Sitzung: 21.11.2016 Betriebsausschuss
Vorlage: 113/2016
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Kamen und billigt gleichzeitig die Gebührenbedarfsberechnung für 2017.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Tost
erläuterte, dass in Kamen noch rund 140 Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben
genutzt würden. Eine öffentliche Ausschreibung für den Abtransport des
Klärschlamms habe zu einem Anstieg der Gebühr geführt. Es wurde nur ein Angebot
eingereicht, dass vergaberechtlich angenommen werden musste. Hierbei habe sich
der Abfuhrpreis nahezu verdoppelt (von 14,00 € auf 27,90 € netto), so dass auch
die Klärschlammgebühr entsprechend angehoben werden müsse (von 24,36 €/cbm auf
42,06 €/cbm). Ein 4-Personenhaushalt mit Kleinkläranlage zahle im Jahr bei
durchschnittlicher Abfuhr von 5 cbm 210,30 €, ein 4-Personenhaushalt mit
durchschnittlichem Schmutzwasseraufkommen von 160 cbm dagegen 473,60 €.
Allerdings sei bei den vergleichsweise niedrigeren Jahresgebühren für den
Klärschlamm zu berücksichtigen, dass den Eigentümer selbst weitere Kosten für
den Bau und die Instandhaltung ihrer Abwasseranlagen entstehen.