Sitzung: 20.06.2016 Betriebsausschuss
Vorlage: 045/2016
Beschlussempfehlung:
Die folgenden Punkte
1 und 2 werden vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zum
Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH beschlossen:
- Der Rat der Stadt Kamen stellt den
Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2015 in der vorliegenden
Form fest.
- Der Jahresgewinn 2015 von
3.162.199,25 € wird in Höhe von 382.154,00 € der Allgemeinen
Rücklage zugeführt und der verbleibende Überschuss in Höhe von
2.780.045,25 € auf das Wirtschaftsjahr 2016 vorgetragen.
Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen
Frau Schaub stellte anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation die Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung der SEK durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, Essen, vor. Der Bericht gliederte sich in drei Punkte:
1. Auftrag und Prüfung
2. Wesentliche Prüfungsfeststellungen
3. Prüfungsergebnis
Die durch den Betriebsausschuss und die Gemeindeprüfungsanstalt beauftragte Prüfung umfasst den Jahresabschluss und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gemäß § 53 Hauhaltsgrundsätzegesetz HGrG. Mit der risikoorientierten Prüfung wurden wesentliche Geschäftsprozesse und deren Kontrollen identifiziert und die Prüfungsschwerpunkte Anlagevermögen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten/Derivate, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Einrichtungsträger Stadt und Rückstellungen vertieft untersucht.
Die Prüfungsergebnisse hinsichtlich der Derivategeschäfte haben sich im Verhältnis zu den Vorjahren kaum geändert. Hinsichtlich des CHF-Swaps bestand zum 31.12.2015 weiterhin das Klageverfahren zur Rückabwicklung des Derivategeschäftes. Die Drohverlustrückstellung aus 2011 wurde auch zum 31.12.2015 beibehalten und deckt das Risiko der entstandenen finanziellen Risiken voll ab. Der Rat der Stadt Kamen hat im März 2016 beschlossen, eine Beilegung des Rechtsstreites im Vergleichswege herbeizuführen. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 sind der Verbrauch der gebildeten Rückstellung und die Auflösung des verbleibenden Restbetrages zu berücksichtigen.
Der Payerswap wurde, wie in den Vorjahren, ohne Drohverlustrückstellung verbucht, da er mit dem zugrundeliegenden Grundgeschäft eine sogenannte Bewertungseinheit bildet.
Der Jahresüberschuss 2015 beträgt 3.162 T€ und liegt damit sowohl über dem Planwert (2.886 T€) als auch über dem Ergebnis des Vorjahres (2.614 T€), so dass die Eigenkapital- und Gesamtkapitalrendite angemessen positiv ausfällt. Die Investitionssumme erreichte aus unterschiedlichen Gründen mit 2,0 Mio. € nicht die Einschätzung des Wirtschaftsplanes. Daher brauchten auch keine neuen Darlehen aufgenommen werden. Im Rahmen der Betriebsabrechnung ergab sich mit einer realisierten Kostenüberdeckung von rd. 97 T€ eine sogenannte Punktlandung, die in den folgenden 3 Jahren zur Gebührenstabilisierung genutzt werden kann.
Für 2016 plant die SEK mit leicht höheren Umsatzerlösen, prognostiziert einen Jahresüberschuss von 2,8 Mio. € und sieht vor, 2,1 Mio. € aus dem Jahresgewinn 2015 an den städtischen Haushalt abzuführen.
Da die Buchführung den gesetzlichen Vorschriften entspricht, der Jahresabschluss ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt, die Darstellung und Beurteilung der Lage und der voraussichtlichen Entwicklung im Jahresabschluss und im Lagebericht für zutreffend gehalten wird, keine Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz und Satzung festgestellt wurden und die Prüfung der Vorschriften des § 53 Abs. 1 HGrG keine Besonderheiten, die für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von wesentlicher Bedeutung sind, ergaben, haben die Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young für den Jahresabschluss 2015 und den Lagebericht einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Herr Eckardt dankte für die gelungene Präsentation, lobte die wieder sehr guten Leistungen des Eigenbetriebes, die sich in den Zahlen widerspiegeln würden und bezeichnete es als erfreulich, dass zukünftig auch die Swapgeschäfte kein Verlustrisiko mehr darstellten.
Herr Diederichs-Späh schloss sich den Aussagen von Herrn Eckardt an. Er bat um Erläuterung, warum Einsparungen bei Personalkosten und Kanalkataster als nicht dauerhaft eingestuft werden.
Herr Tost erklärte, dass im Bereich Personal eine notwendige Planstelle im Jahr 2015 nicht besetzt werden konnte. Aktuell werde Personal gesucht um die freie Planstelle zu besetzen. Für den Bereich Kanalkataster würden im Jahr 2016 voraussichtlich wieder eher die Planwerte greifen.
Herr Diederichs-Späh fragte abschließend, ob bereits Tendenzen zur Entwicklung der Lippeverbandsumlage bekannt seien. Herr Tost erklärte hierzu, dass der Lippeverband beabsichtige, Kostensteigerungen möglichst zu verstetigen und zukünftig mit Erhöhungen zu rechnen sei.
Herr Fuhrmann bat, die Bereiche, in denen die DSK-Gehwegsanierung durchgeführt wurde, im Ausschuss vorzustellen.
Herr Dr. Liedtke verwies darauf, dass der Planungs- und Verkehrsausschuss für die Maßnahmenplanung im DSK-Verfahren zuständig sei und der Maßnahmenplan dort auch vorgestellt werde.