Sitzung: 19.09.2016 Planungs- und Straßenverkehrsausschuss
Vorlage: 074/2016
Beschluss:
Der Planungs- und Straßenverkehrssauschuss nimmt das aktualisierte Verkehrsgutachten des Büros Ambrosius Blanke aus Juli 2016 zustimmend als Grundlage der Bauleit-und Verkehrsplanung im Bereich der Stadtgrenze Kamen-Unna zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: bei 4 Enthaltungen einstimmig angenommen
Herr Keßler erklärte sich für befangen. Er
nahm an der Beratung und Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.
Herr Breuer erläuterte die vorliegende
Beschlussvorlage.
Grundsätzlich sei
die Entwicklung interkommunaler Gewerbegebiete als sinnvoll zu bewerten, führte
Frau Scharrenbach aus. Sie spreche
sich allerdings ausdrücklich gegen die Ansiedlung von Logistikunternehmen aus.
Die Konzentration von Logistikern widerspreche den Beschlüssen zur
Luftreinhalte- sowie Lärmaktionsplanung. Die Verkehre im Stadtgebiet würden
zunehmen. Darüber hinaus würden keine qualifizierten Arbeitsplätze geschaffen.
Am Beispiel in Bönen, wo die Logistikfläche Woolworth brach liege, sei deutlich
geworden, dass in die Verträge Rückbauverpflichtungen aufgenommen werden
sollten. Das Vorhaben belaste Kamen durch die Verkehrsanbindung und bringe der
Stadt Unna eine Flächenentwicklung. Sie frage sich, ob diese Entwicklung der
Konzentration von Logistikunternehmen, wie sie von der
Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Unna forciert werde, im Sinne der
Städte Unna und Kamen sei, auch vor dem Hintergrund der dadurch eintretenden
Verkehrsbelastungen und Schaffung oftmals nicht qualifizierter Arbeitsplätze.
Zur weiteren Diskussion schlage sie daher vor, eine gemeinsame Sitzung zur
Gesamtthematik mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung der Kreisstadt Unna
durchzuführen.
Herr Dr. Liedtke sagte zu, diese Anregung
mitzunehmen.
Herr Diederichs-Späh erkundigte sich unter
Bezug auf den Bundesverkehrswegeplan, der einen 8-streifigen Ausbau der A1 in
dem Bereich vorsehe, ob die dafür benötigten Flächen bereitgehalten würden.
Darüber hinaus bat er um nähere Informationen zur weiteren verkehrlichen
Anbindung des Bebauungsplanes UN 87 C, vermutlich im Bereich der „Alten
Colonie“. Im vorliegenden Gutachten vermisse er die Betrachtung dieses
Lastfalles. In Bezug auf die weitere Verkehrsanbindung fragte er nach, ob es
auch möglich sei, den Bereich DHL mit anzubinden, um eine Entlastung des
Kreisverkehrs Kamen Karree zu erreichen. Bezüglich der prognostizierten Verkehrszunahmen
im Wesentlichen im Bereich der Unnaer Straße/L678/B233 in Richtung Kamen
erkundigte er sich, ob eine entsprechende Stellungnahme des Landesbetriebes
vorliege.
Herr Breuer erläuterte, dass eine Planung
für die weitere Anbindung noch nicht vorliege. Im Gutachten werde festgehalten,
dass bei einer weiteren Entwicklung des Gewerbegebietes durch den Bebauungsplan
UN 87 C eine weitere Anbindung erforderlich werde. Für die Bebauungspläne UN 87
B u. UN 87 A sei dies nicht erforderlich. Die Leistungsfähigkeit sei durch das
Gutachten dargestellt ohne eine zusätzliche Anbindung. Eine Beteiligung des
Landesbetriebes müsse durch die Stadt Unna im Rahmen des Aufstellungsverfahrens
des Bauleitplanes erfolgt sein. In diesem Zuge würde der Landesbetrieb seine Belange
vertreten, auch in Bezug auf Grundstücksbedarfe für den Ausbau der A 1. Die
Stellungnahme sei der Stadt Kamen jedoch nicht bekannt. Herr des
Bebauungsplanverfahrens sei die Stadt Unna.
Frau Dörlemann erklärte, dass die
Verkehrsanbindungen im Gutachten dargestellt seien und insofern die Diskussion
nicht nachvollziehbar sei. Die Entwicklung des gemeinsamen Gewerbegebietes sei
gut. Die Beschlussvorlage werde grundsätzlich von ihrer Fraktion getragen.
Lediglich bei der Einbeziehung der Westtangente und der L663 n in die
Untersuchungen habe sie bedenken, da deren Realisierung noch unklar sei.
Herr Dr. Liedtke erläuterte, dass die
grundsätzliche Leistungsfähigkeit für die Realisierung der Bebauungspläne UN 87
A und UN 87 B im Gutachten dargestellt worden sei. Der entsprechende Nachweis
sei mit dem vorliegenden Gutachten erbracht. Der Beschluss beziehe sich
lediglich auf diesen Sachverhalt. Im Einzelnen käme es bei der Beurteilung u.a.
auf die durch die in der Planung vorgesehene Nutzung und damit ausgelösten
Verkehrsbelastung/-mengen an. Für den Fall der Umsetzung des Bebauungsplanes UN
87 C sei eine Neubetrachtung sowie erneute Beteiligung erforderlich.
Bezogen auf den
zweispurigen Kreisel im Kamener Karree äußerte Herr Diederichs-Späh Zweifel an der Funktionalität eines solchen.
Darüber hinaus stellte er die Frage, weshalb die Stadt Unna allein für die
Bauleitplanung zuständig sei, obwohl es sich um ein gemeinsames Gewerbegebiet
Kamen-Unna handele. Dies erwecke den Anschein, dass Kamen nur die Verkehrsbelastung
trage.
In diesem
Zusammenhang verwies Herr Dr. Liedtke
auf die 2002 getroffene Grundsatzentscheidung des Rates zur Entwicklung eines
interkommunalen Gewerbegebietes Kamen-Unna gemeinsam mit der Stadt Unna.
Für die CDU-Fraktion
teilte Frau Scharrenbach mit, dass
diese sich bei der Abstimmung enthalten werde. Gleichzeitig appellierte sie,
die Ansiedlung von Logistik prinzipiell zur überdenken, da in dieser Branche
keine auskömmlichen Arbeitsplätze geschaffen würden und bat um eine
ganzheitliche Betrachtung. Beispielhaft nannte sie die zu erwartende
Logistikansiedlung an der Henry-Everling-Straße mit 60.000 qm.
Herr Dr. Liedtke entgegnete, dass in der
Region schwerpunktmäßig Logistik angesiedelt werden solle. Eine Entscheidung,
die vor über 14 Jahren getroffen worden sei. Insbesondere verwies er auf die
Entwicklung des Kreises Unna durch die WFG mit Fokus auf Logistik.
Frau Schaumann sprach sich grundsätzlich
gegen das Einmischen in die Bauleitplanung der Stadt Unna aus. Wen die Stadt
Unna ansiedelt, sei ihre Sache. Sie widerspreche Frau Scharrenbach in dem Punkt
„Beschäftigung in der Logistikbranche“; auch im Logistikbereich seien
qualifizierte Arbeitsplätze zu finden.