Beschlussempfehlung:

 

  1. Die Käthe-Kollwitz-Schule, Schule im Verbund, Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, Bergstraße 11 – 13, 59174 Kamen, wird zum Ende des Schuljahres 2015/2016 (31.07.2016) aufgelöst.

 

Die zum Ende des Schuljahres 2015/16 noch verbleibenden Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Klassen 5-10) setzen ihre Schullaufbahn an einem der Förderzentren (Nord oder Unna) fort. Den zum Ende des Schuljahres noch verbleibenden Schülerinnen und Schülern der Primarstufe (Klassen 1-4) werden Angebote des gemeinsamen Lernens unterbreitet oder sie können ihre Schullaufbahn an den Förderzentren fortsetzen.

 

  1. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Unna und den Städten Bergkamen, Kamen, Lünen, Selm, Unna und Werne sowie den Gemeinden Bönen und Holzwickede für die Fortführung einer Schule für Erziehungshilfe (vom 01.01.1997 in der geänderten Fassung des Jahres 2002) wird zum Schuljahresende 2015/2016 (31.07.2016) aufgehoben.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendige Genehmigung gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) einzuholen.

 

  1. An der Fortentwicklung des Förderschulwesens im Kreis Unna wirken die Städte und Gemeinden über die Schuldezernentenkonferenz mit.

 

  1. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen über den gemeinschaftlichen Betrieb einer Förderschule im Verbund – Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung - in Kamen (vom 22.12.1982/30.12.1982 in der geänderten Fassung vom 22.12.2005/14.02.2006) wird zum Schuljahresende 2015/2016 (31.07.2016)  aufgehoben.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das formelle Verfahren durchzuführen.

 

  1. Die Beschlüsse des Rates der Stadt Kamen stehen unter dem Vorbehalt entsprechender Beschlüsse beim Kreis Unna.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Jachmann umriss kurz den Beschlussvorschlag und verwies insbesondere auf das bereits im vergangenen Jahr vorgestellte Förderschulkonzept des Kreises Unna. Sie machte deutlich, dass die Schule nicht mehr die Vorgaben der Mindestgrößenverordnung für die Errichtung und Fortführung von Förderschulen erfülle, und der Beschlussvorschlag in den Punkten 1 bis 7 ledig­lich die hieraus resultierenden Konsequenzen zum Schuljahr 2016/17 nachvollziehe.

 

Herr Stalz bat um Auskunft, wie viele Lehrerinnen und Lehrer von der Schließung betroffen seien.

 

Herr Hupe erklärte, dass die Landesschulverwaltung in einem fürsorglichen Verfahren bereits er­hebliche Anstrengungen unternommen habe und auch weiterhin unternehme, die betroffenen Kollegien umzusetzen.

 

Herr Kampmann ergänzte, dass die derzeitige Situation nicht so dramatisch sei, da zurzeit nur noch 8 von 27 Stellen der Schule besetzt seien. Zuletzt seien zum 01.08.2015 7 Kolleginnen und Kollegen zu anderen Schulen versetzt worden. Da rund 85 % aller Förderschulen aufgelöst wür­den, habe das Land frühzeitig auch ein Gesamtkonzept über den Verbleib des Personals ent­wickelt. Das verbliebene Kollegium wünschte sich nunmehr die Schülerinnen und Schüler, die auch nach Ende dieses Schuljahres keine Regelschule besuchen werden, zu den in Trägerschaft des Kreises Unna neu zu gründenden Förderschulen begleiten zu können.

 

Herr Eisenhardt erklärte, dass er den vorliegenden Beschluss als eine Formalie ansehe, die sich schon länger abgezeichnet habe. Allerdings wünschte er sich entgegen der Formulierung in Punkt 4 des Beschlussvorschlages, dass nicht ausschließlich die Schuldezernentenkonferenz an der Fortentwicklung des Förderschulwesens beteiligt werde, sondern weiterhin auch der Schul- und Sportausschuss der Stadt Kamen.

 

Herr Hupe erläuterte hierzu, dass Punkt 4 nicht die parlamentarische Kompetenz beschneiden wolle, allerdings sei Schulträger der neu zu bildenden Förderschulen der Kreis Unna, zuständiges parlamentarisches Organ somit der Ausschuss für Bildung und Kultur des Kreises Unna. Er wolle aber gerne in die Niederschrift aufnehmen, dass die Verwaltung hier im Ausschuss über die wei­tere Entwicklung der Förderschulen in Kreisträgerschaft berichtet.

 

Herr Stalz bedauert einerseits die Schließung von Schulstandorten in Kamen, andererseits sei dies eine Entwicklung, die sich als erfreuliche Konsequenz aus der Umsetzung der Inklusion im schulischen Bereich ergebe. Er unterstütze das kreisweite Konzept, da dies weiterhin das Eltern­recht der Schulwahl berücksichtige.

 

Herr Heidler schloss sich den bisherigen Ausführungen an und zeigte sich sehr froh, dass der be­hut­same Prozess, der sich jetzt auf der Zielgerade befinde, allem Anschein nach gelungen sei.

 

Herr Eisenhardt erklärte, wie wichtig der kommunale Blick auch auf Schulen, die sich in Kreis­träger­schaft befänden, sei zeige sich daran, dass rund 60 Kamener Kinder von der Verlagerung des Standortes der Sonnenschule betroffen seien. Zusammen mit der Auflösung der Käthe-Kollwitz-Schule verlöre der Stadtteil Heeren-Werve zwei Schulen. Er nannte dies bedauerlich einmal für den Schulstandort Kamen, aber besonders für die hiervon betroffenen Kinder, deren Eltern sich verständlicherweise Sorgen um das Wohl ihrer Kinder machten.

 

Herr Hupe entgegnete, dass diese Entwicklung nicht allein durch die „Werver Brille“ zu sehen sei, dass die Schule an dem Standort eine hochbedeutsame und ebenso qualitative hochwertige Ar­beit leiste, aber am jetzigen Standort keine Ganztagsbetreuung möglich sei, die aber konzep­tionell angestrebt werde.

 

Herr Kampmann ergänzte, dass die Sonnenschule am neuen Standort nicht als Schule im Ver­bund mit der Regenbogenschule geführt werde, sondern beide Schulen nach eigenen Konzepten arbeiten werden. Er begrüßte auch, dass dieses Förderschulangebot weiterhin im Kreis Unna vorgehalten werde, andere Kreise im Regierungsbezirk Arnsberg würden ganz hierauf ver­zich­ten. Hinsichtlich der Ganztagsbetreuung stellte er fest, dass die neuen Förderschulen attraktiver werden müssten, damit sie dauerhaft als Angebot bestehen bleiben könnten.