Es meldete sich Herr Jörg Borchard zu Wort. In Bezug auf die Planungen zum Lärmschutzwall Schimmelstraße erkundigte er sich nach möglichen Belastungen des Grundwassers durch die Einbringung der verschiedenen Materialien (Z1.2) in den Lärmschutzwall. Des Weiteren fragte er mit Blick auf die geänderte Planung (zuvor Kombination aus Wall und Gabionen mit einer Höhe von 9 m – nunmehr Lärmschutzwall mit einer Höhe von 6 m) nach, ob ein entsprechendes Schallschutzgutachten dieser aktualisierten Planung zugrunde liege.

 

Eine Belastung für das Grundwasser sei auszuschließen, erklärte Herr Dr. Liedtke. Der Einbau der Materialien werde detailliert dokumentiert und überwacht. Bei den Materialien handele es sich zudem um max. Z1.2 Chargen, die als unbedenklich einzustufen seien. Zudem werde der Kreis Unna als Wasser- und Bodenbehörde die Baumaßnahme begleiten.

Die Nachfrage zur Ausführung des Lärmschutzwalles beantwortete Herr Dr. Liedtke dahingehend, dass die Planungen immer von einer Höhe von 6 m über Geländeoberkante ausgegangen seien, wobei die Höhe des Walls oberhalb der Gleise 4 m betrage. Die Planungen seien aus dem vorliegenden lärmschutztechnischen Gutachten abgeleitet und entwickelt worden. Darüber hinaus bot er Herrn Borchard an, zur Erläuterung des zugrunde liegenden Gutachtens sowie der Planungen einen Termin mit ihm zu vereinbaren.

 

Herr Lipinski schloss den Tagesordnungspunkt mit dem Hinweis an Herrn Borchard, dass er die Möglichkeit habe, sich im Rahmen eines Gesprächstermins mit der Verwaltung informieren zu lassen.