Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt

 

  1. Als potenzieller Standort für ein „Kombibad“ mit nebenliegendem Freibad wird das Freibadgelände in Kamen-Mitte, Am Schwimmbad festgelegt.

 

  1. Die Gemeinschaftsstadtwerke GSW Kamen-Bönen-Bergkamen werden beauftragt, für diesen Standort eine Grundlagenplanung für ein „Kombibad“ zu erarbeiten, die Planungsvarianten modellhaft aufzeigt z.B. durch den Einbezug des vorhandenen Wettkampfschwimmbeckens sowie eine darauf gestützte erste Investitions- und Betriebskostenschätzung vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis: bei 5 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Herr Bürgermeister Hupe erläuterte den Hintergrund der Vorlage und skiz­zierte das weitere Vorgehen. Die GSW seien über den Beratungsstand in­formiert und bereit zur Umsetzung des Prüfauftrages.

 

Für die SPD-Fraktion nahm Herr Krause Stellung zum weiteren Vorgehen in der Bäder­dis­kus­sion. Er begründete die nach detaillierter Abwägung getroffenen Entscheidungen gegen das Zen­tralbad­modell sowie gegen ein Betriebsmodell in Verantwortung der Vereine.

Die Entscheidung für den Standort des Freibades basiere auf dem vorge­stellten Prüfergebnis zur Standortfrage. Nun sei es an der Zeit, eine erste Grundlagenplanung anzustoßen. Der Vorschlag, verschiedene Becken­größen in die Prüfung einzubeziehen, werde unterstützt.

Die Fraktion erwarte eine Kostenschätzung, die sowohl Investitions- als auch Betriebskosten umfasse.

 

Frau Scharrenbach kritisierte, dass die Geschäftsführung der GSW an der Sitzung nicht teil­nehme.

Sie beantragte, die Entscheidung zurückzustellen, auch weil der Schul- und Sportausschuss als zuständiger Fachausschuss an der Vorberatung der Vorlage nicht beteiligt worden sei. Vor einem Beschluss sei die Beteiligung des Fachausschusses nachzuholen.

In der Beschlussvorlage selbst fehle die Berücksichtigung des Klimaschutz­konzeptes. Sie bat darum, auch die Kosten, die den GSW für ein weiteres Gutachten entstünden, zu berück­sich­tigen. Einen Blankobeschluss, wie er hier vorgelegt worden sei, lehne die CDU-Fraktion ab.

Sie bat darum, bei der Prüfung der verschiedenen Varianten die Personal­kosten einzubeziehen.

 

Frau Dörlemann drückte ihre Unzufriedenheit über den Beratungsgang aus. Im Vordergrund der Kritik stehe die fehlende Beteiligung des Rates, insbesondere bei der Fest­legung auf ein Badmodell. In diesem Zusammenhang rügte sie den fehlenden Kostenver­gleich zwi­schen einem Kombi – und Zentralbad.

Die Fraktion B90/ Die Grünen werde den Beschlussvorlag daher nicht mit­tragen.

Frau Dörlemann erkundigte sich, wo genau die Parkplätze errichtet werden sollen. Des Wei­teren fragte sie nach den Auswirkungen für das in unmittel­barer Nähe geplante Baugebiet im Hemsack, z.B. bezogen auf eine größe­re Lärmbelästigung durch die Erhöhung des Verkehrsauf­kommens.

 

Herr Dr. Liedtke erklärte, dass die erforderlichen Parkplätze auf der vorhandenen Frei­bad­fläche errichtet werden sollen. Bezogen auf die Auswirkung auf die Bebauung im Hemsack machte er deutlich, dass sich an der Lärmsituation im Vergleich zum jetzigen Zustand nichts ändern werde, auch nicht durch das ggf. erhöhte Verkehrsaufkommen.

 

Herr Krause legte dar, dass der Sachverhalt fraktionsintern unter Einbezie­hung der Fach­politiker erörtert worden sei. Insoweit das Klimaschutzkon­zept angesprochen werde, müssten auch Lärm­aktionsplan und Luftrein­hal­te­plan genannt werden.

Bezogen auf die geforderte Kostenübersicht entgegnete er, dass diese erst nach Abschluss der Grobplanung möglich sei.

 

Einleitend erinnerte Herr Grosch an die ehemalige, breit aufgestellte Bä­der­landschaft in der Stadt. Er hob hervor, dass die Umsetzung eines Zen­tralbadmodells für die Schulen und Vereine eine Katastrophe sei.

