Beschluss:

 

Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:

 

1.    Der Jahresabschluss der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2014 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

 

2.    Der Lagebericht wird genehmigt.

 

3.    Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 464.679,98 € wird von der Stadt Kamen ausgeglichen.

 


Abstimmungsergebnis: bei 14 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Herr Krause teilte mit, dass die SPD-Fraktion den Beschlussvorschlägen der Tagesordnungspunkte 10 bis 12 zustimmen werde. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der KBG seien festgestellt und genehmigt worden. Er erinnerte an die Diskussionen in der Juni-Ratssitzung und informierte, dass auch eine fehlende Unterschrift unter dem Jahresabschluss nicht zur Nichtigkeit führe. Die EversheimStuible Treuberater GmbH habe einen uneinge­schränkten Bestätigungsvermerk erteilt; dies sei der wesentliche Punkt für die Zu­stimmung der SPD-Fraktion. Im Prüfungsbericht sei aufgeführt, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt habe.

Die Prüfung der Deutschen Rentenversicherung Westfalen sei für den Zeitraum 2012 - 2014 zu dem Ergebnis gekommen, dass im Bereich der Arbeitsverträge von Minijobs fehlerhaft gearbeitet worden sei. Die daraus resultierende Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 30.000 € sei dem Geschäftsführer zuzurechnen. Die Gesellschafterversammlung sei über diesen Vorgang jederzeit informiert gewesen. Herr Krause plädierte dafür, diesen Vorfall nicht auf alle vergangenen Geschäftstätigkeiten des Geschäftsführers zu projizieren.

 

Frau Scharrenbach entgegnete, dass die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde. Sie begründete die Ablehnung damit, dass ihre Fraktion mehrfach auf Fehler im Jahresabschluss 2014 hingewiesen habe und diese Bedenken nicht ernst genommen worden seien. Sie fasste die Diskussionen der Juni-Ratssitzung aus ihrer Sicht kurz zusammen und erinnerte an ihre Fragen zur Aufstellung des Jahresabschlusses. Ein Generalhandlungs­bevollmächtigter dürfe keinen Jahresabschluss aufstellen. Dies obliege laut GmbH-Gesetz allein dem gesetzlichen Vertreter einer GmbH, dem Geschäftsführer. Dieser sei allerdings handlungsunfähig gewesen. Sie merkte kritisch an, dass die Verwaltung es versäumt habe, einen neuen Geschäftsführer zu bestellen. Gesprächsangebote seitens ihrer Fraktion seien von der SPD-Fraktion und der Verwaltung nicht angenommen worden. Offen geblieben seien auch Fragen zu dem PwC Legal-Gutachten und ob die Minijob-Verträge für 2015 geprüft worden seien.

 

Der Bürgermeister stellte klar, dass Fragen der Fraktionen grundsätzlich immer beantwortet würden. Erst seit April 2015 habe die Verwaltung die Personalsachbearbeitung für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse der KBG übernommen, vorher zu keinem Zeitpunkt.

 

Herr Tost erläuterte, dass laut der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible eine fehlende Unterschrift nicht zur Nichtigkeit des Jahresabschlusses führe. Die Unterschrift könne unmöglich sein, wenn der Geschäftsführer erkrankt sei. Dieses sei hier der Fall gewesen. Hinsichtlich der Prüfung der Sozialversicherungsbeiträge erinnerte er an eine Beanstandung vor ein paar Jahren, die zu Nachzahlungen geführt habe. Danach habe eine zweite Prüfung ohne Beanstandung stattgefunden. Daher habe der Aufsichtsrat keine Veranlassung für weitere Prüfungsvorgänge gesehen. Auf die erneute Prüfung Anfang dieses Jahres habe die Verwaltung reagiert und Umstellungen im Bereich der Personalsachbearbeitung durchgeführt.

Da ein Testat eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers vorliege, habe es keine Veranlassung für weitere Prüfungen gegeben.

