Für die CDU-Fraktion begründete Herr Eisenhardt den Antrag. Er nahm Bezug auf die öffentlich geführten Diskussionen hinsichtlich der Schließung eines Geschäftes aufgrund der Vorkommnisse am Markt. Fragen stellten sich insbesondere nach der ordnungspolitischen Komponente, aber auch nach dem sozial- und wirtschaftspolitischen Ansatz. Er plädierte für die Ein­richtung eines qualifizierten Ordnungsdienstes im Außendienst.

 

Frau Peppmeier nahm für die Verwaltung Stellung und berichtete, dass die Treffpunkte der s.g. „Trinkerszene“ in der Innenstadt und auch außerhalb der Stadtmitte der Verwaltung bekannt seien. Insbesondere in den Som­mermonaten häuften sich die Beschwerden von Bürgern. Sie wies darauf hin, dass eine Veränderung der Szenetreffs im Vergleich zu den Vorjahren nicht festgestellt worden sei. Die Problem­la­ge stelle sich in anderen Innenstädten im Kreis Unna und darüber hinaus im Übrigen genauso.

Aus den Bereichen Marktplatz und Pauluskirche lägen nur wenige Be­schwer­den vor, vornehmlich aus dem direkten Wohnumfeld. Frau Peppmeier betonte, dass die vorgetragenen Beschwerden nachvollziehbar seien und der Ärger der Bürger nachempfunden werden könne. Die Verwal­tung nehme die Hinweise ernst und gehe ihnen nach. Erst durch die Kontakte zu den Bürgern werde man in die Lage versetzt, gezielt einzugreifen.

Nach ihren Informationen habe die Schließung eines Geschäftes vorrangig persönliche Grün­de gehabt.

Frau Peppmeier informierte, dass täglich die Gruppen am Marktplatz und an der Pauluskirche von Verwaltungsmitarbeitern aufgesucht würden, um sie zu kontrollieren, zu informieren und zu mahnen. Es seien Ortswechsel veranlasst und kurzfristige Platzverweise ausgesprochen worden. Sie führte aus, dass die Durchsetzung von Platzverweisen nur mit Polizeieinsatz möglich sei, da der städtische Ordnungsdienst diesbezüglich keine Kompetenz habe. Wenn Jugendliche involviert seien, werde der Jugend- und Sozialbereich beteiligt.

Sie gab zu bedenken, dass die Einsätze der Verwaltung nur zu einem Verdrängungseffekt, einem Ortswechsel führe. Damit werde das Problem nur verlagert, nicht aber gelöst.

Die Kooperation mit der Polizei sei eng. Daher werde den Bürgern empfohlen, Ordnungswidrigkeiten auch bei der Polizei anzuzeigen. Dann könnten not­wendige Verfahren auch von dort eingeleitet werden.

Zu den Ordnungswidrigkeiten zeigte sie kurz auf, dass dazu aggressives Betteln, Belästigungen von Passanten und Verunreinigungen zählen. Diese müssten personenbezogen festgestellt, bewiesen und angezeigt werden. Dies passiere meist nur in Ausnahmefällen. Sie gab zu bedenken, dass Al­ko­hol­konsum in der Öffentlichkeit grundsätzlich keine Störung der öffent­lichen Sicherheit und Ordnung darstelle. Das alleine rechtfertige somit nicht den Erlass von Aufenthaltsverboten für die der Trinkerszene angehörigen Personen. Das Grundrecht der freien Persönlichkeitsentfaltung sei ein ho­hes Gut.

Zur Frage der CDU-Fraktion nach der Ordnungspartnerschaft antwortete Frau Peppmeier, dass die Qualität der Zusammenarbeit mit der örtlichen Polizei sehr gut sei. Es gebe einen regelmäßigen informellen Austausch und auch anlassbezogenen Kontakt. Diese Vereinbarung, die zum 31.12.2015 ausgelaufen sei, sei unbefristet verlängert worden. Weiter sei die Polizei auch punktuell bei entsprechenden Einsatzauffälligkeiten z.B. auf den Wochen­märk­ten unterwegs. Dies solle das Vertrauen in die Si­cher­heit stärken.

