Beschlussempfehlung:

 

Die folgenden Punkte 1 und 2 werden vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsan­stalt NRW zum Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH be­schlossen:

 

  1. Der Rat der Stadt Kamen stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2015 in der vorliegenden Form fest.

 

  1. Der Jahresgewinn 2015 von 3.162.199,25 € wird in Höhe von 382.154,00 € der Allgemei­nen Rücklage zugeführt und der verbleibende Überschuss in Höhe von 2.780.045,25 € auf das Wirtschaftsjahr 2016 vorgetragen.

 

 


Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Frau Schaub stellte anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation die Ergebnisse der Jah­resabschlussprüfung der SEK durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, Essen, vor. Der Bericht gliederte sich in drei Punkte:

 

1. Auftrag und Prüfung

2. Wesentliche Prüfungsfeststellungen

3. Prüfungsergebnis

 

Die durch den Betriebsausschuss und die Gemeindeprüfungsanstalt beauftragte Prüfung um­fasst den Jahresabschluss und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gemäß § 53 Hauhaltsgrundsätzegesetz HGrG. Mit der risikoorientierten Prüfung wurden wesentliche Geschäftsprozesse und deren Kontrollen identifiziert und die Prüfungsschwerpunkte Anlagevermögen, Verbindlichkeiten ge­genüber Kreditinstituten/Derivate, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Einrich­tungsträger Stadt und Rückstellungen vertieft untersucht.

 

Die Prüfungsergebnisse hinsichtlich der Derivategeschäfte haben sich im Verhältnis zu den Vorjahren kaum geändert. Hinsichtlich des CHF-Swaps bestand zum 31.12.2015 weiterhin das Klageverfahren zur Rückabwicklung des Derivategeschäftes. Die Drohverlustrückstellung aus 2011 wurde auch zum 31.12.2015 beibehalten und deckt das Risiko der entstandenen finanzi­ellen Risiken voll ab. Der Rat der Stadt Kamen hat im März 2016 beschlossen, eine Beilegung des Rechtsstreites im Vergleichswege herbeizuführen. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 sind der Verbrauch der gebildeten Rückstellung und die Auflösung des verbleibenden Restbe­trages zu berücksichtigen.

 

Der Payerswap wurde, wie in den Vorjahren, ohne Drohverlustrückstellung verbucht, da er mit dem zugrundeliegenden Grundgeschäft eine sogenannte Bewertungseinheit bildet.

 

Der Jahresüberschuss 2015 beträgt 3.162 T€ und liegt damit sowohl über dem Planwert (2.886 T€) als auch über dem Ergebnis des Vorjahres (2.614 T€), so dass die Eigenkapital- und Ge­samtkapitalrendite angemessen positiv ausfällt. Die Investitionssumme erreichte aus unter­schiedlichen Gründen mit 2,0 Mio. € nicht die Einschätzung des Wirtschaftsplanes. Daher brauchten auch keine neuen Darlehen aufgenommen werden. Im Rahmen der Betriebsabrech­nung ergab sich mit einer realisierten Kostenüberdeckung von rd. 97 T€ eine sogenannte Punktlandung, die in den folgenden 3 Jahren zur Gebührenstabilisierung genutzt werden kann.

 

Für 2016 plant die SEK mit leicht höheren Umsatzerlösen, prognostiziert einen Jahresüber­schuss von 2,8 Mio. € und sieht vor, 2,1 Mio. € aus dem Jahresgewinn 2015 an den städtischen Haushalt abzuführen.

 

Da die Buchführung den gesetzlichen Vorschriften entspricht, der Jahresabschluss ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt, die Darstellung und Beurteilung der Lage und der voraussichtlichen Entwicklung im Jahresab­schluss und im Lagebericht für zutreffend gehalten wird, keine Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder Verstöße der gesetzli­chen Vertreter oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz und Satzung festgestellt wurden und die Prüfung der Vorschriften des § 53 Abs. 1 HGrG keine Beson­derheiten, die für die Beurteilung der Ordnungs­mäßigkeit der Geschäftsführung von wesentli­cher Bedeutung sind, ergaben, haben die Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young für den Jahresabschluss 2015 und den Lagebe­richt einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Herr Eckardt dankte für die gelungene Präsentation, lobte die wieder sehr guten Leistungen des Eigenbetriebes, die sich in den Zahlen widerspiegeln würden und bezeichnete es als erfreulich, dass zukünftig auch die Swapgeschäfte kein Verlustrisiko mehr darstellten.

 

Herr Diederichs-Späh schloss sich den Aussagen von Herrn Eckardt an. Er bat um Erläuterung, warum Einsparungen bei Personalkosten und Kanalkataster als nicht dauerhaft eingestuft werden.

 

Herr Tost erklärte, dass im Bereich Personal eine notwendige Planstelle im Jahr 2015 nicht be­setzt werden konnte. Aktuell werde Personal gesucht um die freie Planstelle zu besetzen. Für den Bereich Kanalkataster würden im Jahr 2016 voraussichtlich wieder eher die Planwerte greifen.

 

Herr Diederichs-Späh fragte abschließend, ob bereits Tendenzen zur Entwicklung der Lippever­bandsumlage bekannt seien. Herr Tost erklärte hierzu, dass der Lippeverband beabsichtige, Kostensteigerungen möglichst zu verstetigen und zukünftig mit Erhöhungen  zu rechnen sei.

 

Herr Fuhrmann bat, die Bereiche, in denen die DSK-Gehwegsanierung durchgeführt wurde, im Ausschuss vorzustellen.

 

Herr Dr. Liedtke verwies darauf, dass der Planungs- und Verkehrsausschuss für die Maßnah­menplanung im DSK-Verfahren zuständig sei und der Maßnahmenplan dort auch vorgestellt werde.