Sitzung: 11.04.2016 Integrationsrat
Frau Peppmeier gab einen Bericht über die aktuelle Flüchtlingssituation in Kamen, der als Anlage der Niederschrift beigefügt ist.
Herr Grosch erkundigte sich nach der Definition „Migrationshintergrund“ für die Verwaltung, da sie seines Wissens von der Begriffsdefinition der Schulen abweiche.
Zu den Menschen mit
Migrationshintergrund (im weiteren Sinn) zählten nach der Definition im
Mikrozensus "alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland Zugewanderten sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und
alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugewanderten
oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil", so
Frau Peppmeier.
Abweichend hiervon würden im
Zensus 2011 als Personen mit Migrationshintergrund alle zugewanderten und
nicht zugewanderten Ausländer/-innen sowie alle nach 1955 auf das heutige
Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewanderten Deutschen und alle
Deutschen mit zumindest einem nach 1955 auf das heutige Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland zugewanderten Elternteil definiert.
Desweitern gab Frau Peppmeier
bekannt, dass die Gebäude an der Dortmunder Allee ab 1.4.2016 in kommunale
Trägerschaft übergegangen seien. Damit sei sichergestellt, dass derzeit in
Kamen bis 600 Flüchtlingen Unterkunft gewährt werden könne.
Obwohl der Flüchtlingsstrom in den
letzten Monaten rückläufig sei, seien Änderungen möglich und nicht
vorhersehbar.
Wenn die Situation in den
Herkunftsländern so bleibe und sich neue Routen für die Flüchtlinge ergeben
würden, müsse damit gerechnet werden, dass Kamen auch weitere Flüchtlinge
zugewiesen bekomme.
Auf Nachfrage von Herrn Grosch bezüglich der finanziellen
Belastung und der personellen Ausstattung der Stadt Kamen im Hinblick auf die
Flüchtlingssituation, nahm Frau Peppmeier
wie folgt Stellung:
Die Aufwendungen betrugen in
2014 ca. 1 Mio. € (Erträge
rd. 265 T €)
2015 ca. 2 Mio. € (Erträge
rd.2 Mio. €)
und geplant sei für
2016 ca. 1,6 Mio. €.
Dagegen stehe für 2016 ein
Erstattungsbetrag durch das Land von ca. 4.6 Mio. €.
Die kommunalen Spitzenverbände und
MIK hätten sich darauf geeinigt, dass im Jahre 2016 die Jahrespauschale pro
Flüchtling auf 10.000,00 € angehoben werde. Ab 2017 erfolge dann eine
Systemumstellung von geschlüsselter Zuweisungsrate auf der Basis nicht aktueller
Flüchtlingszahlen auf eine Pro-Kopf-Pauschale von 866,00 €/mtl..
Um der Situation gerecht zu werden,
seien 3 Stellen neu geschaffen und eine BuFdi Stelle als Integrationshelfer
ausgeschrieben worden.
Zum Schluss gab sie noch einen
Hinweis zu den integrativen Bemühungen und Aktionen in Kamen.
Am 19.03.2016 habe ein Tag des
Sports für geflüchtete Menschen in der Sportschule Kaiserau stattgefunden. Die
Veranstaltung sei in Kooperation mit dem FLVW, dem Stadtsportverband und der
Europäischen Akademie des Sports erfolgt. Unter Mithilfe von ehrenamtlichen
Helfern der Kamener Sportvereine und Sponsoren sei ein breites Sportangebot
vorgestellt worden.
Anfang April werde eine App an den
Start gebracht, die gemeinsam mit den ehrenamtlichen Helfern von Pro Mensch
entwickelt worden sei, mit der geflüchtete Menschen symbolhaft durch die Stadt
geführt werden könnten. Auch begrüßte sie das Patenschaftsprojekt, das
gemeinsam von EnTrA (engagierter Treff Asyl Kamen) und Pro Mensch betreut werde,
und die Intensivierung der Sprachkurse, die einerseits von ehrenamtlichen
Helfern als auch von der VHS durchgeführt würden.