Beschluss:

 

Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:

 

1.    Der Jahresabschluss der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2015 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

 

2.    Der Lagebericht wird genehmigt.

 

3.    Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 354.456,21 € wird von der Stadt Kamen ausgeglichen.

 


Abstimmungsergebnis: bei 2 Enthaltungen und 12 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Herr Tost nahm eine Pressemitteilung der letzten Woche zum Anlass, um einen kurzen Über­blick über die Entwicklung der Forderungen gegenüber den Restaurantpächtern zu geben. 1994 seien im Haupt- und Finanzausschuss die notwendigen Umbaukosten im Bereich der Gastrono­mie festgestellt worden. Die Zuständigkeit für den Umbau habe damals bei der Eigentümerin (hier: Stadt Kamen) gelegen. Die Umbauten hätten der Attraktivierung und der Gewährleistung eines reibungslosen Gastronomieablaufes gedient. Einige Anteile der Umbaukosten habe da­mals der Pächter übernommen. Im April 2000 seien weitere Investitionen im Gastronomie­bereich getätigt worden. Im Oktober 2000 habe es einen Pächterwechsel gegeben. Der neue Pächter habe sich anteilig an den Umbaukosten beteiligt. Im Februar 2004 habe ein erneuter Pächterwechsel stattge­funden. Im April 2004 und September 2005 hätte die Geschäftsführung der KBG in Verhandlun­gen mit dem neuen Pächter erreicht, dass dieser in die offenen Forderungen eingetreten sei. Gleichzeitig sei eine neue Investition im Küchenbereich durchgeführt worden. Die Pachtverträge und die Verhandlungen stünden nicht im Zusammenhang. Im Oktober 2010 habe ein weiterer Pächterwechsel stattgefunden und erneut habe die Geschäftsführung der KBG im Januar 2011 erreicht, dass der neue Pächter in die offenen Forderungen eingetreten sei. Herr Tost wies darauf hin, dass in der Vergangenheit mehrfach im Aufsichtsrat der KBG über die Darlehnsabwicklung berichtet worden sei.

Im März 2015 habe die KBG den Pachtvertrag gekündigt. Zu diesem Zeitpunkt hätten Pacht­rückstände für 4 Monate bestanden. Trotz Absprache sei keine Bereitschaft zur Rückzahlung gezeigt worden.

Spätestens mit dem Testatexemplar zum Wirtschaftsjahr 2014 (vorgelegt und veröffentlicht im Frühjahr/Sommer 2015) sei öffentlich die Kündigung des Pachtvertrages bekannt worden. Weiter sei erklärt worden, dass vorsorglich die Forderungen aus dem laufenden Geschäft in eine zweifelhafte Forderung umgebucht worden sei. Dies sei für jeden nachlesbar gewesen. Mit keinem Wort sei von Miet- oder Pachtschulden gesprochen worden. Daher stelle sich die Frage, welche Interpretationsabsicht hinter dem Presseartikel gestanden hätte. Insofern Leserbriefe provoziert werden sollten, sei das Ziel erreicht worden. Herr Tost erläuterte, dass durch die Kündigung kurz vor der Prüfungsphase, die Wirtschaftsprüfer die bis zum Zeitpunkt der Kündigung werthaltigen Forderungen in eine sogenannte zweifelhafte Forderung umgebucht und somit eine Wertberichtigung vorgenommen hätten. Dies sei erfolgt, weil durch die Auflösung des Pachtvertrages die Rückzahlung nicht mehr vollständig gesichert gewesen sei; wie oben erwähnt sei die Rückzahlungsvereinbarung nicht einge­halten worden.

Erst im September 2015 sei ein Insolvenzantrag gestellt worden, weshalb mit dem Jahres­abschluss zum 31.12.2015 eine gänzliche Wertberichtigung vorgenommen und der Jahresabschluss somit um 39.000 € wertberichtigt worden sei. Der ursprüngliche Darlehnsbetrag in Höhe von 83.000 € wäre zu Lasten der KBG gegangen, hätte die Geschäftsleitung in 2005 und 2010 nicht die Übernahme der offenen Forderungen aus der Vergangenheit erreicht.

