Herr Mösgen erläuterte anhand von 2 Schaubildern, die der Niederschrift als Anlage beigefügt sind, die derzeitige Entwicklung des Flüchtlingsauf­kommens in der Stadt Kamen. Zur Zeit wür­den 402 Flüchtlinge betreut. Der Anstieg sei gravierend. Mittlerweile würden die Personen an 42 verschiede­nen Orten untergebracht. Neben den größeren Unterkünften im Mausegatt, Bollwerk und Am Schwimmbad seien auch Wohnungen angemietet, um die Flüchtlinge unterzubringen. Es werde nicht unterschieden, in welchem Asylstatus sich die Betroffenen gerade befänden. Vielmehr bestehe die Verpflichtung seitens der Verwaltung, für alle aufzukommen, um die Grund­versorgung sicher zu stellen. Die größte Herausforderung bestehe darin, aufgrund der Kurzfristigkeit geeignete Unterbringungsmöglichkeiten bereit zu halten. Teilweise müsse mit le­diglich 2 Tagen Vorlaufzeit geplant wer­den. Darüber hinaus sei auch die personelle Zusammen­setzung in den Räumlichkeiten einzukalkulieren. Da in erster Linie männliche, alleinste­hende Männer unterzubringen seien, sei ein ständiger Wechsel in den Un­terkünften nicht zu vermei­den. Diese Situation sei nicht wünschenswert, ließe sich aber aus ethnischen oder kulturellen Gründen nicht vermeiden. Darüber hinaus würden einige Flüchtlinge, insbesondere aus dem Westbal­kan, nach einer gewissen Zeit in ihre Heimat freiwillig zurückkehren, was bei der Bele­gung der Flüchtlingsunterbringungen ebenfalls zu einem ver­mehrten Wechsel führen würde.

Herr Mösgen stellte sicher, dass dieses Jahr keine Turnhallen oder ähnli­ches zu Unterbrin­gungszwecken umfunktioniert werden müssten. Jedoch sei auch irgendwann das Ende erreicht und die Stadt müsse möglicher­weise auf diese Gebäude zurückgreifen.

Er halte es auch nicht für zielführend, sich an die Bezirksregierung Arns­berg zu wenden, um auf die nicht mehr vorhandenden Unterbringungska­pazitäten hinzuweisen und ein kurzfristiges Moratorium zu erreichen. Da­durch könne vieleicht eine zeitliche Stundung der Zuweisungszahl erreicht werden, aber nicht eine Reduzierung der Zahl im Ganzen. Der Zuteilungs­schlüssel bleibe weiterhin bestehen.

Federführend für die Immobilienverwaltung sowie die Anmietung von Räumlichkeiten sei der Fachbereich 70 (Servicebetriebe). Wünschenswert sei, so Herr Mösgen, eine voll möblierte Wohnung seitens der Stadt an­mieten zu können, um eine selbständige Verpflegung durch die Flüchtlinge sicher zu stellen. Anders wie bei den Zentralen Aufnahmeeinrichtungen, wo die Ver­pflegung und Versorgung durch Wohlfahrtsverbände erfolge, müssten sich die Asylsuchenden in den städtischen Unterkünften selbst versorgen.

 

Herr Langner erkundigte sich nach den Wohnungen, in denen Flüchtlinge untergebracht wür­den.

 

Herr Mösgen antwortete, dass sowohl Wohnungen von Wohnungsbauge­sellschaften wie auch von Privaten durch die Stadt angemietet würden. In erster Linie würden darin Familien bzw. al­leinstehende Frauen mit Kindern untergebracht. Das Preisniveau der Wohnungen dürfe nicht zu hoch sein, denn es sei beabsichtigt, dass die Flüchtlinge nach Ablauf ihres Asylverfah­rens auf Dauer in diesen Wohnungen wohnen blieben.

