Beschlussempfehlung:

 

Die im Ratsbeschluss vom 06.07.1995 festgelegten Aufnahmekriterien (Absatz 3 Nr. 1 bis 4) für die Aufnahme an der Südschule – kath. Bekenntnisstandort „Heiliger Josef“ sind ab sofort nicht mehr anzuwenden.

 

Die Aufnahme erfolgt nach der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule  (Ausbildungsordnung Grundschule – AO-GS).


Abstimmungsergebnis: bei 4 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Herr Hupe erläuterte, dass die vorliegende Beschlussvorlage die seit dem Schuljahr 2014/15 ge­änderten landeschulrechtlichen Vorgaben der Ausbildungsordnung Grundschule umsetze. In die­ser sei bei einem Anmeldeüberhang für eine Bekenntnisschule der Vorrang der Kinder, die die­sem Bekenntnis angehören, weggefallen.

 

Der Ratsbeschluss vom 06.07.1995 sehe dies jedoch explizit vor und entspreche damit nicht mehr dem geltenden Recht. Er müsse daher aufgehoben werden. Der Beschlussvorschlag sei so abgefasst, dass dieser zukünftig auf die Kriterien der Ausbildungsordnung Grundschule abstelle.

 

Bezug nehmend auf den Vortrag des Herrn Hupe ergänzte Frau Wessels, dass die Änderung der Ausbildungsordnung Grundschule seitens des Landesgesetzgebers mit den Kirchen abgestimmt sei und darauf abziele, die Gleichbehandlung aller Kinder und Eltern herzustellen. Sie wies darauf hin, dass an Bekenntnisschulen weiterhin gelte, dass Unterricht und Erziehung nach den Grund­sätzen des jeweiligen Bekenntnisses erfolge.

 

Der Teilstandort „Heiliger Josef“ als Bekenntnisschule, so Herr Eisenhardt, sei schon häufiger im Schul- und Sportausschuss diskutiert worden. Er erklärte für die CDU-Fraktion, dass diese dem Beschlussvorschlag zustimmen könnte, wenn die in der Begründung aufgeführten Argu­men­te modifiziert würden. Seine Fraktion könne besonders den im Sachverhalt und Begründung genannten Schlüssen nicht folgen und würde folglich den Beschluss so ablehnen.

 

Katholische und nicht katholische Kinder seien bei der Aufnahme an einer Schule gleichen Be­kenntnisses eben nicht gleich zu behandeln. So werde auch in zwei erstinstanzlichen Ent­schei­dun­gen der Verwaltungsgerichte Aachen und Köln argumentiert. Die Wahlfreiheit der Eltern sei zwar ein sehr hohes Gut, werde aber bei einem Bekenntnisstandort eingeschränkt. Dieser ver­füge über ein vom jeweiligen Bekenntnis geprägtes Angebot, sei es z.B. ein anderer Jahreskreis oder Gottesdienste und erfordere als eine Grundlage Schülerinnen und Schüler gleichen Be­kennt­nisses.

 

Herr Heidler erklärte, dass er über die Sinnhaftigkeit des Anliegens der CDU-Fraktion nicht strei­ten wolle, er stellte jedoch fest, dass bei der Josefschule der katholische Erziehungsauftrag erhal­ten bleibe und sich die Erziehungsberechtigten vor Aufnahme in die Schule verpflichten dies an­zuerkennen. Der Beschlussvorschlag entspreche dem derzeit geltenden Landesrecht.

 

Herr Hupe stellte fest, dass die Begründung nicht falsch sei sondern formal konkludent. Sach­verhalt und Begründung entsprechen somit der derzeitigen Gesetzeslage und die ihm ebenfalls bekannten zitierten Beschlüsse der Verwaltungsgerichte entfalten in Bezug auf die Ausbildungs­ordnung Grundschule bisher keine Rechtskraft. Die Formulierung des Beschlussvorschlages sei so gewählt, dass sie zukünftige Änderungen durch den Landesgesetzgeber berücksichtige.

 

Herr Eisenhardt erwiderte hierauf, dass er der Argumentation in Bezug auf die geänderte Aus­bildungsordnung folgen könne. Die CDU-Fraktion könne nur der in der Begründung dargelegten Argumentation nicht folgen.

 

Aus Sicht von Herrn Hupe sollte es durchaus einen Vorrang für Bekenntnisschüler geben, schließ­lich würden die Verwaltungsgerichte gleichfalls so argumentieren, aber die landes­rechtlichen Vorgaben bestünden nun mal. Im Übrigen werde vom Ausschuss nicht die Begrün­dung sondern der Beschlussvorschlag beschlossen.

 

Für die Fraktion Die Linke/GAL erklärte Herr Goehrke, dass diese der Vorlage zustimme und aus seiner Sicht Bekenntnisschulen nicht mehr in die heutige Zeit passten.

 

Herr Kampmann sieht durch die Erklärung der Eltern den katholischen Erziehungsauftrag und damit die Existenz der Bekenntnisschule auch zukünftig sichergestellt.