Bei Großveranstaltungen wie der Altstadtparty werde der Einsatz von Sicherheitsdiensten in Ab­sprache mit der Polizeiführung verstärkt.

Zur Einschätzung der Sicherheitslage in Kamen gab sie ein paar statis­ti­sche Daten zur Kriminalität wieder. Insgesamt gebe es einen Rückgang bei Straftaten seit 2014. Dieser Trend setze sich in 2016 fort. Einzig Diebstahldelikte würden zunehmen, wobei Taschendiebstahl und Wohnungseinbruchdiebstahl landesweit zunehmen. Delikte der Straßenkriminalität seien seit 2014 ebenfalls deutlich rückläufig.

Zur Frage nach der organisatorischen Wahrnehmung ordnungsbehördlicher Aufgaben in der Verwaltung betonte sie, dass die Tatsache kein Ordnungsamt als Organisationseinheit zu haben nicht bedeute, dass die Verwaltung untätig sei. Ordnungsbehördliche Aufgaben würden dezentral in zahlreichen Fachbereichen wahrgenommen. Mit dem Haushalts- und Stellen­plan werde eine personelle Verstärkung des Zentralen Außendienstes zur temporären und anlassbezogenen Intensivierung der Kontrollen der be­kann­ten Szenetreffs vorgeschlagen. Dadurch könne stärkere und fre­quen­tere Präsenz gezeigt werden. Aufgrund überwiegend negativer Erfahrungen werde es insofern keine speziellen Einsatzteams, wie vor einigen Jahren die „Bürgerdienste“ mit Personen des JobCenters, geben.

Abschließend machte Frau Peppmeier deutlich, dass die Trinkerszenen mit Menschen, die sich wie in dem Antrag der CDU-Fraktion bezeichnet „nicht sozial angepasst verhalten“ zur Stadtrealität gehö­ren würden und dies in Grenzen weitestgehend akzeptiert werden müsse. Die Störungen für betroffene Bürger sollten mit allen verfügbaren Mitteln unterbunden werden.

 

Die Problemlage sei bekannt, so Frau Schaumann, allerdings sehe sie kein Sicherheitsproblem. Sie erinnerte an den § 6 der ordnungsbehördlichen Ver­ordnung. Hier hätte das Ordnungsamt eine Eingriffsmöglichkeit, da es sich in den meisten Fällen um eine Ordnungswidrigkeit handele. Jugend­liche seien in den Gruppen weniger vertreten.

 

Frau Scharrenbach verwies auf verschiedene Präventionsangebote der Lan­despolizei. Wichtig sei es insbesondere, die Freiheit der betroffenen Bürger zu schützen. Sie würden durch das unsittliche Verhalten der Grup­pen verunsichert, dies dürfe nicht geduldet werden. Die Kontrolldichte müs­se erhöht werden, sie verwies auf die im Antrag vorgeschlagenen Modelle. Sie kritisierte, dass in der Vergangenheit die Situation immer nur hinge­nom­men worden sei.

 

Herr Krause betonte, dass die Kritik der Bürger unzweifelhaft ernst genom­men werden müsse und auch die Forderung nach Abhilfe sei nachvoll­zieh­bar. Es sei allerdings fraglich, ob eine höhere Kontrollintensität das Problem löse oder es nur verlagere.

 

Herr Grosch dankte Frau Peppmeier für die sozialpolitischen Aspekte in ih­rem Bericht. Trinkerszenen werde es immer geben, insbesondere in den Sommermonaten. Er lobte die Leistung der Jugendzentren, die eine Ent­schär­fung in einigen Bereichen in Kamen bewirkt hätten. Er sprach sich für den Einsatz von Streetworkern und eine Anlaufstelle in der Innenstadt aus. Somit könnten auch Erwachsene unterstützt werden. Die Kritik der betrof­fenen Bürger richte sich vor allem gegen die Verwaltung und die Polizei, da zu wenig an Präsenz gezeigt werde. Diese Präsenz müsse über die nor­malen Dienstzeiten hinausgehen und auf die Wochenenden sowie in den Abendstunden erweitert werden. Er befürchtete, dass die Szene sich bei weiteren Unterlassungen seitens der Verwaltung ausbreiten werde.

