Beschluss:

 

1.a Der Gründung der Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe GmbH, an der die Stadt Kamen mittelbar beteiligt sein wird, wird auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertrags zugestimmt.

 

1.b Die kommunalen Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, alle erforderlichen Erklärungen zur Verwirklichung der in Ziffer 1.a beschriebenen Maßnahmen – insbesondere eine Zustimmung zum Abschluss des als Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertrags – abzugeben.

 

1.c Die Beschlussfassungen zu den Ziffern 1.a und 1.b stehen unter dem Vorbehalt des positiven Abschlusses des Anzeigeverfahrens bei der zuständigen Bezirksregierung.

 

1.d Der Rat der Stadt Kamen beschließt die Bestellung des Geschäftsführers der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH als Vertreter des Gesellschafters Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH in die Gesellschafterversammlung der Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe GmbH.

 

2.a Der Gründung der WestfalenTarif GmbH durch die Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe GmbH, an der die Stadt Kamen mittelbar beteiligt sein wird, wird auf der Grundlage des als Anlage 2 beigefügten Konsortialvertrags und des als Anlage 3 beigefügten Gesellschaftsvertrags zugestimmt.

 

2.b Die kommunalen Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, alle erforderlichen Erklärungen zur Verwirklichung der in Ziffer 2.a beschriebenen Maßnahmen – insbesondere eine Zustimmung zum Abschluss des als Anlage 2 beigefügten Konsortialvertrags sowie des als Anlage 3 beigefügten Gesellschaftsvertrags – abzugeben.

 

2.c Die Beschlussfassungen zu den Ziffern 2.a und 2.b stehen unter dem Vorbehalt des positiven Abschlusses des Anzeigeverfahrens bei der Bezirksregierung Detmold.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Die FW/FDP-Fraktion begrüße die Vorlage, so Herr Stalz. Er wies darauf hin, dass in den Gesprächen mit der VKU darauf hingewirkt werden solle, in beiden Tarifen einheitliche Oberflächenbedienungssystem für die Fahrkartenautomaten zu schaffen.

 

Auch die CDU-Fraktion begrüße die Tagesordnungspunkte 24 und 25, so Frau Scharrenbach.