Beschluss:

 

Der Planungs- und Straßenverkehrssauschuss nimmt das aktualisierte Verkehrsgutachten des Büros Ambrosius Blanke aus Juli 2016 zustimmend als Grundlage der Bauleit-und Verkehrsplanung im Bereich der Stadtgrenze Kamen-Unna zur Kenntnis.


Abstimmungsergebnis: bei 4 Enthaltungen einstimmig angenommen


Herr Keßler erklärte sich für befangen. Er nahm an der Beratung und Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.

 

Herr Breuer erläuterte die vorliegende Beschlussvorlage.

 

Grundsätzlich sei die Entwicklung interkommunaler Gewerbegebiete als sinnvoll zu bewerten, führte Frau Scharrenbach aus. Sie spreche sich allerdings ausdrücklich gegen die Ansiedlung von Logistikunternehmen aus. Die Konzentration von Logistikern widerspreche den Beschlüssen zur Luftreinhalte- sowie Lärmaktionsplanung. Die Verkehre im Stadtgebiet würden zunehmen. Darüber hinaus würden keine qualifizierten Arbeitsplätze geschaffen. Am Beispiel in Bönen, wo die Logistikfläche Woolworth brach liege, sei deutlich geworden, dass in die Verträge Rückbauverpflichtungen aufgenommen werden sollten. Das Vorhaben belaste Kamen durch die Verkehrsanbindung und bringe der Stadt Unna eine Flächenentwicklung. Sie frage sich, ob diese Entwicklung der Konzentration von Logistikunternehmen, wie sie von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Unna forciert werde, im Sinne der Städte Unna und Kamen sei, auch vor dem Hintergrund der dadurch eintretenden Verkehrsbelastungen und Schaffung oftmals nicht qualifizierter Arbeitsplätze. Zur weiteren Diskussion schlage sie daher vor, eine gemeinsame Sitzung zur Gesamtthematik mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung der Kreisstadt Unna durchzuführen.

 

Herr Dr. Liedtke sagte zu, diese Anregung mitzunehmen.

 

Herr Diederichs-Späh erkundigte sich unter Bezug auf den Bundesverkehrswegeplan, der einen 8-streifigen Ausbau der A1 in dem Bereich vorsehe, ob die dafür benötigten Flächen bereitgehalten würden. Darüber hinaus bat er um nähere Informationen zur weiteren verkehrlichen Anbindung des Bebauungsplanes UN 87 C, vermutlich im Bereich der „Alten Colonie“. Im vorliegenden Gutachten vermisse er die Betrachtung dieses Lastfalles. In Bezug auf die weitere Verkehrsanbindung fragte er nach, ob es auch möglich sei, den Bereich DHL mit anzubinden, um eine Entlastung des Kreisverkehrs Kamen Karree zu erreichen. Bezüglich der prognostizierten Verkehrszunahmen im Wesentlichen im Bereich der Unnaer Straße/L678/B233 in Richtung Kamen erkundigte er sich, ob eine entsprechende Stellungnahme des Landesbetriebes vorliege.

 

Herr Breuer erläuterte, dass eine Planung für die weitere Anbindung noch nicht vorliege. Im Gutachten werde festgehalten, dass bei einer weiteren Entwicklung des Gewerbegebietes durch den Bebauungsplan UN 87 C eine weitere Anbindung erforderlich werde. Für die Bebauungspläne UN 87 B u. UN 87 A sei dies nicht erforderlich. Die Leistungsfähigkeit sei durch das Gutachten dargestellt ohne eine zusätzliche Anbindung. Eine Beteiligung des Landesbetriebes müsse durch die Stadt Unna im Rahmen des Aufstellungsverfahrens des Bauleitplanes erfolgt sein. In diesem Zuge würde der Landesbetrieb seine Belange vertreten, auch in Bezug auf Grundstücksbedarfe für den Ausbau der A 1. Die Stellungnahme sei der Stadt Kamen jedoch nicht bekannt. Herr des Bebauungsplanverfahrens sei die Stadt Unna.

 

Frau Dörlemann erklärte, dass die Verkehrsanbindungen im Gutachten dargestellt seien und insofern die Diskussion nicht nachvollziehbar sei. Die Entwicklung des gemeinsamen Gewerbegebietes sei gut. Die Beschlussvorlage werde grundsätzlich von ihrer Fraktion getragen. Lediglich bei der Einbeziehung der Westtangente und der L663 n in die Untersuchungen habe sie bedenken, da deren Realisierung noch unklar sei.

 

Herr Dr. Liedtke erläuterte, dass die grundsätzliche Leistungsfähigkeit für die Realisierung der Bebauungspläne UN 87 A und UN 87 B im Gutachten dargestellt worden sei. Der entsprechende Nachweis sei mit dem vorliegenden Gutachten erbracht. Der Beschluss beziehe sich lediglich auf diesen Sachverhalt. Im Einzelnen käme es bei der Beurteilung u.a. auf die durch die in der Planung vorgesehene Nutzung und damit ausgelösten Verkehrsbelastung/-mengen an. Für den Fall der Umsetzung des Bebauungsplanes UN 87 C sei eine Neubetrachtung sowie erneute Beteiligung erforderlich.

 

Bezogen auf den zweispurigen Kreisel im Kamener Karree äußerte Herr Diederichs-Späh Zweifel an der Funktionalität eines solchen. Darüber hinaus stellte er die Frage, weshalb die Stadt Unna allein für die Bauleitplanung zuständig sei, obwohl es sich um ein gemeinsames Gewerbegebiet Kamen-Unna handele. Dies erwecke den Anschein, dass Kamen nur die Verkehrsbelastung trage.

 

In diesem Zusammenhang verwies Herr Dr. Liedtke auf die 2002 getroffene Grundsatzentscheidung des Rates zur Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes Kamen-Unna gemeinsam mit der Stadt Unna.

 

Für die CDU-Fraktion teilte Frau Scharrenbach mit, dass diese sich bei der Abstimmung enthalten werde. Gleichzeitig appellierte sie, die Ansiedlung von Logistik prinzipiell zur überdenken, da in dieser Branche keine auskömmlichen Arbeitsplätze geschaffen würden und bat um eine ganzheitliche Betrachtung. Beispielhaft nannte sie die zu erwartende Logistikansiedlung an der Henry-Everling-Straße mit 60.000 qm.

 

Herr Dr. Liedtke entgegnete, dass in der Region schwerpunktmäßig Logistik angesiedelt werden solle. Eine Entscheidung, die vor über 14 Jahren getroffen worden sei. Insbesondere verwies er auf die Entwicklung des Kreises Unna durch die WFG mit Fokus auf Logistik.

 

Frau Schaumann sprach sich grundsätzlich gegen das Einmischen in die Bauleitplanung der Stadt Unna aus. Wen die Stadt Unna ansiedelt, sei ihre Sache. Sie widerspreche Frau Scharrenbach in dem Punkt „Beschäftigung in der Logistikbranche“; auch im Logistikbereich seien qualifizierte Arbeitsplätze zu finden.