Beschlussempfehlung:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte Neufassung der Abwassersatzung der Stadt Kamen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Tost erläuterte, dass sich die Bundes- und Landesgesetze geändert hätten und um die Rechtssicherheit der örtlichen Satzung zu gewährleisten, eine Anpassung der kommunalen Abwassersatzung ebenfalls notwendig sei.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Helmken zu satzungsgemäßen Regelungen bzgl. der Anbindung von Hausanschlussleitungen an das kommunale Kanalnetz im öffentlichen Verkehrsraum, verwies Herr Neuhaus auf die Ausführungen in der Abwassersatzung (Seite 5, § 2 Abs. 7: Anschlussleitungen), wonach Hausanschlussleitungen einschließlich Anschlussstutzen eindeutig zur privaten Grundstücksanschlussleitung gehörten.

 

Herr Helmken bemängelte, dass Ausführungen zur Beratungspflicht der Stadt fehlten. Herr Tost erklärte, dass die Beratung nicht durch Nichtaufführung in der Satzung ausgeschlossen werde. Die Stadt gehe ihrer Beratungspflicht gemäß Bundes- und Landesgesetz (Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz NRW, Selbstüberwachungsverordnung Abwasser) selbstverständlich nach. Mehraufwand werde durch die vorhandenen Mitarbeiter abgedeckt.

 

Herr Fuhrmann regte an, bei zukünftigen Satzungsanpassungen eine Synopse zu den Änderungen einzubringen.