 

Herr Stalz hielt es für unverständlich, dass eine Nachforderung in Höhe von 30.000 € an die Deutsche Rentenversicherung entstanden sei. Der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung hätten es, spätestens seit dem Vorfall in 2009, versäumt, diese Missstände zu beheben. Es müssten künftig Regelungen getroffen werden, damit sich solche Vorfälle nicht wiederholen. Aus diesem Grund werde die FW/FDP-Fraktion weder dem Jahresabschluss der KBG zustimmen, noch den ehemaligen Aufsichtsrat und den Geschäftsführer entlasten. Er schlug vor, in Zukunft eine parteilose Geschäftsleitung aufzustellen, die neben einem Basisgehalt eine erfolgsabhängige Bezahlung sowie einen befristeten Arbeitsvertrag erhalte. Weiterhin sollten die Verträge für Waren und Dienstleistungen neu ausgeschrieben und befristet werden.

 

Frau Werning berichtete, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Wirtschaftsprüfer angeschrieben hätte, um noch einige offenen Fragen abzuklären. Diese Fragen seien von den Wirtschaftsprüfern an die Verwaltung verwiesen und auch beantwortet worden. Daher werde ihre Fraktion den Beschlüssen der Tagesordnungspunkte 10 – 12 zustimmen.

 

Herr Heidler merkte an, dass rechtliche Fragen auch von der SPD-Fraktion im Vorfeld abgeklärt worden seien.

 

Herr Grosch war über den hohen Fehlbetrag verwundert, aber auch über die lange Einarbeitung der Verwaltung in die Buchführung der KBG, über die Äußerungen des ehemaligen Geschäftsführers in der Presse, über die Personen, die vorher die Buchführung der KBG getätigt haben und über die Nachforderung der Deutschen Rentenversicherung. Er kritisierte erneut die Intransparenz. Durch den Wegfall des Aufsichtsrates sei die Kontrollfähigkeit weiter gesunken. Daher werde die Fraktion Die Linke/GAL dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

Herr Eisenhardt wünschte sich mehr Offenheit seitens der Verwaltung. Die CDU-Fraktion suche bewusst die Öffentlichkeit auf, um die Kamener Bürger zu informieren, da sie letztendlich für den Fehlbetrag aufkommen müssen. Er machte deutlich, dass auch bei einem uneingeschränkten Testat der Prüfungsbericht inhaltlich zu reflektieren und zu bewerten sei. Daher seien viele Fragen seitens der CDU-Fraktion aufgekommen.

 

Herr Heidenreich nahm Bezug auf die Ausführungen der CDU-Fraktion und fragte, warum ein testierter Jahresabschluss erneut geprüft werden solle. Er erinnerte an die bisherigen Jahresabschlüsse, die von den Aufsichtsgremien und dem Rat verabschiedet worden und somit immer rechtens gewesen seien. Er betonte, dass der Geschäftsführer der KGB in den letzten Jahren gute Arbeit geleistet habe. Zwar seien Fehler gemacht worden, diese müssten selbstverständlich korrigiert werden. Das gesamte Konstrukt der Stadthalle in Frage zu stellen, halte er für befremdlich.

 

Frau Scharrenbach war irritiert, da eine weitere dritte Prüfung der Deutschen Rentenversicherung nicht bekannt gewesen sei. Sie vermutete, dass die Rechtsgutachter der Firma PwC Legal in Kenntnis dessen ein anderes Ergebnis testiert hätten. Sie hielt der Verwaltung vor, teilweise widersprüchliche Informationen zu den Hintergründen und Sachverhalten nur auf Nachfrage der Fraktionen rauszugeben. Den jährlich wiederkehrenden Kritikpunkten würde keine Beachtung geschenkt. Sie betonte, dass der Jahresabschluss bis dato nur ein Entwurf gewesen sei, der inhaltliche Fehler hätte jederzeit geheilt werden können. Durch die Summe der offenen Fragestellungen könne die CDU-Fraktion den Jahresabschluss nicht mittragen.

 

Herr Tost nahm zunächst Bezug auf die Ausführungen von Herrn Grosch. Im Prüfungsbericht werde deutlich darauf hingewiesen, dass die Buchführung der KBG zu jederzeit in Ordnung gewesen sei. Weiter habe der Bürgermeister, gerade den kleineren Fraktionen, die nicht im Aufsichtsrat oder in der Gesellschafterversammlung vertreten gewesen seien, stets angeboten, sie über den aktuellen Sachstand zu informieren. Zu den Ausführungen von Frau Scharrenbach antwortete er, dass der Firma PwC Legal selbstverständlich die dritte Prüfung bekannt gewesen sei. Er führte aus, dass seit 1999 regelmäßig Standardbetriebsprüfungen durchgeführt würden. Allein in 2014 hätten diese Standardprüfungen bei allen Betrieben deutschlandweit zu Nachforderungen in Höhe von 508 Mio. Euro geführt. Im Vergleich bestehe bei der KBG eine Nachforderung in 2014 von ca. 10.000 €. Er machte deutlich, dass im Prüfungsbericht stehe, dass die Lohn- und Gehaltsabrechnungen der Festangestellten der KBG seit Jahren von der Personalabteilung der Stadt Kamen erfolgen würden. Aufgrund der Beanstandung der Deutschen Rentenversicherung Anfang des Jahres habe die Verwaltung reagiert und deswegen würden nun auch die Abrechnungen der geringfügig Beschäftigen seit April 2015 von der Personalabteilung der Stadt Kamen bearbeitet.

