Herr Liedtke erläuterte, dass in der Sitzung des Umwelt- und Klimaschutzausschusses am 03.12.2015 ein Zwischenbericht zum Thema angekündigt worden sei und er sei daher über die Einreichung des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen überrascht gewesen.

 

Zuletzt habe man sich in 2013 im Planungs- und Umweltausschuss mit dem Thema befasst. In 2013 sei das Kamener Stadtgebiet mittels zahlreicher Kriterien einer Tabuflächenanalyse unterzogen worden. Angesichts der damalig zu berücksichtigenden harten und weichen Tabukriterien sei es außerordentlich schwierig gewesen, überhaupt konfliktfreie Bereiche auszumachen. Weiche Tabukriterien seien überprüfbar und im Einzelfall abwägbar. Bei harten Tabukriterien, wie z.B. den Abständen zu Wäldern, sei dies bisher nicht möglich. Dieser Umstand habe sich nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 01.07.2013 geändert. Danach seien die harten Tabukriterien nicht mehr pauschal anwendbar. Ein ähnliches Urteil folgte im September 2015. Diese Urteile seien auch im Windenergieerlass des Landes NRW Ende 2015 berücksichtigt worden. Somit seien neue Standards gesetzt worden in der Anwendung und Einschätzung von Tabukriterien. Daher sei es sinnvoll, die bisherige Potentialflächenanalyse zu überarbeiten. Ein diesbezüglicher erster Entwurf sei bereits dem Ausschuss vorgestellt worden. Anfang Februar sei ein Planungsbüro mit der Prüfung beauftragt worden, wie mit dem neuen Windenergieerlasses umzugehen sei, um am Ende eine Empfehlung auszusprechen, die entweder Vorranggebiete (3 Anlagen plus X) oder Einzelstandorte festlege. Bei Einzelfallentscheidungen sei der Kreis Unna Genehmigungsbehörde. Bei der Festlegung von Windvorranggebieten müsste der Flächennutzungsplan geändert werden. Die bisher einzige Windkraftanlage stehe an der nordwestlichen Stadtgrenze zu Bergkamen. Die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Windvorrangfläche mache die Ausweisung von Windenergieanlagen an Einzelstandorten im Stadtgebiet unmöglich. Wenn also die Windpotentialanalyse zu dem Ergebnis komme, dass man Einzelstandorte überprüfen könnte und auch sollte, wo immer die auch seien, mache dieses nur Sinn, wenn das Windvorranggebiet aus dem Flächennutzungsplan entfernt werden würde, um neue Einzelanlagen im Stadtgebiet zulassen zu können. In der nächsten Sitzung des Umwelt- und Klimaschutzausschusses werden möglicherweise neue Informationen vorgelegt werden.

 

Frau Scharrenbach erkundigte sich nach den Potentialflächen im Bereich Hohes Feld in Wasserkurl, der Deponie in Heeren-Werve und der Felder Barenbräuker, die seinerzeit aufgrund eines Antrages der großen Fraktionen entwickelt worden seien.

 

Herr Liedtke antwortete, dass es sich bei diesen Flächen um Suchräume gehandelt hätte, die noch nicht unter Berücksichtigung aller Kriterien abgeprüft worden seien. Bei den genannten Suchräumen hätte die Addition aller Kriterien gezeigt, dass eine Ansiedlung unrealistisch sein würde. Windvorranggebiete werden sich voraussichtlich in Kamen nicht entwickeln lassen, weil die städtebauliche Struktur dies nicht zulasse, Einzelstandorte könnte sich ggf. entwickeln lassen.

 

Auf die Frage von Frau Scharrenbach nach der Repowering der bestehenden Windkraftanlage erläuterte Herr Liedtke, dass keine derartigen Anträge der Stadtverwaltung vorliegen würden.

 

Frau Dörlemann zog den Antrag unter Tagesordnungspunkt 9 aufgrund der Ausführungen von Herrn Liedtke zum Tagesordnungspunkt 3 zurück.