Beschluss:

 

  1. Der Rat beschließt das „Integrierte Handlungskonzept Kamen-Heeren-Werve“ (Anlage 1) als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 171 b BauGB und als Grundlage für die Entwicklung des Ortsteils Heeren-Werve.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksregierung Arnsberg die Aufnahme des Integrierten Handlungskonzeptes in das Städtebauförderprogramm 2016 zu beantragen.

  3. Auf Basis des Integrierten Handlungskonzeptes Kamen-Heeren-Werve beschließt der Rat das städtebauliche Programmgebiet „Kamen-Heeren-Werve“ als Stadtumbaugebiet im Sinne von § 171 b (1) BauGB. Die Gebietsabgrenzung ergibt sich aus der Anlage 2 zu diesem Beschluss.

  4. Dem mit dem Integrierten Handlungskonzept Kamen-Heeren-Werve vorgelegten Maßnahmen-, Kosten- und Zeitplan (Anlage 3) wird grundsätzlich zugestimmt. Dieser ist in Form von Jahresprogrammen fortzuschreiben.
    Die Begleitung der städtebaulichen Einzelmaßnahmen obliegt dem Planungs- und Straßenverkehrsausschuss als Fachausschuss.
    Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Förderanträge zu den jeweiligen Jahresprogrammen bei der Bezirksregierung einzureichen.
    Die notwendigen Finanzmittel sollen im Haushaltsplan bereitgestellt werden. Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich einer Bewilligung beantragter Fördermittel.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen