Beschluss:

 

 


Einführend dankte Herr Grudnio den Vertretern von EnTra und ProMensch für ihren Einsatz, der eine wichtige Unterstützung der Verwaltung darstellt.

 

Anschließend ging er auf die Wohnraumsituation in Kamen ein.

Derzeit sind in Kamen 471 Flüchtlinge untergebracht. Nicht mit eingerechnet sind die Flüchtlinge, die in der Landeseinrichtung, der ehemaligen Polizeikaserne an der Dortmunder Straße, einquartiert sind. Für die erste Dezemberwoche werden zu den 471 Personen noch weitere 28 erwartet. Auch diesen Personen können noch Wohnungen zur Verfügung gestellt werden, ohne auf Turnhallen zurückzugreifen.

 

Aufgeteilt sind die Flüchtlinge im Wesentlichen auf 3 große Einrichtungen:

 

  • Am Schwimmbad                                                                   100 Personen
  • Mausegatt                                                                               180 Personen
  • Weddinghofer Str.                                                                     40 Personen

 

 

Weitere 180 Personen sind  auf 40 Standorte im gesamten Stadtgebiet verteilt.

 

Die Flüchtlinge kommen aus derzeit 33 Nationen. Die größten Gruppen sind:

 

  • Syrien                                                                                      164 Personen
  • Irak                                                                                            48 Personen 
  • Bangladesch/Pakistan                                                              47 Personen
  • Eritrea                                                                                       22 Personen
  • Sonstige Herkunftsländer                                                         83 Personen 

 

 

Zur Aufenthaltsdauer der Flüchtlinge stellte Herr Grudnio auf Nachfrage folgendes dar:

 

Die in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes untergebrachten Flüchtlinge verbleiben dort ca. 3 – 4 Wochen und werden dann auf andere Städte verteilt.

Für die für Kamen zugewiesenen Flüchtlinge sei die Dauer des Aufenthaltes von ihrem Asylverfahren abhängig. Wenn sie einen ablehnenden Bescheid erhalten, müssen sie in ihr Heimatland zurückkehren. Wenn ihrem Asylantrag stattgegeben werde, bleiben sie entweder in Kamen oder ziehen innerhalb Deutschlands um. Für Rückführungen sei der Kreis verantwortlich. Eine nennenswerte Entlastung gäbe es nicht.

 

Herr Stalz erkundigte sich, wie denn die rechtliche Ausgangslage sei, wenn die Kommunen keine Unterbringungsmöglichkeiten mehr zur Verfügung stellen und ob sie dann mittels einer Überlastungsanzeige die Aufnahme verweigern könnten.

 

Herr Grudnio antwortete, dass die Möglichkeit zwar theoretisch bestehe, aber schwierig durchzusetzen sei. Obdachlosigkeit sei zu vermeiden.

Herr Özkir bedankte sich bei Herrn Grudnio für seine Informationen.

 

Herr Kuru verabschiedete sich und verließ die Sitzung.