Beschlussvorschlag:

 

Der Vertreter des Rates der Stadt Kamen wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend angeführt abzustimmen:

 

Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung werden gem. § 13 Abs. 2 a des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.


Der Tagesordnungspunkt wurde ohne Beratung und Beschluss­empfehlung an den Rat verwiesen.