Herr Lütschen stellte den Antrag vor.

 

Herr Liedtke erläuterte, dass die Stadt Kamen sicherlich von einem Störfall in den belgischen Atomkraftwerken aufgrund der Entfernung von ca. 200 km betroffen sein würde, insbesondere, wenn man bedenke, dass im Jahresmittel zu 90 % Westwind herrschen würde. Notfallpläne für Nordrhein-Westfalen würde es geben. Zuständig hierfür seien das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in Bonn sowie die örtlichen Katastrophenschutzeinrichtungen. Die Städteregion Aachen habe kürzlich eine Klage gegen die Atomreaktoren vor dem belgischen Staatsrat (höchstes belgisches Verwaltungsgericht) eingereicht. Die Einreichung der Klage werde von der Stadt Kamen positiv gesehen. Die Ministerpräsidentinnen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hätten in einem Brief an den belgischen Premierminister die Abschaltung des Reaktors gefordert. Die Stadt Kamen beabsichtige nicht, diesbezüglich weiter tätig zu werden und empfehle, den Ausgang der Klage abzuwarten.

 

Frau Scharrenbach sehe für die CDU-Fraktion nicht die Erforderlichkeit des Antrages. Bei den seinerzeitigen Erweiterungen der Kraftwerke in Gronau und Ahaus seien von Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen keine derartigen Anträge gestellt worden, so dass dieses Thema nicht stringent verfolgt werde und somit keine Notwendigkeit für den Antrag bestehen würde. Ob die Stellen der nordrheinwestfälischen Landesregierung sämtliche Mittel ausgeschöpft hätten, sei ebenfalls fraglich.