Sitzung: 15.02.2016 Schul- und Sportausschuss
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, alle Klassenräume auf Schadstoffe in der Innenraumluft hin zu untersuchen. Energetische Maßnahmen an Schulstandorten sind so zu konzipieren, dass möglichst wenig Schadstoffe in die Innenraumluft gebracht werden; Reinigungs- und Wartungsprogramme sind entsprechend zu überprüfen. Im Haushalt 2017 sind entsprechende Mittel für die flächige Untersuchung sowie ggf. auch für unmittelbar umzusetzende Sanierungsmaßnahmen vorzusehen.
Abstimmungsergebnis: bei 14 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt
Frau Scharrenbach eröffnete, dass es der
Wunsch der CDU-Fraktion sei ab 2017 Mittel zur Verfügung zu stellen, damit
eine regelmäßige Prüfung erfolgen könne. Es war zum Zeitpunkt der Antragsstellung
kein Anlass bekannt. Erst nach Antragsstellung habe man Informationen per Email
durch besorgte Eltern erhalten, die um Prüfung gebeten hätten. Daraus ergäbe
sich der Wunsch nach einem umfassenden Stufenplan zur Kontrolle.
Herr Dunker erläuterte, dass 2011 an der
Eichendorffschule ein umfassendes Gutachten erstellt worden sei, welches eine
Gesundheitsgefährdung ausschloss. 2015 wurde auf der Grundlage einer Aussage
der Schule über eine starke Geruchsbelästigung in einem weiteren Klassenraum
zunächst eine Vereinbarung mit der Schule getroffen, den Klassenraum vor
Schulbeginn sowie in den jeweiligen Pausen intensiv zu lüften. Im November des
Jahres ist bei einem weiteren Ortstermin eine weitere Untersuchung vereinbart
worden, die Anfang des Jahres 2016 durchgeführt werden solle. Herr Dunker
teilte mit, dass diese Prüfung unmittelbar bevorstehe. Das Ergebnis dieser
Untersuchung sei abzuwarten. Sollte das Gutachten eine Schadstoffbelastung
feststellen, werde man unverzüglich reagieren.
Nach Aussage von Herrn Heidler halte die SPD eine
anlassbezogene Prüfung für weiterhin sinnvoll. Da ein flächiges Schema der
einzelnen Problematik nicht Rechnung tragen würde.
Frau Dörlemann erklärte, dass eine flächige
Prüfung zwar Gefahren aufzeigen könnte, aber eine anlassbezogene Prüfung besser
funktioniere und deshalb beibehalten werden sollte.
Frau Scharrenbach fragte nach, ob es weitere
anlassbezogene Gutachten gäbe.
Diese Frage wurde von
Herrn Dunker mit dem Hinweis, dass
es keinen weiteren Anlass zur Prüfung gäbe, verneint.