Beschluss:

 

Die nachfolgende gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Im Produkt 21.01.05 – Gesamtschule – werden 39.000 € überplanmäßig bereitgestellt.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen