Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Der Änderungsbereich besitzt eine Größe von ca. 7,7 ha und wird begrenzt durch:

-              die Wilhelm-Bläser-Straße im Süden,

-              die Grenze der bestehenden Sportflächen im Westen,

-              die Seseke im Norden sowie

-              den Eilater Weg im Osten.

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches ergeben sich aus der vorgelegten Plandarstellung.


Abstimmungsergebnis: bei 5 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen‎