Herr Mösgen schlug vor, den Sachstandsbericht über eine Gesundheitskarte für Asylbewerber aufgrund möglicher Gesetzesänderung zu vertagen.

 

Herr Krause erklärte, den Wunsch des Kämmerers zu folgen, da sich das Verfahren auf Bundesebene in der Schwebe befinde.

 

Herr Grosch merkte an, dass ein Beschluss zur Einführung einer Gesundheitskarte erst zum 01.01.2016 möglich sei.

 

Herr Mösgen entgegnete, dass das zugrundeliegende Recht nicht durch Rahmenvereinbarungen mit den Krankenkassen geändert werden könne. Hinsichtlich des Asylbewerberleistungsgesetzes gebe es keine Änderungen. Es würden hier Rahmenvereinbarungen abgeschlossen werden, die eine Verletzung des Konnexitätsgrundsatzes darstellten. Diese gehen zu Lasten der Kommunen. Er sprach sich dafür aus, sich zu einem späteren Zeitpunkt mit der Einführung einer Gesundheitskarte zu befassen, da die medizinische Grundversorgung für Asylbewerber ohnehin sichergestellt sei.

 

Frau Scharrenbach schloss sich den Ausführungen von Herrn Mösgen an. Diese Rahmenvereinbarungen und das dazugehörige Leistungsspektrum gingen über das Bremer-Modell hinaus. Die Prüfungspflichten verblieben im Gegensatz zu Bremen bei der Gemeinde. Sie betonte, dass die elektronische Gesundheitskarte bei Einführung an alle Asylsuchenden in Kamen ausgehändigt werden müsse und erinnerte, dass ein hoher Anteil ohne Asylgrund eingereist sei. Es sei richtig, die Änderungen des Bundesgesetzgebers abzuwarten. Sie stellte klar, dass hier kein Mangel an Gesundheitsversorgung vorliege.

 

Herr Grosch führte aus, dass der Sozialdezernent der Stadt Münster die Gesundheitskarte aufgrund von Diskriminierungen an Asylbewerber einführen wollte.

 

Herr Mösgen informierte, dass sich die Sozialdezernenten im Kreis Unna übereinstimmend gegen eine Gesundheitskarte ausgesprochen hätten. Ein Argument sei der unkontrollierbare Kostenanstieg.

 

Der Bürgermeister wies auf die Möglichkeit zu einer bundeseinheitlichen Regelung zu kommen hin.

 

Herr Heidler verließ um 19:13 Uhr die Sitzung.