Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h sowie die Einrichtung eines Zebrastreifens auf der Straße „Am langen Kamp“ zwischen der Einmündung „An Schelkmanns Hof“ und „Lindenallee“ als verkehrsrechtliche Maßnahmen angeordnet werden können. In diesem Zusammenhang soll auch die Möglichkeit einer Neuordnung des Parkraumes zur Entschleunigung des Verkehrs geprüft werden.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Zur Abgrenzung dieses Antrages zum Antrag der CDU-Fraktion unter TOP 8 erläuterte Frau Schaumann, dass es hier um punktuelle Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung und Erhöhung der Querungssicherheit gehen würde und nicht im gesamten Verlauf der Straße „Am langen Kamp“ eine „Verkehrslähmung“ erfolgen solle. Ziel sei es, den Schulweg sicherer zu machen.

 

Herr Liedtke empfahl, diesen Antrag als Prüfauftrag zu beschließen, da im Vorfeld die Voraus­setzungen des § 45 StVO für die Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen durch die Straßen­verkehrsbehörde zu prüfen seien. Zudem müsse eine Beteiligung des Kreises Unna als Straßen­baulastträger erfolgen, da die Straße „Am langen Kamp“ eine Kreisstraße sei.

 

Die SPD-Fraktion trage den Antrag mit, erklärte Frau Heidler und regte an, den Prüfauftrag da­hin­gehend zu erweitern, die Parkanordnung in der Straße zu prüfen. Durch geordnetes Parken mittels der Markierung von Parkboxen könne möglicherweise eine Entschleunigung erreicht werden, wie z.B. in der Mühlenstraße.

 

Frau Schaumann stimmte der Umwandlung in einen Prüfauftrag sowie der ergänzenden Prü­fung der Parkanordnung zu.

 

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte Frau Dörlemann ebenfalls die Zustimmung zum formulierten Prüfauftrag.

 

Für die CDU-Fraktion wurde diese Auffassung auch von Herrn Diederichs-Späh vertreten.