Sitzung: 18.02.2016 Umwelt- und Klimaschutzausschuss
Vorlage: 009/2016
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Stadt Kamen
beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss der in der Anlage beigefügten
Vereinbarung zum Management von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit dem Kreis
Unna auf der Grundlage des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Breuer erläuterte, dass der Ausgleich
von Eingriffen in Natur und Landschaft ein wesentliches Grundmerkmal der
Tätigkeit der Stadt Kamen sei, da gesetzlich vorgeschrieben und sinnvoll. Diese
Situation aus dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetzbuch würde dazu
führen, dass neue Bebauungspläne durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
ausgeglichen werden müssten. Dies sei in der Vergangenheit durch Aufwertung
ökologischer Ackerflächen, z.B. durch Aufforstung geschehen. Im Bauleitplanverfahren seien diesbezüglich verbindliche Regelungen
zu treffen, so dass ohne Ausgleichsmaßnahmen Bebauungspläne nicht rechtskräftig
werden könnten. Ausgleichsflächen seien langfristig zweckgebunden, müssten
unterhalten und gepflegt werden, was einen erheblichen Aufwand für die Stadt Kamen
darstellen würde. Durch den Kreis Unna als untere Landschaftsbehörde erfolge
die Überwachung. Die Flächenbereitstellung für Ausgleichsmaßnahmen werde mit
Blick auf das Stadtgebiet immer schwieriger. Daher würde die in der
Beschlussvorlage dargestellte Vereinbarung eine Lösung darstellen. Die
Vereinbarung würde sich ausschließlich auf Ausgleichsmaßnahmen beziehen, die
aus der Bauleitplanung erwachsen, andere Planungsprojekte oder
ausgleichspflichtige Maßnahmen würden nicht durch diese Vereinbarung abgedeckt
werden. Die entstehenden Kosten würden sich durch Grundstücksverkaufserträge in
Form des sog. Ökobeitrages refinanzieren.
Herr Liedtke ergänzte, dass in den Jahren
2003-2006 einige Gemeinden (Unna, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede) bereits
gleichlautende Vereinbarungen mit dem Kreis Unna abgeschlossen hätten und gute
Erfahrungen gemacht hätten. Auch die Landwirtschaft könne sicherlich mit diesem
abgestimmten und koordinierten Vorgehen gut umgehen.
Herr Behrens teilte mit, dass der Umwelt-
und Naturschutzausschuss des Kreises Unna am 15.02.2016 eine einstimmige
Empfehlung an den Kreistag zur dieser Vereinbarung gegeben habe. Viele
Gemeinden im Kreis Unna hätten das Problem, dass oftmals keine geeigneten
Flächen für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung stehen würden. Die Zusammenlegung
von Flächen für den Ausgleichsflächenfonds durch den Kreis Unna sei ökologisch
sinnvoll. Es würde sich bei dieser Vereinbarung um ein Projekt handeln, dass in
jeder Hinsicht zustimmungsfähig sei.
Herr Wortmann begrüße den Beschluss dieser
Vereinbarung sehr, da man in Zusammenarbeit mit dem Kreis Unna zu
intelligenteren Lösungen kommen könne. Für ihn als Landwirt sei es allerdings
keine ökologische Aufwertung, wenn auf Dauer Büsche auf Feldern angelegt
würden, anstatt dort Ackerbau zu betreiben. Die Landwirtschaft und der Kreis
Unna beteilige die Stiftung westfälische Kulturlandschaft, die nach Suchräumen
schaue, wo evtl. Brachen entstehen könnten, wie z.B. für Brutflächen des
Kiebitzes.
Herr Lütschen stellte dar, dass die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen die interkommunale Zusammenarbeit begrüßen würde, die
durch die Vereinbarung mit dem Kreis Unna gewährleistet sei. Die Flexibilität
im Eingriffsmanagements würde gefördert.
Auch die Freie
Wähler/FDP-Fraktion würde die Beschlussvorlage begrüßen, so Herr Stalz. Die Vereinbarung würde einen
weiteren Mosaikstein in der interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Kreis Unna
darstellen. Derartige Zusammenarbeit gelte es auch in anderen Bereichen zu
entwickeln.
Herr Lipinski stelle fest, dass die Frage
des Umweltschutzes und des Aufbaus der Kulturlandschaft nicht an den Grenzen
der Stadt Kamen enden sollten. Die Stadt Kamen kann durchaus nicht nur Nehmer, sondern auch Geber sein, in dem sie eine Ausgleichsfläche
für ein Baugebiet einer anderen Gemeinde im Kreis Unna zur Verfügung stellen
würde. Die Idee der interkommunalen Zusammenarbeit an dieser Stelle sei
angebracht und richtig.
Es werde eine
regelmäßige Information des Umwelt- und Klimaschutzausschusses und auch des
Planungs- und Straßenverkehrsausschusses im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
über die Ausgleichsprojekte incl. Umsetzung und Monitoring geben, so Herr Liedtke.