Breuer erläuterte darüber hinaus, dass der Abschnitt Unna/Hamm nicht prioritär betrachtet werde. Dieser Abschnitt werde allerdings vom Landesbetrieb selbst bearbeitet, während für an­dere Abschnitte entsprechende Planungs- und Bauvereinbarungen getroffen würden. Unter Um­ständen können dennoch andere Abschnitte eher in die Umsetzung kommen, beispielsweise in Bochum, Gelsenkirchen oder Dortmund. Die Planungen würden vorangetrieben und zeitnah ein entsprechendes Planungsbüro mit der Ausführungsplanung beauftragt. Erst dann könne man entsprechende Details besprechen.

Herr Helmken erkundigte sich, für was genau die Kosten in Höhe von 15.000 - 20.000,- € im Rahmen der Brückensanierung eingesetzt würden.

Herr Liedtke verwies auf den angekündigten Bericht zu den Brückenprüfungen im Stadtgebiet. Es werde entsprechend ausführlich berichtet, wenn die aufbereiten Informationen zu den Brü­cken vom beauftrag­ten Büro vorgelegt worden sind.

Frau Scharrenbach erkundigte sich, ob es mittlerweile Neuigkeiten zum Freibadgelände in Hee­ren-Werve gäbe. Herr Liedtke verwies auf die Mitteilungsvorlage und verneinte dies.

Herr Lipinski bat darum, das umfangreiche Integrierte Handlungskonzept für Kamen-Heeren-Werve nicht auf die Stadtteilklammer zu reduzieren. Das Konzept enthielte mehrere Schwer­punkte mit umfassenden Maßnahmen, die die Gesamtentwicklung des Stadtteils positiv voran­treiben würden.