Einleitend kündigte Herr Hupe einen ersten Sachstands­bericht der Ver­wal­tung gemäß dem Prüfauftrag aus dem Antrag der Frak­tion B90/ Die Grünen an. Eine Beschlussfas­sung sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen.

 

Herr Tost gab einen Überblick über die Eckpunkte, des von der Verwaltung erarbeiteten Modells eines Bürgerhaushaltes für Kamen. Aufgrund der not­wendigen Zeitschiene sei das Beteiligungsmodell Bürgerhaushalt erst für den Haushalt 2018 umsetzbar. Die Beteiligung würde über eine Internet­platt­form im Zeitraum März/April 2017 bis zu den Sommerferien stattfinden. Voraussetzung für die Teilnahme im Sinne einer sachlichen Diskussion sei, dass die Bürger sich mit einer identifizierbaren Anschrift anmelden müss­ten. Die Adressdaten würden nicht veröffentlicht, sondern dienten rein dem Ausschluss der Anonymität. Ratsmitglieder und sachkun­dige Bürger sollten aufgrund der bereits vorhandenen Mitwirkungsmög­lich­kei­ten von der Teilnahme ausgeschlossen sein. Inhaltlich sei die Beteili­gung be­zogen auf den Gestaltungsspielraum und das Interesse der Bürger auf den investiven Bereich des Haushaltes sowie allgemeine Anregungen beschränkt. Um den Missbrauch des Beteiligungsmodells vorzubeugen, werde die Verwaltung zunächst die Kommentare vor Veröffent­lichung sichten. Nach Ablauf der Bürgerbeteiligung würden die eingegan­ge­nen Vorschläge ggf. mit Kommentaren der Verwaltung, dem Rat zur Sich­tung und Entscheidung vorgelegt.

Abschließend kündigte er für die nächste Sitzung die Konkretisierung des Vorschlags mit Vorstellung einer Softwarelösung an.

 

Herr Krause begrüßte den vorgestellten Vorschlag der Verwaltung, insbe­son­dere die Beschränkung auf die investiven Maßnahmen sowie den Be­teiligungsausschluss von Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern.

 

Herr Eisenhardt lobte den konstruktiven Vortrag des Kämmerers. Die Bür­gerbeteiligung sei ein wichtiges Transparenzinstrument gegenüber den Bür­gern. Er plädierte dafür, dass System möglichst offen und ohne Hürden für den Bürger zu gestalten, um eine hohe Beteiligung zu erreichen. Es sei frag­lich, ob die Akkreditierung notwendig sei oder den Zugang zur Beteili­gung nicht unnötig versperre. Mit Blick auf das Verfahren in anderen Städ­ten schlug er vor, sich nicht auf eine rein schriftliche Abfrage zu beschrän­ken.

Bei der Durchführung von Informationsveranstaltungen sollten Rats­mitglieder zumindest als Beobachter eingeladen werden.

Für die CDU-Fraktion bekräftigte Herr Eisenhardt die positive Begleitung des Bürgerhaushaltes, wenn sichergestellt sei, dass die Beteiligung nicht durch unnötige Hürden auf einen eingeschränkten Personenkreis be­schränkt werde.

 

Herr Tost machte deutlich, dass die Anmeldung mit einer identifizierbaren An­schrift keine unüberwindbare Hürde darstelle, sondern ausschließlich der Vermeidung von Anonymität und somit der Beherrschbarkeit des Systems diene. Öffentliche Veranstaltungen seien nicht vorgesehen.

 

Die FW/FDP-Fraktion sei offen gegenüber dem Vorhaben, so Herr Stalz. Es sei richtig, die Beteiligung nicht komplett anonym durchzuführen und das Modell nach 1-2 Jahren zu überprüfen. Er schlug vor, den Bürgern die Beschränkung der Beteiligung auf den Investi­tions­haushalt durch die Namens­gebung deutlich zu machen.

 

Frau Dörlemann lobte das vorgestellte Konzept der Verwaltung. Die Frak­tion Bündnis 90/ Die Grünen bewertete die vorgestellten Be­stand­teile, wie die Beschränkung auf den Investitionshaushalt, die Vermei­dung von Anony­mität sowie den Ausschluss der Ratsmitglieder, durchweg positiv.

 

Frau Scharrenbach regte an, neben der Einführung des Bürgerhaushaltes die Haushaltsplanberatung im Rat durch frühzeitige Informationen und in­ten­si­vere Diskussionen der Teilproduktpläne in den Fachausschüssen zu stär­ken. Die Zeitspanne zwischen Einbringung und Feststellung des Haus­hal­tes sei mit 4 Wochen zu kurz bemessen.

 

Herr Tost verwies auf die gesetzlichen Fristen zur Aufstellung und Geneh­migung des Haushaltes. Er machte deutlich, dass bestimmte, für die Auf­stel­lung des Haushaltes notwendige Informationen, beispielsweise die Hö­he der Kreisumlage oder der Schlüsselzuweisungen, die Verwaltung zeitlich so spät erreichten, dass eine Vorlage des Haushaltes mit belastba­ren Zah­len bereits im Sommer nicht zu verwirklichen sei.

 

Herr Heidler führte aus, dass das Beispiel anderer Kommunen die Sinn­haf­tigkeit der Beschränkung auf die investiven Maßnahmen zeige. Um im Inte­resse einer sachlichen Diskussion als auch im Interesse der Rats­mit­glieder einen geschützten Raum zu bieten, sei es wichtig, Anonymität zu vermei­den. Zwischen der Diskussion im Rahmen der Bürgerbeteiligung und in den politischen Gremien müsse unterschieden werden. Es liege in der Verant­wortung der Fraktionen, ihre sachkundigen Bürger bei den Haushaltsbe­ra­tun­gen mitzunehmen und zu beteiligen.

 

Herr Heuchel gab zu Bedenken, dass der Bürgerhaushalt in anderen Städ­ten nicht immer der Bereicherung der Haushaltsdiskussionen diene, son­dern oft auch nur Alibifunktion habe.

Seine Frage nach öffentlichen Veranstaltungen im Rahmen des Bürger­haus­haltes wurde von der Verwaltung unter Hinweis auf die Ausführungen des Kämmerers verneint.

 

Zur Frage, ob die Verantwortung bei der Verwaltung oder in Arbeitsgruppen verortet sei, erklärte Herr Tost, dass sich die Bildung von Arbeitsgruppen erübrige, da keine öffentlichen Veranstaltungen geplant seien.

 

Auf die Einlassung von Herrn Heuchel zum sensiblen Umgang bei der Ver­öffentlichung der Daten, die durch die Anmeldung erfasst würden, hob Herr Tost hervor, dass die Anschriftsdaten aus der Anmeldung nicht veröffentlicht würden. Da keine öffentlichen Veranstaltungen geplant seien, erübrige sich auch die Bildung von Arbeitsgruppen.

 

Zusammenfassend stellte der Bürgermeister fest, dass die Verwaltung die Vorschläge und Kommentare sammle und dokumentiere, so dass der Rat diese dann bewerten und darüber entscheiden könne.