Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beauftragt die Verwaltung eine für Bürgerinnen und Bürger verständliche Darstellungsweise des Haushaltes sowie ein Konzept zur Durchführung eines Kommunalen Bürgerhaushaltes für zukünftige Haushaltsplanungen zu prüfen, um eine aktive BürgerInnenbeteiligung zu ermöglichen. Dieses Konzept soll entwickelt werden unter Berücksichtigung folgender Punkte:

 

  • In welchen Bereichen ist eine BürgerInnenbeteiligung rechtlich möglich?
  • Welche Bereiche schlägt die Verwaltung vor?
  • Welche Verfahren zur BürgerInnenbeteiligung sind möglich?
  • In welchem Umfang können BürgerInnen über finanzielle Mittel entscheiden?

 

Über die mit einem Bürgerhaushalt verbundenen Konsequenzen für die Verwaltungsarbeit soll die Verwaltung dem Rat zeitnah Bericht erstatten.


Abstimmungsergebnis: bei 10 Enthaltungen einstimmig angenommen


Frau Dörlemann erläuterte den Antrag ihrer Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ein Bürgerhaushalt wäre offen, transparent und nachvollziehbar. Für die Bürger wären somit Kürzungen und Einsparungen verständlich. Sie wünschte sich eine rechtliche Beteiligung der Bürger, die aber auch für die Verwaltung leistbar sei. Sie erinnerte an die Bürgerbeteiligung beim Integrierten Handlungskonzept in Heeren-Werve.

 

Frau Schaumann teilte mit, dass der Haushalt offen sei. Eine vereinfachte Darstellung würde nur zu Verwaltungsmehraufwand führen. Die FW/FDP-Fraktion werde dem Antrag nicht zustimmen.

 

Herr Krause begrüßte den Antrag. Allerdings schlug er vor, den Beschlussvorschlag in einen Prüfauftrag abzuändern, um zunächst den Aufwand zu ermitteln. Außerdem war er der Meinung, dass im Bürgerhaushalt nicht alle Positionen aufgeführt sein müssten.

 

Herr Stalz merkte an, dass vorab der Bedarf eines Bürgerhaushaltes geklärt werden solle.

 

Herr Eisenhardt machte deutlich, dass der Antrag für die CDU-Fraktion einige Jahre zu spät komme. In Zeiten der Haushaltssicherung bestünde für die Bürger kein großer Gestaltungsspielraum mehr. Das Bürgerinteresse sei somit nicht gegeben. Er schlug vor, sich interfraktionell mit der Thematik zu befassen, bevor die Verwaltung den Aufwand prüfe. Die CDU-Fraktion werde sich bei der Beschlussfassung enthalten.

 

Herr Heuchel berichtete, dass der Bürgerhaushalt ein demokratisches Mitbestimmungsmittel sei. Die Bürger könnten somit in einigen Bereichen mitentscheiden, für was das Geld ausgegeben würde. Er erinnerte daran, dass er sich vor Jahren mit dem Thema „Bürgerhaushalt“ beschäftigt habe und dies unterschiedliche Resonanzen hervorgerufen habe. Er schlug auch vor, sich zunächst interfraktionell zu beraten.

 

Herr Mösgen fasste die zwei grundlegenden Aspekte zusammen, zum einen der Wunsch nach besserer Lesbarkeit und zum anderen mehr Teilhabe am Haushalt zu haben. Erfahrungen aus anderen Kommunen hätten gezeigt, dass es kaum Vorschläge zu Einsparungen gebe. Allerdings sehe er die Transparenz positiv. Zunächst sollten die Fraktionen untereinander die Maßstäbe für einen Bürgerhaushalt setzen, um auch der Verwaltung viel Arbeit zu ersparen, die sonst am Ende vergeblich sei.

 

Frau Dörlemann sprach sich für eine Abänderung der Beschlussfassung aus und stimmte einem Prüfauftrag zu. Im Anschluss sollten interfraktionelle Gespräche stattfinden.