Frau Peppmeier gab einen Bericht über die aktuelle Flüchtlingssituation in Kamen, der als An­lage der Niederschrift beigefügt ist.

 

Herr Grosch erkundigte sich nach der Definition „Migrationshintergrund“ für die Verwaltung, da sie seines Wissens von der Begriffsdefinition der Schulen abweiche.

 

Zu den Menschen mit Migrationshintergrund (im weiteren Sinn) zählten nach der Definition im Mikrozensus "alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zuge­wanderten sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil", so Frau Peppmeier.

 

Abweichend hiervon würden im Zensus 2011 als Personen mit Migrationshintergrund alle zu­gewanderten und nicht zugewanderten Ausländer/-innen sowie alle nach 1955 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewanderten Deutschen und alle Deutschen mit zumindest einem nach 1955 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zuge­wanderten Elternteil definiert.

 

Desweitern gab Frau Peppmeier bekannt, dass die Gebäude an der Dortmunder Allee ab 1.4.2016 in kommunale Trägerschaft übergegangen seien. Damit sei sichergestellt, dass derzeit in Kamen bis 600 Flüchtlingen Unterkunft gewährt werden könne.

 

Obwohl der Flüchtlingsstrom in den letzten Monaten rückläufig sei, seien Änderungen möglich und nicht vorhersehbar.

Wenn die Situation in den Herkunftsländern so bleibe und sich neue Routen für die Flüchtlinge er­ge­ben würden, müsse damit gerechnet werden, dass Kamen auch weitere Flüchtlinge zugewie­sen be­komme.

 

Auf Nachfrage von Herrn Grosch bezüglich der finanziellen Belastung und der personellen Aus­stattung der Stadt Kamen im Hinblick auf die Flüchtlingssituation, nahm Frau Peppmeier wie folgt Stellung:

 

Die Aufwendungen betrugen in

 

2014    ca. 1 Mio. €                 (Erträge rd. 265 T €)

 

2015    ca. 2 Mio. €                 (Erträge rd.2 Mio. €)

 

und geplant sei für

 

2016    ca. 1,6 Mio. €.

 

Dagegen stehe für 2016 ein Erstattungsbetrag durch das Land von ca. 4.6 Mio. €.

 

Die kommunalen Spitzenverbände und MIK hätten sich darauf geeinigt, dass im Jahre 2016 die Jahrespauschale pro Flüchtling auf 10.000,00 € angehoben werde. Ab 2017 erfolge dann eine Systemumstellung von geschlüsselter Zuweisungsrate auf der Basis nicht aktueller Flücht­lingszahlen auf eine Pro-Kopf-Pauschale von 866,00 €/mtl..

 

Um der Situation gerecht zu werden, seien 3 Stellen neu geschaffen und eine BuFdi Stelle als Integrationshelfer ausgeschrieben worden.

 

Zum Schluss gab sie noch einen Hinweis zu den integrativen Bemühungen und Aktionen in Kamen.

Am 19.03.2016 habe ein Tag des Sports für geflüchtete Menschen in der Sportschule Kaiserau stattgefunden. Die Veranstaltung sei in Kooperation mit dem FLVW, dem Stadtsportverband und der Europäischen Akademie des Sports erfolgt. Unter Mithilfe von ehrenamtlichen Helfern der Kamener Sportvereine und Sponsoren sei ein breites Sportangebot vorgestellt worden.

 

Anfang April werde eine App an den Start gebracht, die gemeinsam mit den ehrenamtlichen Helfern von Pro Mensch entwickelt worden sei, mit der geflüchtete Menschen symbolhaft durch die Stadt geführt werden könnten. Auch begrüßte sie das Patenschaftsprojekt, das gemeinsam von EnTrA (engagierter Treff Asyl Kamen) und Pro Mensch betreut werde, und die Intensivierung der Sprachkurse, die einerseits von ehrenamtlichen Helfern als auch von der VHS durch­ge­führt würden.