Sitzung: 18.02.2016 Umwelt- und Klimaschutzausschuss
Herr Liedtke erläuterte, dass in der Sitzung
des Umwelt- und Klimaschutzausschusses am 03.12.2015 ein Zwischenbericht zum
Thema angekündigt worden sei und er sei daher über die Einreichung des Antrages
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen überrascht gewesen.
Zuletzt habe man
sich in 2013 im Planungs- und Umweltausschuss mit dem Thema befasst. In 2013
sei das Kamener Stadtgebiet mittels zahlreicher Kriterien einer
Tabuflächenanalyse unterzogen worden. Angesichts der damalig zu
berücksichtigenden harten und weichen Tabukriterien sei es außerordentlich
schwierig gewesen, überhaupt konfliktfreie Bereiche auszumachen. Weiche
Tabukriterien seien überprüfbar und im Einzelfall abwägbar. Bei harten
Tabukriterien, wie z.B. den Abständen zu Wäldern, sei dies bisher nicht möglich.
Dieser Umstand habe sich nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom
01.07.2013 geändert. Danach seien die harten Tabukriterien nicht mehr pauschal
anwendbar. Ein ähnliches Urteil folgte im September 2015. Diese Urteile seien
auch im Windenergieerlass des Landes NRW Ende 2015 berücksichtigt worden. Somit
seien neue Standards gesetzt worden in der Anwendung und Einschätzung von
Tabukriterien. Daher sei es sinnvoll, die bisherige Potentialflächenanalyse zu
überarbeiten. Ein diesbezüglicher erster Entwurf sei bereits dem Ausschuss
vorgestellt worden. Anfang Februar sei ein Planungsbüro mit der Prüfung
beauftragt worden, wie mit dem neuen Windenergieerlasses umzugehen sei, um am
Ende eine Empfehlung auszusprechen, die entweder Vorranggebiete (3 Anlagen plus
X) oder Einzelstandorte festlege. Bei Einzelfallentscheidungen sei der Kreis
Unna Genehmigungsbehörde. Bei der Festlegung von Windvorranggebieten müsste der
Flächennutzungsplan geändert werden. Die bisher einzige Windkraftanlage stehe
an der nordwestlichen Stadtgrenze zu Bergkamen. Die im Flächennutzungsplan
ausgewiesene Windvorrangfläche mache die Ausweisung von Windenergieanlagen an
Einzelstandorten im Stadtgebiet unmöglich. Wenn also die Windpotentialanalyse
zu dem Ergebnis komme, dass man Einzelstandorte überprüfen könnte und auch
sollte, wo immer die auch seien, mache dieses nur Sinn, wenn das
Windvorranggebiet aus dem Flächennutzungsplan entfernt werden würde, um neue
Einzelanlagen im Stadtgebiet zulassen zu können. In der nächsten Sitzung des
Umwelt- und Klimaschutzausschusses werden möglicherweise neue Informationen
vorgelegt werden.
Frau Scharrenbach erkundigte sich nach den
Potentialflächen im Bereich Hohes Feld in Wasserkurl, der Deponie in
Heeren-Werve und der Felder Barenbräuker, die seinerzeit aufgrund eines
Antrages der großen Fraktionen entwickelt worden seien.
Herr Liedtke antwortete, dass es sich bei
diesen Flächen um Suchräume gehandelt hätte, die noch nicht unter
Berücksichtigung aller Kriterien abgeprüft worden seien. Bei den genannten
Suchräumen hätte die Addition aller Kriterien gezeigt, dass eine Ansiedlung
unrealistisch sein würde. Windvorranggebiete werden sich voraussichtlich in
Kamen nicht entwickeln lassen, weil die städtebauliche Struktur dies nicht
zulasse, Einzelstandorte könnte sich ggf. entwickeln lassen.
Auf die Frage von
Frau Scharrenbach nach der
Repowering der bestehenden Windkraftanlage erläuterte Herr Liedtke, dass keine derartigen Anträge der Stadtverwaltung
vorliegen würden.
Frau Dörlemann zog den Antrag unter
Tagesordnungspunkt 9 aufgrund der Ausführungen von Herrn Liedtke zum
Tagesordnungspunkt 3 zurück.