Beschluss:

 

Die im Ratsbeschluss vom 06.07.1995 festgelegten Aufnahmekriterien (Absatz 3 Nr. 1 bis 4) für die Aufnahme an der Südschule – kath. Bekenntnisstandort „Heiliger Josef“ sind ab sofort nicht mehr anzuwenden.

 

Die Aufnahme erfolgt nach der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule  (Ausbildungsordnung Grundschule – AO-GS).


Abstimmungsergebnis: bei 10 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Herr Eckardt merkte an, dass die neuen Kriterien für die Aufnahme an der Südschule einer Gesetzesänderung geschuldet seien. Diese seien sehr eng gefasst. Er betonte, dass jeder, der gegen den Beschlussvorschlag stimme, sich nicht rechtskonform verhalte.

 

Herr Stalz zitierte den Artikel 3 des Grundgesetzes. Die Fraktion FW/FDP werde dem Beschlussvorschlag ausdrücklich zustimmen, da nun die bisherigen Einschränkungen aufgehoben würden.

 

Herr Eisenhardt führte aus, dass die CDU-Fraktion den Beschlussvorschlag grundsätzlich unterstütze, allerdings nicht die Begründung der Beschlussvorlage. Denn diese besage, dass katholische Schüler keinen Vorrang mehr an einer kath. Bekenntnisschule hätten. Hinsichtlich der Aufnahmekriterien gebe es somit keinen Unterschied mehr zwischen einer Bekenntnisschule und einer Gemeinschaftsschule. Dies akzeptiere die CDU-Fraktion nicht. Er bat um eine Abänderung der Begründung, der o.g. Passus sei zu entfernen. Die Aufnahmekriterien seien analog zur Ausbildungsordnung Grundschule anzuwenden. Sollte die Begründung nicht geändert werden, werde die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

Der Bürgermeister wies darauf hin, dass nur der Beschlussvorschlag zur Abstimmung stehe. Zudem seien von der Verwaltung im Sachverhalt und in der Begründung lediglich die Rechtsänderung und die daraus resultierenden Konsequenzen beschrieben worden.

 

Herr Eisenhardt bat die Interpretation der Verwaltung im Sachverhalt herauszunehmen, da dies eine Herleitung zum Beschlussvorschlag sei.

 

Der Bürgermeister fasste zusammen, dass die Ausbildungsordnung Grundschule angewendet werden solle, die Konsequenzen daraus aber in der Begründung nicht genannt würden.

 

Herr Eisenhardt betonte, dass die CDU-Fraktion die Auffassung in der Begründung nicht teile. Ihm liege eine Expertise vor, die bestätige, dass die Herleitung von der Begründung zum Beschlussvorschlag nicht richtig sei.

 

Der Bürgermeister machte deutlich, dass die Verwaltung rechtskonforme Beschlussvorlagen vorlege und Gesetzesänderungen ausführen werde.