Zu den Zahlen im Jahresabschluss berichtete er, dass im Wirtschaftsjahr 2014 mit 464.700 € abgeschlossen worden sei. Der Wirtschaftsplan 2015 habe einen Zuschussbedarf von 468.000 € aufgezeigt. Das Ergebnis nach Wirtschaftsprüfung betrage nun 354.500 €. Dies sei eine Verbesserung um ca. 113.000 €. Gründe für diese Verbesserung seien stärkere Umsatzerlöse, insbesondere im Getränke- und Speiseumsatz sowie Einsparungen bei Gehältern. Dagegen stünden Negativeffekte, wie die oben genannte Wert­berichtigung oder die Nachzahlung an die Rentenversicherung.

Er berichtete, dass die Gesellschafterversammlung Frau Jubitz und Herrn Dreher als neue Geschäftsführer bestellt habe, womit weitere Kontinuität in die Gesellschaft gebracht werden solle.

 

Herr Krause war erfreut über das gute Jahresergebnis, es sei das beste Ergebnis seit mehr als 10 Jahren. Der Jahresabschluss sei testiert und mit einem uneingeschränkten Bestätigungs­vermerk versehen. Gründe für das gute Ergebnis seien u.a. die Umsatzsteigerungen. Er dankte den Mitarbeitern der KBG. Die getroffenen Personalentscheidungen seien positiv. Er wünsch­te den neuen Geschäftsführern eine glückliche Hand und viel Erfolg. Die SPD-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Herr Eisenhardt verlas für die CDU-Fraktion eine Erklärung zum Protokoll. Diese ist der Niederschrift beigefügt.

 

Der Bürgermeister nahm Bezug auf die Erklärung und merkte erstens an, dass zwischen der Art der Informationsübermittlung und dem Recht auf Information dem Grunde nach zu unterscheiden sei. Zweitens habe der Rat sich im Jahre 2004 bewusst entschie­den, eine GmbH zu gründen. Diese unterliege dem Gesellschaftsrecht, deren Bestimmungen vollinhaltlich beachtet würden. Die Ratsmitglieder hätten in der Gesellschafterversammlung das Recht, den Wirtschaftsprüfern jederzeit Fragen zu stellen. Drittens erklärte er, dass das zitierte OVG-Urteil mit dem Sachverhalt in diesem Fall nicht zu vergleichen sei. Der CDU-Fraktion würden der Prüfbericht, das Testatexemplar und die Beratungsergebnisse der Gesellschafterversamm­lung vom 09.03.2016 vorliegen.

Somit sei in Summe der Vorwurf, der CDU-Fraktion würden Informationsmöglichkeiten genommen, unwahr und gehe fehl.

 

Frau Scharrenbach zeigte auf, dass sich die Umsatzrentabilität 1 verbessert habe, die Marge steigen würde und der Personalaufwand um 20.000 € gesunken sei. Daher sei mit weniger Personal, mit verbessertem Materialeinsatz mehr Umsatz erzeugt worden. Daran sei zu erkennen, dass in den letzten Jahren eine Misswirtschaft betrieben worden sei. Denn die Werte seien im Gegensatz zum Vorjahr sehr auffällig und dem Grunde nach nicht nachvollziehbar. Sie wies darauf hin, dass benötigte Unterhaltungs- und Instandhaltungsaufwendungen um 17.000 € gekürzt worden seien. Weiter sei Vermögen in Höhe von 15.000 € verbraucht worden. Die Nachzahlung der Sozialabgaben in 2015 sei mit 41% sehr hoch, eine Erläuterung hierzu habe es nicht gegeben. Bei der Werbung seien aufgrund einer Vertragsauflösung 37.000 € eingespart worden. Sie kritisierte, dass die Neustrukturierung des Personals nur zu Verschiebungen und Intransparenz führe. Sie habe zahlreiche Fragen zum Prüfungsbericht, die nur die Wirtschafts­prü­fer beantworten könnten. Offen sei weiterhin auch die Frage zur EU-Beihilfeprüfung. Abschließend erinnerte sie daran, dass die CDU-Fraktion die Stadt durch die Sozialabgaben­prüfung vor einem Schaden in Höhe von 30.000 € bewahrt habe. Sie fragte nach, ob der vorgelegte Jahresabschluss zum Anlass genommen werde, um eine Sonderprüfung über die vergangenen Geschäftsjahre zu initiieren.

