Beschluss:

 

Frau Elke Kappen wird gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe c) GO NRW i.V. mit § 50 Abs. 2 GO NRW i.V. mit § 71 Abs. 1 Satz 3 GO NRW zur/zum 1. Beigeordneten der Stadt Kamen gewählt und damit zur/zum allgemeinen Vertreter/in des Bürgermeisters bestellt.

 

Frau Elke Kappen ist mit Wirkung vom 15.04.2016 unter Berufung in das Beam­tenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren zur/zum 1. Beigeordneten der Stadt Kamen zu ernennen.

 

Die Besoldung erfolgt gemäß § 2 Abs. 2 Eingruppierungsverordnung nach der Besoldungsgruppe B2. Die monatlich zu zahlende Aufwandsentschädigung richtet sich nach den jeweils zulässigen Höchstbeträgen der Eingruppierungsverordnung.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 

 

Der Bürgermeister gratulierte Frau Elke Kappen und wünschte ihr gutes Gelingen für die nächsten Jahre.

 

Frau Kappen bedankte sich für die einstimmige Wahl. Dies sei ein gutes Votum für eine zukünftige Zusammenarbeit. Sie erinnerte an die guten Gespräche in den Fraktionen und zitierte kurz aus ihrer Bewerbung.


Der Bürgermeister bat um Vorschläge zur Wahl der/des 1. Beigeordneten.

 

Herr Krause schlug Frau Elke Kappen vor. Sie erfülle alle erforderlichen Voraussetzungen.