Herr Mösgen führte weiter aus, dass der Zeitfaktor eine enorme Rolle spiele. Erstrebenswert seien Planungen, die einen Vorlauf von ca. ei­nem halben Jahr zulassen würden, um neben An­mietungen auch andere Möglichkeiten wie Containerlösungen prüfen zu können. Den Kauf von Wohnungen bzw. Immobilien halte er momentan für nicht zielführend. Wichtig sei die Förderung der Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen, um schneller handeln zu können. Aus diesem Grund werde es ein Treffen mit Pro Mensch und EnTrA (Engagierten Treff Asyl) der kath. Kirche ge­ben, um eine bessere Abstimmung zwischen Stadt und Ehrenamtlichen zu errei­chen. Sein Wunsch sei es, Strukturen zu schaffen, die auf Patenschaften angelegt seien. So sollten Freiwil­lige gefunden werden, die sich um die Flüchtlinge kümmerten. Da der Koordinierungsaufwand nicht mehr durch die Stadt zu bewältigen sei, sei beabsichtigt, Sozialarbeiter auf Stundenba­sis einzukaufen, um eine vernünftige Organisationsstruktur zu schaffen.

 

Frau Hartig bat um Informationen zu den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.

 

Herr Mösgen erläuterte, dass in dem Flüchtlingsheim Am Schwimmbad in einem separaten Ge­bäude die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge untergebracht würden. Federführend für die Betreuung sei der Fachbereich Jugend, der wiederum einen Träger beauftragt habe, der sich um die Ju­gendlichen kümmern werde. Es sei geplant, dass bis zu 11 Jugendliche aufgenommen würden.

 

Herr Langner fragte nach der geplanten Anzahl an externen Sozialarbei­tern.

 

Geplant sei, so Herr Mösgen, dass Sozialarbeiter stundenweise bei ent­sprechenden Institutio­nen bzw. Organisationen eingekauft werden sollten. Daher sei die genaue Personenanzahl der­zeit nicht zu benennen. Die kath. Kirche werde federführend den Einsatz der Sozialarbeiter ab­wickeln mit dem Ziel, eine bessere Koordination der Hilfen sowie den Einsatz von ehrenamtlich Tätigen zu erreichen.

 

Auf die Frage des Herrn Heuchel, worin der Unterschied zwischen der Flüchtlingsunterkunft an der Dortmunder Allee und städtischen Einrichtun­gen liege, erläuterte Herr Mösgen, dass die Einrichtung an der Dortmunder Allee zur Erstaufnahme von Flüchtlingen diene und eine Lan­deseinrichtung sei. Von dort aus würden die Flüchtlinge auf die Kommunen nach den Quo­ten des Flüchtlingsaufnahmegesetzes verteilt. Aufgrund dieser Zuweisung seien dann die Kommunen verpflich­tet, Unterkünfte für Flüchtlinge für die Dauer ihres Asylverfahrens bereit zu stellen. Darin sei dann auch der Unter­schied zu sehen, so Herr Mösgen. Bei der Landesunterkunft würde für die Flüchtlinge ein komplettes Versorgungssystem vorgehalten, in den städt. Unterkünften müssten die Asylsuchenden sich selbst verpflegen. Die Ver­weildauer in der Landeseinrichtung sei auch lediglich auf ein paar Tage ausgerichtet.

 

Frau Dr. Kleinz hinterfragte den geplanten stundenweisen Einkauf von Sozial­arbeitern bei privaten Unternehmen. Nach ihrer Kenntnis würden solche Leistungen auch durch Wohlfahrtsverbände angeboten.

 

Herr Mösgen antwortete, dass momentan der Markt diese Angebote nicht unbedingt hergeben würde.

 

Auf den Einwand von Frau Dr. Kleinz, dass die kath. Kirche entsprechende Leistungen anbieten würde, entgegnete Herr Mösgen, dass es im Moment eher schwierig sei, geeignetes Fachper­sonal zu finden, da derzeit ein Miss­verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage bestehe. Inso­fern sei es auch egal, ob die Sozialarbeiter von kirchlichen Einrichtungen, Wohlfahrtsver­bänden oder privaten Unternehmen kommen würden. Er sei aber für jeden Hinweis dankbar.