 

Herr Tost machte deutlich, dass die Fragen und Anmerkungen von Frau Scharrenbach in die Gesellschafterversammlung gehören, da sie nichtöffentlich seien. Für Investitionsmaßnah­men sei größten Teils die Stadt Kamen verantwortlich. Dies erläuterte er anhand der neuen Beleuchtung in der Stadthalle. Bei der Werbung werde zukünftig auf die Radiospots verzichtet, da sie für die Kundengewinnung nicht relevant seien. Hinsichtlich der Unterstellung zur Perso­nalverschiebung und Intransparenz verwies er auf die bereits zahlreichen kontrovers geführten Diskussionen der letzten Jahre.

 

Herr Stalz war erfreut über die deutliche Reduzierung des Jahresfehlbetrages. Da die Fraktion FW/FDP nicht in der Gesellschafterversammlung vertreten sei, stellen sich ihm noch ein paar Fra­gen zum Jahresabschluss, warum zum Beispiel die Umsatzerlöse um 40 % höher seien als geplant, wenn doch die Besucherzahl gesunken sei. Weiter fragte er, warum der Planansatz des Fehlbetrages trotz des Jahresergebnisses um 100.000 € angehoben worden sei. Er zitierte aus dem Lagebericht der Geschäftsführung.

 

Der Bürgermeister erinnerte daran, dass er den Fraktionen, die nicht in der Gesellschafterversamm­lung vertreten seien, jederzeit Gespräche zu den Hintergründen angeboten habe.

 

Herr Tost erläuterte, dass bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes das Ergebnis für 2015 nicht bekannt gewesen sei. Die Prognose sei anhand einer Zeitreihenplanung und der vorhandenen Daten aufgestellt worden. Bei den Umsatzerlösen müsse man zwischen dem erwarteten und tatsächlichen Umsatz unterscheiden.

 

Herr Heidler wies die Vorwürfe und Unterstellungen der CDU-Fraktion entschieden zurück. Er betonte, dass der Jahresabschluss von den Wirtschaftsprüfern mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden sei.

 

Herr Diederichs-Späh merkte an, dass die D&O-Versicherung zwar bekannt sei, er sie aber noch nie gesehen hätte. Weiter sei ihm nicht bekannt gewesen, dass die Tätigkeiten von Herrn Bierkemper mit einem Anteil von 25 % bei der Stadtverwaltung veranschlagt seien. Des Weiteren bat er um die Offenlegung weiterer Verträge. Auch er fragte, ob aufgrund des operativen Ergebnisses eine Sonderprüfung veranlasst werden könne.

 

Frau Schaumann kritisierte, dass Preise von Veranstaltungen nicht richtig kalkuliert worden seien. Somit seien Veranstaltungen nicht kostendeckend und sollten demnach auch nicht durchgeführt werden. Sie sei irritiert darüber, dass Diskussionen über die Stadthalle generell als geschäfts­schädigend bezeichnet werden. Als Ratsmitglied sei man den Bürgern gegenüber verpflichtet, Verlustübernahmen zu erläutern.

 

Herr Tost entgegnete, dass sachliche und qualifizierte Diskussionen erwünscht seien. Ge­schäfts­schädigend seien u.a. Unterstellungen gegenüber dem ehemaligen Geschäftsführer.

 

Zu der Ausführung von Herrn Heidler entgegnete Herr Eisenhardt, dass der Rat ein Dis­kussions­gremium darstelle und dadurch unterschiedliche Meinungen vertreten würden. Fakt sei, dass die SPD-Fraktion Verwaltungshandeln decken würde. Ein Beispiel dafür sei die Nichtab­setzung der Tagesordnungspunkte 4 und 5.

