Beschluss:

 

Der Planungs- und Straßenverkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung ein Konzept zur Aktivierung von Wohnungsbaupotentialen in Kamen zu erstellen.


Abstimmungsergebnis: bei 4 Enthaltungen einstimmig angenommen


Der Sachantrag der CDU-Fraktion wurde als Tischvorlage zu Beginn der Sitzung vorgelegt.

 

Frau Scharrenbach begründete den vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion. In diesem Zusam­menhang wies sie u. a. darauf hin, dass der Sachantrag bewusst über den Antrag der SPD-Fraktion gelegt worden sei. Im Ältestenrat sei ein gemeinsames Vorgehen in Sachen Asyl abgestimmt worden. Der eingereichte Antrag der SPD-Fraktion habe in dieser Sache zu Irrita­tionen geführt. Insofern habe sie den Fraktionsvorsitzenden der SPD um Prüfung der Antrags­einbringung gebeten. Zudem sei der Eindruck entstanden, dass mit dem „Handlungskonzept Wohnen“ seit zwei Jahren nicht gearbeitet worden sei.

 

Auf Nachfrage von Frau Scharrenbach antwortete Herr Liedtke, dass bei der Schaffung von Wohnraum in Kamen sog. „Schlichtbauten“ nicht erwünscht seien. Gerade in Bezug auf die Energieeinsparverordnung (ENEV) seien abweichende Regelungen für den sozialen Wohnungs­bau nicht vorgesehen.

 

Zum Sachantrag erläuterte Herr Liedtke, dass das vom Rat beschlossener „Handlungskonzept Wohnen“ für die Verwaltung eine dauerhafte Arbeits- und Entscheidungshilfe darstelle und somit eine wesentliche Arbeitsgrundlage sei. Beispielhaft verwies er auf Themenbereiche wie Bauleit­planung, Flächennutzungsplanung, Vorstudie Karl-Arnold-Straße/Blumenstraße, Integriertes Hand­lungs­konzept Kamen-Heeren-Werve, Entwicklung Hemsack, LEP-Aufstellung. Er erinnerte an die bereits im Zuge der Erstellung der Wohnungsmarktanalyse geführte Diskussion über die Erstellung eines Baulückenkatasters und bestätigte nochmals, dass dies sehr aufwändig und nicht effektiv sei, da auch nicht verfügbare Potentialflächen aufgezeigt würden. Zielführender sei es, einen Aufruf an die Eigentümer zu starten und Grundstücke aufzuzeigen, die tatsächliche Entwicklungspotentiale bieten würden und die Schaffung von Wohnraum auch realistisch um­setz­bar wäre. Die Verwaltung fühle sich durch den Antrag der SPD-Fraktion nicht kritisiert.

 

Frau Heidler begründete den Antrag der SPD-Fraktion. Intention des Antrags sei es, bezahlbaren Wohnraum für alle vorzuhalten und nicht explizit für Flüchtlinge. Es sei zu diesem Zweck schnel­ler und effizienter, einen Aufruf in die Stadt hinein zu starten und so tatsächlich verfügbare Poten­tiale für den Wohnungsbau gezielt zu entwickeln. Das gute „Handlungskonzept Wohnen“ unter­lie­ge Veränderungen (z. B. höhere Geburtenrate, Zuzug von Flüchtlingen), denen mit dem Antrag Rechnung getragen werde.

 

Zum Thema „Baulückenkataster“ ergänzte Herr Kasperidus, dass die Begründung der CDU bereits vor zwei Jahren ausführlich diskutiert worden sei. Auch die Frage des Datenschutzes sei zu berücksichtigen. Die Bitte an die Verwaltung, ein Konzept zur Förderung des Wohnungsbaus zu erstellen, sei genau der richtige Weg und ermögliche die Anpassung an die derzeitigen Gege­benheiten. Die Aussage, dass eine „Billigbauweise“ durch das Bundesprogramm gefördert werde, stelle er in Frage. Er plädiere dafür, den vorliegenden Antrag der SPD zu beschließen.

 

Das Bundeswohnungsbauprogramm beziehe sich ausschließlich auf die Bereiche Flüchtlinge und Asyl und sei im Rahmen der Anhörung von Experten sehr umstritten betrachtet worden, er­klärte Herr Diederichs-Späh. Es sei nicht konsequent, auf der einen Seite ein Klimaschutz­kon­zept zu beschließen und auf der anderen Seite die Anforderungen der ENEV herunterzu­schrau­ben. Sowohl das von der CDU vorgeschlagene Baulückenkataster als auch die von der SPD geforderten Baulückenuntersuchungen mit Möglichkeiten der Bebauung, würden im Ergebnis zum gleichen Ziel führen. In Bezug auf den demografischen Wandel, der im „Handlungskonzept Wohnen“ für viele Siedlungsbereiche massive Leerstände dargestellt habe (z. B. in Westick) und auch mit Blick auf den Umgang mit dem vorhandenen Vermögen an Straßen, Wegen und Grün­flächen, sei dringender Steuerungs- und Handlungsbedarf gegeben. Hauptthematik sei, diese Wohnbereiche zu reaktivieren.

 

Herr Lipinski wies darauf hin, dass es erforderlich sei, den Menschen, die sich in Kamen ansie­deln möchten, entsprechende Kapazitäten und Möglichkeiten bereitzustellen.