 

Herr Krause fragte kritisch in Richtung der CDU-Fraktion, wie man 2014 schon gewusst haben könne, dass der Geschäftsführer nicht wieder in den Dienst zurückkehren würde. Aufgrund des formellen Weges bis zum Eintritt in den Ruhestand und der Einhaltung aller gesetzlichen Fristen habe die Abberufung des Geschäftsführers erst in der Gesellschafterversammlung im August 2015 stattfinden können. Er fasste die Vorkommnisse in der Gesellschafterversammlung kurz zusammen. Das Schreiben der CDU-Fraktion an die Wirtschaftsprüfer sei bekannt und grenze schon an grobe Unterstellung rechtswidrigen Verhaltens wider besseres Wissen. Nach seinem Rechtsverständnis seien Auftraggeber und Gesprächspartner der Wirtschaftsprüfer im Verfahren in erster Linie die Geschäftsführung und allenfalls die Gesellschafterversammlung, nicht aber einzelne Mitglieder.

 

Herr Diederichs-Späh begründete, dass eine Zustimmung zur Abberufung des Geschäftsführers aufgrund des Haftungsaspektes und des Maßnahmenkataloges nicht erteilt werden könne.

 

Frau Schaumann plädierte dafür, die Vergangenheit abzuschließen und in die Zukunft zu blicken. Allerdings hielte sie eine Verharmlosung von Fehlern des Geschäftsführers für nicht zielführend.

 

Frau Werning erinnerte an die Sitzung der Gesellschafterversammlung und begründete die damaligen Bedenken ihrer Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

 

Herr Krause nahm Bezug auf die Äußerung von Frau Schaumann. Er erwiderte, dass Fehler menschlich seien, dadurch aber nicht die gesamte Arbeit in Frage gestellt werden dürfe. Er merkte kritisch an, dass der Jahresabschluss der KBG und der Geschäftsführer in den letzten Jahren stets von der Opposition angegriffen worden seien.

 

Die Frage von Herrn Grosch, ob die Gesamtnachforderung der Deutschen Rentenversicherung in Höhe von 30.000 Euro auf Bearbeitungsfehler zurückzuführen sei, bejahte Herr Tost.

 

Herr Eisenhardt wünschte sich von Herrn Krause, als Vorsitzender der Gesellschafter­versammlung, mehr Offenheit und eine größere Kompromissbereitschaft. Beschlüsse könnten während der Verhandlungen noch umformuliert werden, um so den anderen Fraktionen entgegenzukommen. Er bestätigte die seit Jahren kontrovers geführten Diskussionen über die Jahresabschlüsse, die Höhe der Fehlbeträge und die Lageberichte. Die CDU-Fraktion habe stets Forderungen für die Folgejahre formuliert, diese seien aber nie berücksichtigt worden. Er sei außerdem irritiert gewesen, dass Herr Krause öffentlich Mitglieder der Gesellschafterversammlung diskreditiere.

 

Herr Diederichs-Späh zitierte die vorgelegte Beschlussvorlage aus der Gesellschafterversammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH.

 

Herr Heidler nahm Bezug auf die Ausführung von Herrn Eisenhardt und merkte an, dass ein Verlassen der Sitzung vor Beschlussfassung der gewünschten Offenheit und Redebereitschaft entgegenwirke.

 

Herr Heidenreich betonte, dass ein externer Gutachter dem Geschäftsführer und seinen Mitarbeitern bis auf eine relative Ausnahme korrekte Arbeit testiert habe.

 

Herr Eisenhardt entgegnete, dass ein Gutachten mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk nicht impliziere, das der Geschäftsführer gute Arbeit geleistet hätte.