Weiter erläuterte er, dass ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk die kaufmännischen Buchungen bestätige, nicht aber ob eine Gesellschaft gut geführt werde. Dieser Vermerk veranlasse seine Fraktion nicht, dem Jahresabschluss zuzustimmen.

 

Herr Tost zitierte aus dem Jahresabschluss den Umfang des Bestätigungsvermerks. Er zeigte sich verwundert über die Forderung, eine Police den Mitgliedern schriftlich vorzulegen, obwohl sie bestätigt und bekannt sei. Er berichtete, dass die Verträge aufgearbeitet und der Gesellschaft vorlegt würden. Für eine Sonderprüfung gebe es keinen Anlass.

 

Herr Grosch bemängelte, dass das Gesellschaftsrecht über das Informationsrecht der Rats­mitglieder gestellt werde. Er fragte nach, wie hoch die Summe der Forderungen durch die Pächterwechsel insgesamt gewesen sei. Weiter fragte er, wo die einmaligen Effekte in der Gewinn- und Verlustrechnung der KBG zu finden seien.

 

Herr Tost bot Herrn Grosch an, diese Thematik, insbesondere zu den Forderungen, in einem persönlichen Gespräch zu erörtern. Die Einmaleffekte gehörten zu den sonstigen betrieblichen Aufwendungen.

 

Herr Heidler nahm Stellung zu den Ausführungen von Herrn Eisenhardt, dass ein Wirtschafts­prüfer nicht beurteilen könne, ob die Geschäftsführung gut arbeite.

 

Herr Stalz bedankte sich für das Angebot eines persönlichen Gespräches. Er fragte, ob zu­künftig das Niveau von 2015 zu halten sei.

 

Der Bürgermeister antwortete, dass die Wirtschaftsplanzahl mit äußerster prognostischer Vorsicht gebildet worden sei.

 

Herr Diederichs-Späh stellte klar, dass ihm eine Liste über einige Verträge vorgelegen habe, allerdings nur in Höhe von insgesamt ca. 31.000 €.

 

Herr Tost entgegnete, dass es sich hier um Einzelverträge handele und weitere Verträge in der Gesellschafterversammlung offengelegt würden.

 

Frau Scharrenbach verdeutlichte, dass viele Fragen nicht die Verwaltung sondern nur der Wirtschaftsprüfer beantworten könne. Weiter erläuterte sie die Prüfung der ordnungsge­mäßen Geschäftsführung anhand eines Fragenkataloges. Abschließend beantragte sie vor dem Hintergrund der persönlichen Haftbarkeit jedes Ratsmitgliedes, über die Feststellung des Jahresabschlusses der KBG namentlich abzustimmen.

 

Herr Krause schloss sich den Ausführungen von Herrn Heidler und Herrn Tost an. Auch er sehe keinen Anlass für eine Sonderprüfung.

 

Für die SPD-Fraktion beantragte Herr Heidler eine geheime Abstimmung über den Jahresabschluss der KBG.

 

Auch Herr Stalz hielt eine Sonderprüfung für sinnlos.

 

Der Bürgermeister erläuterte, dass der Antrag auf geheime Abstimmung gegenüber einem Antrag auf namentlichen Abstimmung Vorrang habe.

 

Herr Grosch erinnerte an die letzte geheime Abstimmung, die er als Farce empfunden habe.

 

 

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt, über den Tagesordnungspunkt „Jahresabschluss der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2015“ geheim abzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis: bei 6 Enthaltungen und 2 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen

 

 

Es wurde eine Zählkommission mit Beteiligung aller Fraktionen gebildet, dem Frau Heidler, Frau Schaumann und die Herren Lütschen, Heuchel und Eisenhardt angehörten.

 

Sodann wurden die Stimmzettel verteilt und die Abstimmung in geheimer Abstimmung durch­geführt.

 

Die Auszählung der Stimmzettel ergab, dass von 40 abgegebenen gültigen Stimmen 26 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen auf den Beschlussvorschlag entfielen. Damit ergibt sich folgendes Ergebnis: