Sitzung: 24.09.2015 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 055/2015
Beschluss:
- Der Rat beschließt das
„Integrierte Handlungskonzept Kamen-Heeren-Werve“ (Anlage 1) als
städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 171 b BauGB und als
Grundlage für die Entwicklung des Ortsteils Heeren-Werve.
- Die Verwaltung wird
beauftragt, bei der Bezirksregierung Arnsberg die Aufnahme des
Integrierten Handlungskonzeptes in das Städtebauförderprogramm 2016 zu
beantragen.
- Auf Basis des
Integrierten Handlungskonzeptes Kamen-Heeren-Werve beschließt der Rat das
städtebauliche Programmgebiet „Kamen-Heeren-Werve“ als Stadtumbaugebiet im
Sinne von § 171 b (1) BauGB. Die Gebietsabgrenzung ergibt sich aus der
Anlage 2 zu diesem Beschluss.
- Dem mit dem Integrierten
Handlungskonzept Kamen-Heeren-Werve vorgelegten Maßnahmen-, Kosten- und
Zeitplan (Anlage 3) wird grundsätzlich zugestimmt. Dieser ist in Form von
Jahresprogrammen fortzuschreiben.
Die Begleitung der städtebaulichen Einzelmaßnahmen obliegt dem Planungs- und Straßenverkehrsausschuss als Fachausschuss.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Förderanträge zu den jeweiligen Jahresprogrammen bei der Bezirksregierung einzureichen.
Die notwendigen Finanzmittel sollen im Haushaltsplan bereitgestellt werden. Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich einer Bewilligung beantragter Fördermittel.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen