Sitzung: 20.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Einleitend kündigte Herr Hupe einen ersten Sachstandsbericht der Verwaltung gemäß dem Prüfauftrag aus dem Antrag der Fraktion B90/ Die Grünen an. Eine Beschlussfassung sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen.
Herr Tost gab einen Überblick über die Eckpunkte, des von der Verwaltung erarbeiteten Modells eines Bürgerhaushaltes für Kamen. Aufgrund der notwendigen Zeitschiene sei das Beteiligungsmodell Bürgerhaushalt erst für den Haushalt 2018 umsetzbar. Die Beteiligung würde über eine Internetplattform im Zeitraum März/April 2017 bis zu den Sommerferien stattfinden. Voraussetzung für die Teilnahme im Sinne einer sachlichen Diskussion sei, dass die Bürger sich mit einer identifizierbaren Anschrift anmelden müssten. Die Adressdaten würden nicht veröffentlicht, sondern dienten rein dem Ausschluss der Anonymität. Ratsmitglieder und sachkundige Bürger sollten aufgrund der bereits vorhandenen Mitwirkungsmöglichkeiten von der Teilnahme ausgeschlossen sein. Inhaltlich sei die Beteiligung bezogen auf den Gestaltungsspielraum und das Interesse der Bürger auf den investiven Bereich des Haushaltes sowie allgemeine Anregungen beschränkt. Um den Missbrauch des Beteiligungsmodells vorzubeugen, werde die Verwaltung zunächst die Kommentare vor Veröffentlichung sichten. Nach Ablauf der Bürgerbeteiligung würden die eingegangenen Vorschläge ggf. mit Kommentaren der Verwaltung, dem Rat zur Sichtung und Entscheidung vorgelegt.
Abschließend kündigte er für die nächste Sitzung die Konkretisierung des Vorschlags mit Vorstellung einer Softwarelösung an.
Herr Krause begrüßte den vorgestellten Vorschlag der Verwaltung, insbesondere die Beschränkung auf die investiven Maßnahmen sowie den Beteiligungsausschluss von Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern.
Herr Eisenhardt lobte den konstruktiven Vortrag des Kämmerers. Die Bürgerbeteiligung sei ein wichtiges Transparenzinstrument gegenüber den Bürgern. Er plädierte dafür, dass System möglichst offen und ohne Hürden für den Bürger zu gestalten, um eine hohe Beteiligung zu erreichen. Es sei fraglich, ob die Akkreditierung notwendig sei oder den Zugang zur Beteiligung nicht unnötig versperre. Mit Blick auf das Verfahren in anderen Städten schlug er vor, sich nicht auf eine rein schriftliche Abfrage zu beschränken.
Bei der Durchführung von Informationsveranstaltungen sollten Ratsmitglieder zumindest als Beobachter eingeladen werden.
Für die CDU-Fraktion bekräftigte Herr Eisenhardt die positive Begleitung des Bürgerhaushaltes, wenn sichergestellt sei, dass die Beteiligung nicht durch unnötige Hürden auf einen eingeschränkten Personenkreis beschränkt werde.
Herr Tost machte deutlich, dass die Anmeldung mit einer identifizierbaren Anschrift keine unüberwindbare Hürde darstelle, sondern ausschließlich der Vermeidung von Anonymität und somit der Beherrschbarkeit des Systems diene. Öffentliche Veranstaltungen seien nicht vorgesehen.
Die FW/FDP-Fraktion sei offen gegenüber dem Vorhaben, so Herr Stalz. Es sei richtig, die Beteiligung nicht komplett anonym durchzuführen und das Modell nach 1-2 Jahren zu überprüfen. Er schlug vor, den Bürgern die Beschränkung der Beteiligung auf den Investitionshaushalt durch die Namensgebung deutlich zu machen.
Frau Dörlemann lobte das vorgestellte Konzept der Verwaltung. Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen bewertete die vorgestellten Bestandteile, wie die Beschränkung auf den Investitionshaushalt, die Vermeidung von Anonymität sowie den Ausschluss der Ratsmitglieder, durchweg positiv.
Frau Scharrenbach regte an, neben der Einführung des Bürgerhaushaltes die Haushaltsplanberatung im Rat durch frühzeitige Informationen und intensivere Diskussionen der Teilproduktpläne in den Fachausschüssen zu stärken. Die Zeitspanne zwischen Einbringung und Feststellung des Haushaltes sei mit 4 Wochen zu kurz bemessen.
Herr Tost verwies auf die gesetzlichen Fristen zur Aufstellung und Genehmigung des Haushaltes. Er machte deutlich, dass bestimmte, für die Aufstellung des Haushaltes notwendige Informationen, beispielsweise die Höhe der Kreisumlage oder der Schlüsselzuweisungen, die Verwaltung zeitlich so spät erreichten, dass eine Vorlage des Haushaltes mit belastbaren Zahlen bereits im Sommer nicht zu verwirklichen sei.
Herr Heidler führte aus, dass das Beispiel anderer Kommunen die Sinnhaftigkeit der Beschränkung auf die investiven Maßnahmen zeige. Um im Interesse einer sachlichen Diskussion als auch im Interesse der Ratsmitglieder einen geschützten Raum zu bieten, sei es wichtig, Anonymität zu vermeiden. Zwischen der Diskussion im Rahmen der Bürgerbeteiligung und in den politischen Gremien müsse unterschieden werden. Es liege in der Verantwortung der Fraktionen, ihre sachkundigen Bürger bei den Haushaltsberatungen mitzunehmen und zu beteiligen.
Herr Heuchel gab zu Bedenken, dass der Bürgerhaushalt in anderen Städten nicht immer der Bereicherung der Haushaltsdiskussionen diene, sondern oft auch nur Alibifunktion habe.
Seine Frage nach öffentlichen Veranstaltungen im Rahmen des Bürgerhaushaltes wurde von der Verwaltung unter Hinweis auf die Ausführungen des Kämmerers verneint.
Zur Frage, ob die Verantwortung bei der Verwaltung oder in Arbeitsgruppen verortet sei, erklärte Herr Tost, dass sich die Bildung von Arbeitsgruppen erübrige, da keine öffentlichen Veranstaltungen geplant seien.
Auf die Einlassung von Herrn Heuchel zum sensiblen Umgang bei der Veröffentlichung der Daten, die durch die Anmeldung erfasst würden, hob Herr Tost hervor, dass die Anschriftsdaten aus der Anmeldung nicht veröffentlicht würden. Da keine öffentlichen Veranstaltungen geplant seien, erübrige sich auch die Bildung von Arbeitsgruppen.
Zusammenfassend stellte der Bürgermeister fest, dass die Verwaltung die Vorschläge und Kommentare sammle und dokumentiere, so dass der Rat diese dann bewerten und darüber entscheiden könne.