Frau Kappen stellte fest, dass die Mitteilungsvorlage deutlich mache, dass die Kamener Schul­landschaft sich, sowohl bei den Schülerzahlen als auch bei den Übergängern in den 5. Jahr­gang, weiterhin stabil entwickle.

So bilde die Gesamtschule 6, das Gymnasium 3, die Realschule ebenfalls 3 und die Haupt­schule 2 Klassen im 5. Jahrgang des kommenden Schuljahres.

Frau Kappen führte weiter aus, dass seitens der Verwaltung eine Fortschreibung des Schulent­wicklungsplans vorbereitet werde. Diese werde um Aspekte der Jugendhilfe erweitert, da in der Realität Schule und Jugendhilfe nicht mehr getrennt voneinander betrachtet werden könnten. Eine Konzeption dafür müsse entwickelt werden und sie bat deshalb, der Verwaltung etwas Zeit zu geben.

Der noch aktuelle Schulentwicklungsplan schließe die Prognose des Schuljahres 2016/17 ein.

 

Herr Heidler thematisierte in diesem Zusammenhang die Schwierigkeit für Kamener Schülerin­nen und Schüler in Kamen auch eine Schulform ihrer Wahl besuchen zu können da die Auf­nahme auswärtiger Schülerinnen und Schüler mittelbar Auswirkung auf unsere Schullandschaft habe.

 

Frau Kappen erklärte, dass das 10. Schulrechtsänderungsgesetz ebenfalls das Recht des Schulträgers beinhalte, Vorgaben für die Aufnahme von Kindern aus anderen Kommunen zu erlassen. Das gelte allerdings nur wenn die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule übersteige. Außerdem nur für die Schülerinnen und Schüler, die in ihrer Gemeinde eine Schule der gewählten Schulform besuchen können.

Das Thema wolle sie, mit den Leitungen der weiterführenden Schulen besprechen und hierzu in einer der nächsten Sitzungen noch vor der nächsten Anmelderunde berichten und ggfls. einen Beschlussvorschlag vorbereiten.