Frau Scharrenbach erklärte, dass es viele positive Feststellungen im GPA-Bericht gäbe. Die Fest­stellungen seien aber gerade in Bezug auf den  Elternbeitrag für den „Verlässlichen Ganztag“ zu erklären. Weiterhin stelle sich die Frage, ob eine Sachberichterstattung für ehrenamtliche Träger nötig sei.

 

Frau Jachmann gab zunächst allgemeine Hinweise zu den Prüfungen der Staatszuweisungen durch die GPA.

In 2010 begannen die Prüfungen zunächst bei 9 kreisfreien Städten. Es folgten die Prüfungen in kleinen kreisangehörigen Kommunen. Seit 2014 würden die Prüfungen in den mittleren kreis­an­gehörigen Kommunen durchgeführt.

 

Sie erfolgten unabhängig vom Prüfungsintervall der überörtlichen Haushalts- und Wirtschafts­prü­fung.

Sie erläuterte weiter, dass die Prüfung in Kamen in der Zeit vom 08.06.15 bis 15.06.15 stattge­funden habe. Das Ergebnis wurde mit Herrn Dunker und ihr besprochen. Der endgültige Prü­fungs­bericht wurde dem Landrat und der Bezirksregierung übersandt.

                       

Zur Darstellung der Einschätzung der einzelnen Feststellungen nahm sie analog zum Antrag der CDU-Fraktion in chronologischer Reihenfolge des GPA-Berichtes Stellung:

 

Zur Feststellung auf Seite 11 erklärte Frau Jachmann, dass die vorgelegte Begründung zur unregelmäßigen Teilnahme von zwei Schülern der Eichendorffschule von der GPA nicht an­erkannt wurde. Letztendlich habe aber die Bezirksregierung Arnsberg zu entscheiden, ob Landesmittel zurückgefordert würden. Es sei möglich, dass die Bewilligungsbehörde zu einem anderen Ergebnis komme.

 

Die weitere Feststellung auf dieser Seite sei bereits umgesetzt.

 

Weiterhin erläuterte sie zu Seite 13, dass die Fördervereine der Schulen die Betreuungsform „Verlässliche Grundschule“ ehrenamtlich unterstützen. Um die Belastung für Fördervereine gering zu halten wurden keine Sachberichte gefordert.

 

Zur Feststellung auf Seite 14 berichtete sie, dass die Verwendungsnachweise der einzelnen Träger dem Schulträger vorliegen würden und auf Anforderung der Bezirksregierung jederzeit nachgereicht werden könnten. Das sei bisher nicht erfolgt.

Sie fügte an, dass die Feststellung auf Seite 15 bereits umgesetzt sei.

 

Zur Feststellung auf Seite 16 verwies Frau Jachmann auf eine Rücksprache mit der Bezirks­regierung. Die monatliche Zahlungsweise sei bedarfsgerecht und insofern nicht zu beanstanden. Auch die Träger würden die Personalkosten monatlich leisten. Ein Umstellungserfordernis sei daraus nicht abzuleiten.

Zur Mittelverwendung erklärte sie, dass die Verwendungsnachweise inhaltlich und rechnerisch geprüft würden. Unstimmigkeiten würden mit den Trägern abgestimmt.

 

In Bezug auf Seite 19 wies sie darauf hin, dass hier von der zweckentsprechenden Verwendung der kapitalisierten Lehrerstellenanteile ausgegangen werde.

 

Frau Jachmann erläuterte zur fehlenden Regelung der Elternbeiträge im verlässlichen Ganztag (Seite 21) in Kontakt mit der Kommunalaufsicht zu stehen. Die Satzung sei in Vorbereitung. Mög­lich wäre eine Ergänzung der bereits vorhandenen Elternbeitragssatzung zum offenen Ganztag.

 

Zur Feststellung auf Seite 22 erläuterte sie, dass Beteiligungsrechte bei Anpassung der Koopera­tionsvereinbarungen mit den Partnern besprochen und ergänzt werden könnten. Dringender Handlungsbedarf sei nicht gegeben.

 

Zum Schluss betonte sie nochmals, dass der GPA-Bericht mit der Bezirksregierung Arnsberg in Einzelpunkten besprochen wurde.

Nach dortiger Aussage dienten die  Feststellungen der GPA als Anregungen. Die Bezirksre­gie­rung bestätige ausdrücklich, dass seitens der Stadt Kamen der Zuwendungszweck voll und ganz erfüllt wurde.

 

Herr Stalz dankte für die ausführlichen Erklärungen.