Sitzung: 15.02.2016 Schul- und Sportausschuss
Frau Jachmann verwies zunächst auf den
Schul- und Sportausschuss 2011 und erklärte, dass bereits dort in einer
Vorlage raumakustische Maßnahmen von 2001 bis 2010 dargestellt wurden. Dort
wurde der Beschluss gefasst, dass unter Mitwirkung der Schulleitung
anlassbezogen und raumnutzungsspezifisch geeignete Maßnahmen im Rahmen
bereitstehender Mittel umgesetzt werden sollen. In Folge dessen wurden seit
2010 weitere Schallschutzmaßnahmen durchgeführt.
Im Rahmen der
erforderlichen Arbeiten an der Beleuchtung wurden im Schulzentrum in 2012 Werkräume
und in 2014 Kunsträume mit Schallschutzdecken ausgestattet. Ebenfalls in 2014
wurde der Container der Jahnschule für den Musikunterricht mit dem notwendigen Schallschutz
ausgestattet. Im Zuge der Sanierungsarbeiten an der Astrid-Lindgren-Schule
wurden auch in 2014 schallschutztechnische Maßnahmen durchgeführt.
Frau Jachmann erläuterte weiter, dass im
Rahmen der baulichen Unterhaltung in der Sekundarstufe I (mit einem Gutachter)
pro Jahrgang ein Raum entsprechend ausgestaltet werden soll. Dies sei zumindest
in der Planung berücksichtigt.
Frau Scharrenbach erkundigte sich nach der
Situation in den Grundschulen, da der Bericht fast ausschließlich die
Sekundarstufe I berücksichtige und es keine Aufgabe eines Fördervereins sein
könne, solche Maßnahmen zu finanzieren.
Frau Jachmann beantwortete dies damit, dass für
diese Maßnahmen selbstverständlich der Schulträger verantwortlich sei. Es sei
keine Verpflichtung für den Förderverein solche Maßnahmen zu finanzieren. Sollte
es aber Sonderwünsche geben sei ein
Sponsoring wie es durch den Förderverein bereits erfolgt sei, zugelassen.
Insgesamt würden in diesem Schuljahr 7 Schülerinnen und Schüler mit dem
Förderschwerpunkt „Hören und Kommunikation“ beschult.
Herr Heidler fügte hinzu, dass der Beschluss
aus 2011 umgesetzt wurde.
Frau Dirzus erklärte für die
Diesterwegschule, dass alle Decken saniert wurden. Sie habe aus der
Lehrerschaft keine weiteren Hinweise auf Probleme erhalten. Die Grundschulen
lägen somit im Konsens mit dem Schulträger, anlassbezogen zu reagieren.
Es wurde zur Kenntnis genommen, dass der Beschluss aus dem Jahr 2011 umgesetzt wurde.