 

Frau Dörlemann erklärte, dass beide Anträge intensiv in ihrer Fraktion diskutiert worden seien und beide Anträge gute Ansätze für die gezielte Entwicklung von Wohnungsbau beinhalten wür­den. Ein Baulückenkataster stehe beim RVR zur Verfügung. Die Idee einer Kooperation mit Wohnungsbaugesellschaften sei gut. Diesbezüglich erkundigte sie sich, ob dies nur mit der UKBS vorgesehen sei. Nicht mitgetragen werde die Herabsetzung von Wohnbaustandards, insbeson­dere im energetischen Bereich.

 

Herr Diederichs-Späh verließ die Sitzung um 19.28 Uhr.

 

Frau Schaumann stellte fest, dass Baulücken bei Bauinteresse des Eigentümers auf jeden Fall bebaut würden und ein Konzept zur Ankurbelung der Wohnungsbauaktivitäten nicht erforderlich sei. Die Notwendigkeit eines Konzeptes werde lediglich für den öffentlichen Raum gesehen. Eine Ankurbelung des Wohnungsbaus sei von allen Seiten gewünscht.

 

Die Identifizierung von Grundstücken, die ggf. auch den Bau von Mehrfamilienhäusern zulassen, sei ergänzend im Antrag der SPD aufgenommen worden, führte Herr Liedtke aus. Die Proble­ma­tik des Wohnungsbaus mit reduzierten Standards treffe nicht zu. Die UKBS sei nur beispiel­haft als Wohnungsbaugesellschaft angegeben.

 

Frau Heidler stellte klar, dass keine reduzierten Standards für geplante Wohnungsbauten vorge­sehen seien. Nicht praktikable, weitere Verschärfungen z. B. der ENEV sollen vermieden wer­den. Ziel des SPD-Antrags sei es, den Wohnungsbau in Kamen anzukurbeln. Der Antrag sei nicht begrenzt auf die Wohnraumschaffung für Flüchtlinge. Die Ansprache von Wohnungsbaugesell­schaften beschränke sich nicht auf die UKBS. Nach ihrer Einschätzung zeichne sich kein Leer­stand von Siedlungsbereichen in Methler ab. Aufgrund der Aussage von Herrn Diederichs-Späh, dass beide Anträge ein Ziel verfolgen würden, forderte sie die CDU auf, dem SPD-Antrag zuzu­stimmen.

 

Auch die Fraktion Die Linke/GAL spreche sich für die Schaffung und den Erhalt von bezahl­ba­rem Wohnraum aus, sagte Herr Müller. Eine bedarfsorientierte Entwicklung sei notwendig. In Kamen würden vor allem 1-Raum- und große Wohnungen fehlen.

 

Herr Kasperidus bat, dem Antrag der SPD-Fraktion zuzustimmen.

 

Nach Einschätzung von Herrn Standop habe sich der Wohnungsmarkt seit Erstellung des Hand­lungskonzeptes Wohnen nicht gravierend geändert. Er forderte die Umsetzung des Hand­lungs­konzeptes und die daraus zwingend resultierende Erstellung eines Baulücken­ka­tasters. In diesem Kontext sei die Zusammenarbeit mit den Wohnungsbaugesellschaften unabdingbar.

 

Herr Liedtke entgegnete, dass sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt deutlich verändert habe, dies werde auch von den Wohnungsbaugesellschaften bestätigt.

 

Frau Scharrenbach stellte wiederum ihre Argumentation für die im Ältestenrat besprochene ge­mein­same, fraktionsübergreifende Antragstellung zu diesem Thema dar. Die Effekte des demo­graphischen Wandels seien unverändert. Ein entsprechender Antrag werde an den Familien- und Sozialausschuss gerichtet. Eine Absenkung von Energiestandards im Wohnungsbau werde aus­drücklich abgelehnt. Die Entwicklung von Wohnungsbaupotentialen sei dringend erforderlich. Sie erklärte, dass ihre Fraktion sich bei der Abstimmung über den Antrag enthalten werde.

 

Herr Lipinski stellte fest, dass seitens der CDU eine Zusammenarbeit aufgekündigt worden sei. Dies wurde von Frau Scharrenbach bestätigt.

 

Frau Schaumann zeigte sich überrollt von der politischen Diskussion. Sie erkundigte sich bei der SPD darüber, wie ein solches Konzept für die Aktivierung von Wohnbaupotentialen aussehen solle. Für sie sei inhaltlich nicht klar, wie die Verwaltung auf die Aktivierung von Wohnungsbau einwirken könne. Dies sei eine grundsätzlich private Entscheidung.

 

Nach Auffassung von Frau Heidler, handele es sich um eine Prinzipiendiskussion. Eine Schlicht­bauweise sei nicht geplant. Der demografische Wandel werde unterschiedlich definiert. Ziel sei es, neben den Wohnungsbaugesellschaften gezielt auch private Initiativen zu unterstützen. Die Einbeziehung von Förderprogrammen und gezielte Beratung der Bauherren gehöre zum Kon­zept.

 

Von Herrn Kasperidus wurde nochmals auf die Notwendigkeit der Belebung des Wohnungsbaus in Kamen hingewiesen. Der Antrag sei in der Sache zielführend und werde Aufrecht erhalten.

 

Frau Dörlemann signalisierte, dass ihre Fraktion dem Beschlussvorschlag des SPD-Antrages folgen könne.

 

Abschließend erklärte Herr Lipinski, dass alle Argumente ausführlich diskutiert worden seien.