Beschluss:

 

Der Anteil des allgemeinen öffentlichen Interesses wird auf 14,27 % festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, dieses bei der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Middendorf fragte, ob die Änderung des Allgemeininteresses auch für das laufende Jahr angewandt werden könne.

 

Der Bürgermeister sicherte eine Prüfung zu.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Eine rückwirkende Änderung der Straßenreinigungskosten scheidet grundsätzlich aus. Der Rat der Stadt Kamen hat die Gebührenkalkulation für 2015 im Dezember 2014 verabschiedet. Die Gebührenbescheide sind im Januar 2015 erstellt und verschickt worden. Die Festsetzungen sind bestandskräftig.