Frau Dörlemann stellte den Antrag vor.

 

Herr Liedtke erläuterte, dass die fragliche Fläche in einem Gewerbebiet liegen würde, wo Pflanzbeetpatenschaften mit der Stadt Kamen vereinbart worden seien. Der an das Grundstück anliegende Gewerbetreibende habe die Gestaltung der Fläche bei der Stadt Kamen angefragt. Die Gestaltung sei mit der Stadt Kamen abgestimmt worden und der Anlieger habe sich vertraglich verpflichtet, die Unterhalts- und Pflegekosten für die Fläche und die 5 städtischen Bäume zu übernehmen. Die Fläche sei nicht versiegelt worden. Da die Fläche in einem Gewerbegebiet liegen würde, seien keine ökologischen Standards vereinbart worden, daher auch keine Zweckbindungsfrist. Es werde kein Grund für eine Rückführung in den ursprünglichen Zustand gesehen. Es sei womöglich eine Verknüpfung mit der Gartenstadt Seseke-Aue erfolgt, in der allerdings völlig andere Rahmenbedingungen gelten würden. Bei dem Technopark würde es sich um eine Altlastenfläche handeln, in der ein möglichst hoher Versiegelungsgrad gewünscht werde, damit die im Boden befindlichen Schadstoffe nicht ausgewaschen würden.

 

Herr Heidler stellte fest, dass es positiv sei, dass sich der Gewerbetreibende um die Anlegung und Unterhaltung der städtischen Fläche kümmern würde.

 

Herr Behrens regte die Anpflanzung einer Lilienart an, die gerne von Bienen angeflogen würde.