Einleitend wies Herr Mösgen darauf hin, dass die Tätigkeit der Verwaltung auf diesem Gebiet ein Serviceangebot darstelle und gern und stark, im Besonderen von älteren Leuten, in An­spruch genommen werde. In der  Rentengesetzgebung habe es in der jüngeren Vergangenheit zahlreiche Änderungen des Bundes gegeben, die zu verstärkter Beratungstätigkeit geführt ha­ben. Letztes Beispiel hierfür sei die zum 01.07.2014 in Kraft getretene Gesetzgebung zur Lei­stungsverbesserung in der gesetzlichen Rentenversicherung..

 

Frau Middeldorff hielt ihren Sachvortrag zur Tätigkeit der Rentenberatungsstelle anhand eines Konzeptes, welches der Niederschrift in Kopie beigefügt ist. Einleitend wies sie darauf hin, dass eine Beratung nicht erfolge auf dem Gebiet des Beamtenversorgungsrechtes sowie des Be­triebsrentenrechtes.

Auf die Wiedergabe der Einzelheiten des Vortrags wird verzichtet.

Herr Kemna brachte seine große Zufriedenheit über die Arbeitsweise der Rentenversicherungs­stelle zum Ausdruck.

Frau Klanke dankte für den Vortrag und die geleistete Arbeit.

Herr Eisenhardt bedankte sich für den informativen Vortrag und wies darauf hin, dass er per­sönlich erfahren habe, wie komplikationslos die Arbeit in der Rentenversicherungsstelle von statten gehe.