Beschlussempfehlung:

 

Der Rat beschließt den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen für das Wirtschaftsjahr 2017 und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2016 – 2020.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Anhand von Folien, die dem Protokoll als Anlage beigefügt sind, erläuterte Herr Tost den Wirtschaftsplan und die wichtigsten Kanalbaumaßnahmen für 2017. Insgesamt werde ein Investitionsvolumen von rd. 6,3 Mio. € in den Kanalbau eingeplant. Bei Erträgen in Höhe von 13.747.000,00 €, die überwiegend aus Gebühreneinnahmen resultierten, und Aufwendungen in Höhe von 10.685.00,00 €, davon 5.111.000,00 € für Lippeverbandsabgaben, erwarte der Eigenbetrieb wieder ein gutes Ergebnis (3.061.100,00 €). Im Vermögensplan werde mit Einnahmen von 12.286.000,00 € gerechnet, davon aus Abschreibungen 2,5 Mio. €, aus Neukreditaufnahmen 6,6 Mio. € und aus dem Jahresgewinn 3,1 Mio. €. Die Ausgaben in gleicher Höhe (12.286.000,00 €) verteilten sich hauptsächlich auf den Kanalbau (6,3 Mio. €), Tilgung (3,0 Mio. €) und Gewinnausschüttung (2,2 Mio.). Trotz der vorgenommenen Gewinnausschüttungen der letzten Jahre sei das Verhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital mit 57,1 % Eigenkapital weiterhin als „gesund“ zu bezeichnen und lasse auch eine erneute Gewinnausschüttung in der geplanten Höhe in 2017 zu.

 

Herr Fuhrmann erkundigte sich, ob der Nordring 2017 bereits fertiggestellt werden könne. Herr Neuhaus erklärte, dass für die umfangreichen, Kanal- und Straßenmaßnahmen einschließlich der Arbeiten verschiedener Versorgungsunternehmen mindestens eine Bauzeit von 24 Monaten zu veranschlagen sei. Seitens der zu beteiligenden Parteien (Straßenbaulastträger, Versorger u. a.) seien bereits positive Signale zu einem Baubeginn in 2017 gegeben worden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Diederichs-Späh erläuterte Herr Neuhaus, dass die genannten Kosten (195 T€ unter lfd. 16 im Vermögensplan) für den Bau der Regenentwässerung für den Lärmschutzwall Schimmelstraße nur den Ansatz für die Entwässerungsmaßnahmen, nicht den gesamten Ansatz für den Bau des Lärmschutzwalles enthielten. Die Regenentwässerungs­anlagen und der Wall würden jedoch von einem Bauunternehmer durchgeführt.

 

Herr Diederichs-Späh fragte nach, warum der Bau des Regenrückhaltebeckens am Braunebach (lfd. 6 des Vermögensplanes/ Investitionsplanes) auf 2018 verschoben worden sei. Die Situation am Pastoratsfeld  mit dem direkt angrenzenden Kindergarten machten es seines Erachtens notwendig, die alten Schilder mit dem Hinweis „Achtung Lebensgefahr“ zu erneuern.

 

Herr Neuhaus informierte darüber, dass die Maßnahme abhängig sei von einer anderen Maßnahme an der Westicker Straße, bei der jedoch zurzeit noch Verhandlungen zu notwendigen Ankäufen mit dem Kreis Unna geführt würden, damit der Bau von senkrechten Wänden für die geplante Wasserableitung vermieden werden könne.

 

Herr Tost sagte zu, die Beschilderung vor Ort prüfen zu lassen und entsprechend zu reagieren.

 

Der Personalratsvorsitzende Herr Fleißig informierte, dass das nach Landespersonalvertretungs­gesetz LPVG gesetzlich vorgeschriebene förmliche Anhörungsverfahren in Bezug auf die Stellenübersicht der SEK durchgeführt worden sei. Im Verwaltungsbereich seien die Aufgaben von 2 Stellen zwar zusammengefasst worden, jedoch mit der Intention, die auch weiterhin durchzuführenden Funktionen nur noch nachrichtlich aufzuführen. Zudem werde begrüßt, dass in 2017 im technischen Bereich eine Erweiterungsstelle geschaffen werden solle, die künftig die Kanalinspektionen in Eigenregie durchführen werde.

 

Herr Helmken fragte nach, ob dies auch mit eigenem Fahrzeug und notwendiger Ausrüstung erfolgen solle.

 

Dies wurde von Herrn Tost bestätigt. Einerseits könnten bei dieser Verfahrensweise die sehr umfangreichen Datenmengen reibungsloser in die komplexe Kanaldatenbank eingepflegt werden und andererseits würden die Gebührenzahler durch Kosteneinsparungen entlastet. Der neue Mitarbeiter solle in der Jahresmitte 2017 seine Arbeit aufnehmen, in 2018 erfolge dann der Kauf eines Fahrzeuges.

 

Auf die Frage von Herrn Helmken zur Kanallänge der öffentlichen  Abwasseranlage informierte Herr Neuhaus darüber, dass diese 242 km betrage und somit eine Größenordnung habe, bei der sich die Durchführung der Kanalinspektionen in Eigenregie rentiere.