Beschlussempfehlung:

 

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung über die Entsorgung des  Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Kamen und billigt gleichzeitig die Gebührenbedarfsberechnung für 2017.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Tost erläuterte, dass in Kamen noch rund 140 Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben genutzt würden. Eine öffentliche Ausschreibung für den Abtransport des Klärschlamms habe zu einem Anstieg der Gebühr geführt. Es wurde nur ein Angebot eingereicht, dass vergaberechtlich angenommen werden musste. Hierbei habe sich der Abfuhrpreis nahezu verdoppelt (von 14,00 € auf 27,90 € netto), so dass auch die Klärschlammgebühr entsprechend angehoben werden müsse (von 24,36 €/cbm auf 42,06 €/cbm). Ein 4-Personenhaushalt mit Kleinkläranlage zahle im Jahr bei durchschnittlicher Abfuhr von 5 cbm 210,30 €, ein 4-Personenhaushalt mit durchschnittlichem Schmutzwasseraufkommen von 160 cbm dagegen 473,60 €. Allerdings sei bei den vergleichsweise niedrigeren Jahresgebühren für den Klärschlamm zu berücksichtigen, dass den Eigentümer selbst weitere Kosten für den Bau und die Instandhaltung ihrer Abwasseranlagen entstehen.