Sitzung: 24.09.2015 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 054/2015
Beschluss:
Der Anteil des allgemeinen öffentlichen Interesses wird auf 14,27 % festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, dieses bei der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Frau Middendorf fragte, ob die Änderung des Allgemeininteresses auch für das laufende Jahr angewandt werden könne.
Der Bürgermeister sicherte eine Prüfung zu.
Anmerkung der
Verwaltung:
Eine rückwirkende
Änderung der Straßenreinigungskosten scheidet grundsätzlich aus. Der Rat der
Stadt Kamen hat die Gebührenkalkulation für 2015 im Dezember 2014
verabschiedet. Die Gebührenbescheide sind im Januar 2015 erstellt und
verschickt worden. Die Festsetzungen sind bestandskräftig.