Sitzung: 21.11.2016 Betriebsausschuss
Vorlage: 114/2016
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt die vorgelegte Neufassung der Abwassersatzung der Stadt Kamen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Tost
erläuterte, dass sich die Bundes- und Landesgesetze geändert hätten und um die
Rechtssicherheit der örtlichen Satzung zu gewährleisten, eine Anpassung der
kommunalen Abwassersatzung ebenfalls notwendig sei.
Auf die Nachfrage von Herrn Helmken zu satzungsgemäßen Regelungen
bzgl. der Anbindung von Hausanschlussleitungen an das kommunale Kanalnetz im
öffentlichen Verkehrsraum, verwies Herr Neuhaus
auf die Ausführungen in der Abwassersatzung (Seite 5, § 2 Abs. 7:
Anschlussleitungen), wonach Hausanschlussleitungen einschließlich
Anschlussstutzen eindeutig zur privaten Grundstücksanschlussleitung gehörten.
Herr Helmken
bemängelte, dass Ausführungen zur Beratungspflicht der Stadt fehlten. Herr Tost erklärte, dass die Beratung nicht
durch Nichtaufführung in der Satzung ausgeschlossen werde. Die Stadt gehe ihrer
Beratungspflicht gemäß Bundes- und Landesgesetz (Wasserhaushaltsgesetz,
Landeswassergesetz NRW, Selbstüberwachungsverordnung Abwasser)
selbstverständlich nach. Mehraufwand werde durch die vorhandenen Mitarbeiter
abgedeckt.
Herr Fuhrmann
regte an, bei zukünftigen Satzungsanpassungen eine Synopse zu den Änderungen
einzubringen.