Bauvoranfrage Edeka – Henry-Everling-Straße (ehem. Praktiker-Markt)

 

Herr Dr. Liedtke informierte darüber, dass bei der Verwaltung eine weitere Bauvoranfrage von Edeka Rhein-Ruhr für das Gelände an der Henry-Everling-Straße zur Errichtung eines Gartenmarktes mit einer Verkaufsfläche von max. 6.000 qm eingegangen sei.

Nach geltendem Bauplanungsrecht sei ein solches Vorhaben dort nicht zulässig. Nunmehr werde ein Anhörungsverfahren dazu durchgeführt. Er wies in diesem Zusammenhang auf die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4.1 hin, der Einzelhandel für den Bereich gänzlich ausschließen solle. Eine entsprechende Veränderungssperre sei beschlossen worden. Die Bauvoranfrage sei s. E. mit der Intention eingereicht worden, abschließend die Frage des Ausschlusses sämtlichen Einzelhandels zu klären.

Die erste Bauvoranfrage auf Errichtung eines Edeka-Einzelhandelsmarktes sei damals durch die Stadt Kamen abgelehnt worden. Diesbezüglich sei eine Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen anhängig. Auch zu dieser neuen Bauvoranfrage erwarte er ein Klageverfahren.

Zum Planungsstand des Bebauungsplanes erklärte er, dass die öffentliche Auslegung erfolgt sei.

Zur Entwicklung des Metro- und Kettler-Standortes informierte er, dass P 3 die Grundstücke erworben habe und auch unabhängig von Metro dort eine Neuentwicklung plane.

Ergänzend teilte er mit, dass die Flächenentwicklung in engem Zusammenhang mit dem Umbau des Kreuzungspunktes Hochstraße / Henry-Everling-Straße stehe. Der Bauauftrag solle durch den Landesbetrieb noch in diesem Jahr erteilt werden.