Sitzung: 15.02.2016 Schul- und Sportausschuss
Frau Scharrenbach erklärte, dass es viele
positive Feststellungen im GPA-Bericht gäbe. Die Feststellungen seien aber
gerade in Bezug auf den Elternbeitrag
für den „Verlässlichen Ganztag“ zu erklären. Weiterhin stelle sich die Frage,
ob eine Sachberichterstattung für ehrenamtliche Träger nötig sei.
Frau Jachmann gab zunächst allgemeine
Hinweise zu den Prüfungen der Staatszuweisungen durch die GPA.
In 2010 begannen die
Prüfungen zunächst bei 9 kreisfreien Städten. Es folgten die Prüfungen in
kleinen kreisangehörigen Kommunen. Seit 2014 würden die Prüfungen in den
mittleren kreisangehörigen Kommunen durchgeführt.
Sie
erfolgten unabhängig vom Prüfungsintervall der überörtlichen Haushalts- und
Wirtschaftsprüfung.
Sie
erläuterte weiter, dass die Prüfung in Kamen in der Zeit vom 08.06.15 bis
15.06.15 stattgefunden habe. Das Ergebnis wurde mit Herrn Dunker und ihr
besprochen. Der endgültige Prüfungsbericht wurde dem Landrat und der
Bezirksregierung übersandt.
Zur
Darstellung der Einschätzung der einzelnen Feststellungen nahm sie analog zum
Antrag der CDU-Fraktion in chronologischer Reihenfolge des GPA-Berichtes
Stellung:
Zur Feststellung auf
Seite 11 erklärte Frau Jachmann, dass die vorgelegte Begründung zur
unregelmäßigen Teilnahme von zwei Schülern der Eichendorffschule von der GPA
nicht anerkannt wurde. Letztendlich habe aber die Bezirksregierung Arnsberg zu
entscheiden, ob Landesmittel zurückgefordert würden. Es sei möglich, dass die
Bewilligungsbehörde zu einem anderen Ergebnis komme.
Die weitere Feststellung
auf dieser Seite sei bereits umgesetzt.
Weiterhin erläuterte sie
zu Seite 13, dass die Fördervereine der Schulen die Betreuungsform
„Verlässliche Grundschule“ ehrenamtlich unterstützen. Um die Belastung für
Fördervereine gering zu halten wurden keine Sachberichte gefordert.
Zur Feststellung auf
Seite 14 berichtete sie, dass die Verwendungsnachweise der einzelnen Träger dem
Schulträger vorliegen würden und auf Anforderung der Bezirksregierung jederzeit
nachgereicht werden könnten. Das sei bisher nicht erfolgt.
Sie fügte an, dass die
Feststellung auf Seite 15 bereits umgesetzt sei.
Zur Feststellung auf
Seite 16 verwies Frau Jachmann auf eine Rücksprache mit der Bezirksregierung.
Die monatliche Zahlungsweise sei bedarfsgerecht und insofern nicht zu
beanstanden. Auch die Träger würden die Personalkosten monatlich leisten. Ein
Umstellungserfordernis sei daraus nicht abzuleiten.
Zur Mittelverwendung
erklärte sie, dass die Verwendungsnachweise inhaltlich und rechnerisch geprüft
würden. Unstimmigkeiten würden mit den Trägern abgestimmt.
In Bezug auf Seite 19
wies sie darauf hin, dass hier von der zweckentsprechenden Verwendung der
kapitalisierten Lehrerstellenanteile ausgegangen werde.
Frau Jachmann erläuterte
zur fehlenden Regelung der Elternbeiträge im verlässlichen Ganztag (Seite 21)
in Kontakt mit der Kommunalaufsicht zu stehen. Die Satzung sei in Vorbereitung.
Möglich wäre eine Ergänzung der bereits vorhandenen Elternbeitragssatzung zum
offenen Ganztag.
Zur Feststellung auf
Seite 22 erläuterte sie, dass Beteiligungsrechte bei Anpassung der Kooperationsvereinbarungen
mit den Partnern besprochen und ergänzt werden könnten. Dringender
Handlungsbedarf sei nicht gegeben.
Zum Schluss betonte sie
nochmals, dass der GPA-Bericht mit der Bezirksregierung Arnsberg in
Einzelpunkten besprochen wurde.
Nach dortiger Aussage
dienten die Feststellungen der GPA als
Anregungen. Die Bezirksregierung bestätige ausdrücklich, dass seitens der
Stadt Kamen der Zuwendungszweck voll und ganz erfüllt wurde.
Herr Stalz dankte für die ausführlichen Erklärungen.