 

Herr Eisenhardt widersprach der Auffassung von Frau Peppmeier. Er sehe sehr wohl eine starke Veränderung der Auswirkungen der Trinkerszene im Vergleich zu den Vorjahren. Es sei ein großer Nachteil für das Innen­stadt­leben ersichtlich. Es müsse nun deutlich auf die Problemlage reagiert wer­den, zum einen ordnungspolitisch aber auch sozialpolitisch. Hierzu gehöre vor allem Präsenz.

 

Frau Peppmeier wiederholte, dass die Verwaltung mit dem Stellenplan 2017 eine personelle Verstärkung des zentralen Außendienstes vorschlagen werde, damit die Kontrolldichte temporär erhöht werden könne.

 

Herr Heidler wies den kritischen Vorwurf an die Verwaltung zurück und bat um Versachlichung.

 

Frau Schaumann sprach sich für ein Ordnungsgeld gegen die Störer aus.

 

Bürger hätten Anspruch auf Nachtruhe und dass ihr Eigentum nicht beschä­digt werde, so Herr Heuchel. Sollte die Szene nicht eingedämmt werden können, müsse dafür gesorgt werden, die Auswirkungen auf die Bürger zu vermindern.

 

Frau Scharrenbach kritisierte, dass es keinen Fachbereich für Sicherheit und Ordnung gebe und die Verwaltung sich bei der Durchsetzung gegen die Szene hilflos zeige. Sie fragte, wie viele Personen zusätzlich für den Außendienst eingestellt werden sollen.

 

Herr Krause verwies auf die von Frau Peppmeier vorgestellten Maßnah­men. Sie seien ausreichend, um die jetzige Situation eindämmen zu kön­nen.

 

Frau Klanke stellte die Wirksamkeit von Ordnungs- und Bußgeldern in Fra­ge. Die Einkommensverhältnisse dieser Menschen seien eher gering, sie befürchte daher einen Anstieg der Beschaffungskriminalität. Sie teilte den Ansatz von Herrn Grosch.

 

Herr Heuchel fragte, ob die Kneipe „Schöppchenkeller“ wiedereröffnet werde und welche Auflagen hinsichtlich des Lärmschutz damit verbunden seien.

 

Der Bürgermeister antwortete, dass die Konzession noch bis zum 30.09.2016 laufe, sie könne dann auslaufen oder verlängert werden. Sollte sie verlängert werden und der „Schöppchenkeller“ wiedereröffnen, seien damit Auflagen nach den entsprechenden Verordnungen verbunden. Die Auflagen verhinderten jedoch nicht den Lärm, der von den Gästen beim Verlassen der Kneipe ausgehe.

 

Herr Kemna erinnerte, dass die CDU-Fraktion sich lediglich eine Be­richt­erstattung zur momentanen Situation gewünscht habe. Weitere Ausgestal­tungen zu Maßnahmen sollten zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Er verwies auf die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bürgermeister und der Kreispolizeibehörde.

 

Der Bürgermeister erwiderte, dass der Vorwurf, die Verwaltung würde Maßnahmen unterlassen, falsch sei. Die Verwaltung und auch die Polizei führten regelmäßig Kontrollen durch. Es werde schnellstmöglich eine per­sonelle Verstärkung geben, diese sei im Stellenplan für 2017 berücksichtigt. Ziel sei, vier Teams zu zwei Personen Kontrolldienste im Übrigen auch in den Abendstunden und am Wochenende vornehmen sollten. Er stellte nochmals fest, dass das Personal nicht vom JobCenter rekrutiert würde. Des Weiteren finde dazu ein regelmäßiger Austausch mit der Polizei statt. Somit würde die Kontrolldichte erhöht.

 

Herr Grosch begrüßte das und regte an, das Thema auf die nächste Tagesordnung des Familien-, Sozial- und Gene­ra­tionenausschusses zu nehmen, mit dem Schwerpunkt der sozialen Aspek­te.