Beschlussempfehlung:

 

Der Rat der Stadt Kamen beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss der in der Anlage beigefügten Vereinbarung zum Management von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit dem Kreis Unna auf der Grundlage des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Breuer erläuterte, dass der Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft ein wesentliches Grundmerkmal der Tätigkeit der Stadt Kamen sei, da gesetzlich vorgeschrieben und sinnvoll. Diese Situation aus dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetzbuch würde dazu führen, dass neue Bebauungspläne durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ausgeglichen werden müssten. Dies sei in der Vergangenheit durch Aufwertung ökologischer Ackerflächen, z.B. durch Aufforstung geschehen. Im Bauleitplanverfahren seien diesbezüglich verbindliche Regelungen zu treffen, so dass ohne Ausgleichsmaßnahmen Bebauungspläne nicht rechtskräftig werden könnten. Ausgleichsflächen seien langfristig zweckgebunden, müssten unterhalten und gepflegt werden, was einen erheblichen Aufwand für die Stadt Kamen darstellen würde. Durch den Kreis Unna als untere Landschaftsbehörde erfolge die Überwachung. Die Flächenbereitstellung für Ausgleichsmaßnahmen werde mit Blick auf das Stadtgebiet immer schwieriger. Daher würde die in der Beschlussvorlage dargestellte Vereinbarung eine Lösung darstellen. Die Vereinbarung würde sich ausschließlich auf Ausgleichsmaßnahmen beziehen, die aus der Bauleitplanung erwachsen, andere Planungsprojekte oder ausgleichspflichtige Maßnahmen würden nicht durch diese Vereinbarung abgedeckt werden. Die entstehenden Kosten würden sich durch Grundstücksverkaufserträge in Form des sog. Ökobeitrages refinanzieren.

 

Herr Liedtke ergänzte, dass in den Jahren 2003-2006 einige Gemeinden (Unna, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede) bereits gleichlautende Vereinbarungen mit dem Kreis Unna abgeschlossen hätten und gute Erfahrungen gemacht hätten. Auch die Landwirtschaft könne sicherlich mit diesem abgestimmten und koordinierten Vorgehen gut umgehen.

 

Herr Behrens teilte mit, dass der Umwelt- und Naturschutzausschuss des Kreises Unna am 15.02.2016 eine einstimmige Empfehlung an den Kreistag zur dieser Vereinbarung gegeben habe. Viele Gemeinden im Kreis Unna hätten das Problem, dass oftmals keine geeigneten Flächen für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung stehen würden. Die Zusammenlegung von Flächen für den Ausgleichsflächenfonds durch den Kreis Unna sei ökologisch sinnvoll. Es würde sich bei dieser Vereinbarung um ein Projekt handeln, dass in jeder Hinsicht zustimmungsfähig sei.

 

Herr Wortmann begrüße den Beschluss dieser Vereinbarung sehr, da man in Zusammenarbeit mit dem Kreis Unna zu intelligenteren Lösungen kommen könne. Für ihn als Landwirt sei es allerdings keine ökologische Aufwertung, wenn auf Dauer Büsche auf Feldern angelegt würden, anstatt dort Ackerbau zu betreiben. Die Landwirtschaft und der Kreis Unna beteilige die Stiftung westfälische Kulturlandschaft, die nach Suchräumen schaue, wo evtl. Brachen entstehen könnten, wie z.B. für Brutflächen des Kiebitzes.

 

Herr Lütschen stellte dar, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die interkommunale Zusammenarbeit begrüßen würde, die durch die Vereinbarung mit dem Kreis Unna gewährleistet sei. Die Flexibilität im Eingriffsmanagements würde gefördert.

 

Auch die Freie Wähler/FDP-Fraktion würde die Beschlussvorlage begrüßen, so Herr Stalz. Die Vereinbarung würde einen weiteren Mosaikstein in der interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Kreis Unna darstellen. Derartige Zusammenarbeit gelte es auch in anderen Bereichen zu entwickeln.

 

Herr Lipinski stelle fest, dass die Frage des Umweltschutzes und des Aufbaus der Kulturlandschaft nicht an den Grenzen der Stadt Kamen enden sollten. Die Stadt Kamen kann durchaus nicht nur Nehmer, sondern auch Geber sein, in dem sie eine Ausgleichsfläche für ein Baugebiet einer anderen Gemeinde im Kreis Unna zur Verfügung stellen würde. Die Idee der interkommunalen Zusammenarbeit an dieser Stelle sei angebracht und richtig.

 

Es werde eine regelmäßige Information des Umwelt- und Klimaschutzausschusses und auch des Planungs- und Straßenverkehrsausschusses im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens über die Ausgleichsprojekte incl. Umsetzung und Monitoring geben, so Herr Liedtke.