Sitzung: 19.09.2016 Planungs- und Straßenverkehrsausschuss
Es meldete sich Herr
Jörg Borchard zu Wort. In Bezug auf
die Planungen zum Lärmschutzwall Schimmelstraße erkundigte er sich nach
möglichen Belastungen des Grundwassers durch die Einbringung der verschiedenen
Materialien (Z1.2) in den Lärmschutzwall. Des Weiteren fragte er mit Blick auf
die geänderte Planung (zuvor Kombination aus Wall und Gabionen mit einer Höhe
von 9 m – nunmehr Lärmschutzwall mit einer Höhe von 6 m) nach, ob ein
entsprechendes Schallschutzgutachten dieser aktualisierten Planung zugrunde
liege.
Eine Belastung für
das Grundwasser sei auszuschließen, erklärte Herr Dr. Liedtke. Der Einbau der Materialien werde detailliert
dokumentiert und überwacht. Bei den Materialien handele es sich zudem um max.
Z1.2 Chargen, die als unbedenklich einzustufen seien. Zudem werde der Kreis
Unna als Wasser- und Bodenbehörde die Baumaßnahme begleiten.
Die Nachfrage zur
Ausführung des Lärmschutzwalles beantwortete Herr Dr. Liedtke dahingehend, dass
die Planungen immer von einer Höhe von 6 m über Geländeoberkante ausgegangen
seien, wobei die Höhe des Walls oberhalb der Gleise 4 m betrage. Die Planungen
seien aus dem vorliegenden lärmschutztechnischen Gutachten abgeleitet und
entwickelt worden. Darüber hinaus bot er Herrn Borchard an, zur Erläuterung des
zugrunde liegenden Gutachtens sowie der Planungen einen Termin mit ihm zu
vereinbaren.
Herr Lipinski schloss den Tagesordnungspunkt
mit dem Hinweis an Herrn Borchard, dass er die Möglichkeit habe, sich im Rahmen
eines Gesprächstermins mit der Verwaltung informieren zu lassen.