Das Kombibadmodell finde seine Zustimmung, wenn gleichzeitig auch die Bäder in Heeren und Methler solange Bestand hätten, bis größere Investi­tionen notwendig seien.

Den Beschlussvorschlag bewertete er positiv, da verschiedene Varianten in die Prüfung ein­bezogen würden. Wichtig sei aber vor allem die Prüfung der finanziellen Aspekte.

Daneben kritisierte er ebenfalls die fehlende Beteiligung des Schul- und Sportausschusses.

 

Der Bürgermeister erklärte die einzelnen Stufen des Prozess, die letzt­lich zu einer Entschei­dung zum Neubau eines Bades führen würden. Nach öffent­licher Diskussion sei es an der Zeit, in die Verdichtung der Planung – die Standortentscheidung sowie die Grobplanung und damit auch Kosten­schät­zung – einzusteigen. Er hob hervor, dass eine Kostenschätzung erst nach Fertig­stellung der Grobplanung als Grundlage vorgenommen werden kön­ne.

Während des Planungs- und Bauprozesses würden die bisherigen Bäder wei­terhin nutzbar sein. Gleichzeitig sei es notwendig, sich konsortial neu mit den GSW zu verständigen.

Herr Hupe verdeutlichte, dass es sich bei diesem Beschlussvorschlag um eine Grundlagenent­scheidung handele. Die fachliche Diskussion unter Beteiligung des Fachausschusses mache erst Sinn, wenn als Grundlage die Ergebnisse der Grobplanung vorliegen würden.

 

Herr Stalz skizierte die Meinungsfindung zur Frage des Badmodells inner­halb seiner Fraktion. Die FW/FDP-Fraktion spreche sich für das Kombibad­modell aus. Die vorgestellten Ergebnisse zur Standortfrage würden geteilt.

Bei der Planung hätten neben den Bedürfnissen der Schulen und Vereine die Wirtschaftlichkeit Priorität. Das Gesamtvorgehen sei zielorientiert.

 

Frau Scharrenbach richtete den Blick auf die Besetzung des Schul- und Sportausschusses, in dem neben Ratsmitglieder auch sachkundigen Bür­gern und beratenden Mitgliedern vertreten seien und ihren Sachver­stand einbrächten. Insofern sei die Beteiligung des Fachausschusses wichtig für die Entscheidungsfindung.

Sie hielt es für nicht vertretbar, das Projekt voranzutreiben, ohne die Kosten, weder die In­vestitions- noch die Betriebskosten, in den Blick zu neh­men.

 

Die Prozessdiskussion sei wenig hilfreich für das inhaltliche Weiterkommen des Projektes, gab Herr Heidler zu bedenken. In diesem Stadium hätte eine Vorberatung im Fachausschuss zu keinem anderen Ergebnis geführt. Zudem verwies er auf die Gespräche mit den Vereinen und Schulen.

Er machte deutlich, dass die Beauftragung der Variantenprüfung noch kei­ner­lei Festlegung bedeute.

 

Herr Eisenhardt verwies darauf, dass die Ausschüsse für die fachliche Vorberatung zuständig seien. Insofern sei die Beschlussfassung durch den Haupt- und Finanzausschuss ohne Vorbera­tung durch den Fachausschuss nicht folgerichtig. Eine Ideen- und Variantendiskussion im Schul- und Sport­aus­schuss sei wünschenswert gewesen.

Fraglich sei, ob das Ergebnis der beauftragten Planung überhaupt Varian­ten­reichtum aufzeige.

 

Herr Hupe verdeutlichte, dass der Beschlussvorschlag keine Varianten­fest­legung für die Grob­planung enthalte. Nach Vorlage der Grobplanungser­gebnisse könne, vor dem Hintergrund der Kosten, im Fachausschuss disku­tiert werden, bevor der Rat eine Entscheidung treffe.

 

Ergänzend verwies Herr Tost auf den Punkt 2 der Beschlussvorlage, der erst die Grundlage für die Diskussion im Schul- und Sportausschuss schaf­fe.

 

 

Der Bürgermeister ließ über den Antrag der CDU-Fraktion abstimmen:

 

 

Beschluss:

 

Der Tagesordnungspunkt wird zur Vorberatung an den Schul- und Sport­ausschuss verwiesen.

 

Abstimmungsergebnis: bei 10 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt

 

 

Im Anschluss wurde über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.