Sitzung: 09.03.2015 Familien-, Sozial- und Generationenausschuss
Beschluss:
Herr Zakel , Beschäftigter der Kreisverwaltung Unna, referierte anhand einer Powerpointpräsentation, die der Niederschrift in Kopie beigefügt ist.
Einleitend wies Herr Zakel darauf hin, dass der Pflegesektor
durch den Kreishaushaushalt mit derzeit jährlich 30 Mio. Euro subventioniert
werde. Für den Pflegebereich gelte per Gesetz die Maxime ambulant vor
stationär. Rechtsgrundlage für die
Pflegebedarfsplanung ist das Gesetz zur
Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur
und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und
Betreuungsangeboten für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und ihre
Angehörigen (GEPA NRW). Herr Zakel schilderte das Verfahren zur Aufstellung des
Pflegebedarfsplans, welches mit der Beschlussfassung des Kreistages am 10.03.15
abgeschlossen wird.
Die Inhalte des Pflegebedarfsplans erläuterte er anhand eines
Schaubildes; im Besonderen wies er auf den demographischen Faktor hin, durch
den die Pflege in aller Munde sei. Die
Betrachtung der Altersstruktur zeigt auf, dass es allein auf dem Gebiet der
Stadt Kamen im Jahr 2030 7.000 Senioren
mehr geben werde. Zum 01.01.2018 wird die Stadt Kamen kreisweit betrachtet den
zweiten Platz bei der Anzahl der über achtzugjährigen Menschen belegen. Für
erwähnenswert hielt es Herr Zakel, dass die Stadt Bergkamen in allen
Teilbereichsbetrachtungen die vom Altersdurchschnitt jüngste Kommune sei.
Mittels eines weiteren Schaubildes erläuterte Herr Zakel die
Entwicklung der Anzahl der pflegebedürftigen Personen in den Jahren 1999 –
2011. Es handele sich hierbei lediglich um offiziell eingestufte Leistungsbezieher;
es gebe hier sicherlich noch eine nicht geringe Dunkelziffer.
Die Zahl der Pflegebedürftigen, die von Diensten betreut würden, steige
weiter an. Herr Zakel bewertete dies positiv, da nach seiner Auffassung
Pflege professionell geleistet werden müsse.
Naturgemäß steige der Anteil der pflegebedürftigen Personen mit
zunehmendem Alter an. So betrage ihr Anteil an den über achtzigjährigen 55%.
Bei der Prognostizierung der zahlenmäßigen Entwicklung der pflegebedürftigen
Personen dürfe man nicht vergessen, dass nur ein Bruchteil der Alten
pflegebedürftig wird. Nach derzeitigem Wissensstand werde man im Jahre 2018
15.600 und im Jahr 2030 18.000 Personen zu betreuen haben.
Bei der Betrachtung des Anteils der über achtzigjährigen in den
Pflegeheimen im Verhältnis zur Zahl der Ü80, die nicht in Heimen leben, seien
zwei Dinge auffällig. Die Werte für Kamen liegen über dem Kreisdurchschnitt
und bei der Verteilung der Plätze herrscht im Kreisgebiet ein starkes
Ungleichgewicht.
Auch die Verteilung der Pflegeheime im Kreisgebiet stellt sich nicht
proportional dar. Herr Zakel wies darauf hin, dass dies oftmals von
Zufälligkeiten abhänge. Zu einem günstigen freien Bauplatz müsse dann auch ein
gerade liquider Investor kommen.
Die im Landespflegegesetz von 2003 verankerte Vorgabe, dass Bestandspflegeheime 80% und Neubauten 100 % der Pflegeplätze bis 2018 in Einzelzimmern anbieten müssen, haben bisher weniger als die Hälfte erreicht.
Herr Zakel sprach weiterhin die Problematik der bei der Bedarfsermittlung hinderlichen Kurzzeitpflegeplätze an, die von den Heimen zulässigerweise auch angeboten würden. Zusätzlicher Bedarf an Dauerpflegeplätzen könne so relativ schnell abgefedert werden.
Anhand einer weiteren Folie stellte Herr Zakel die Belegungsquoten der Pflegeheime kreisweit dar. Die angestrebte 98%-Auslastung wird von keinem Pflegeheim erreicht, der negative Ausreißer in Werne resultiere aus den Problemen eines Großanbieters mit der Belegung seiner Doppelzimmer.
Mit der angestrebten 98%-Auslastung würde man einen Puffer von 136 Plätzen schaffen, mit dem man die steigende Nachfrage zunächst ohne Neubauten abfedern könne. Jedoch könne sich die Nachfrage schnell ändern und die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch mit den Kommunen sei vor diesem Hintergrund wichtig und notwendig.
Für die über achtzigjährigen muss bis 2018 ein Anteil von 16,5 % an den insgesamt zur Verfügung stehenden Heimplätzen bereitgestellt werden.
Generelles Ziel der Pflegebedarfsplanung ist die Herbeiführung der jeweiligen kommunalen Selbstversorgung. Vor diesem Hintergrund ist eine jährliche Überprüfung des Zahlenmaterials unumgänglich notwendig.
In diesem Zusammenhang erwähnte Herr Zakel, dass die Stadt Dortmund empfiehlt, auf ihrem Hoheitsgebiet keine neuen Heimplätze zu schaffen.
Bei Herbeiführung des höheren Auslastungsgrades der Pflegeheime sei nicht aus den Augen zu verlieren, dass dies nicht zu stark zu Lasten der Kurzzeitpflegeplätze ginge. Auch sei kein übermäßiges Interesse von Investoren für die Planung von Kurzzeitpflegeeinrichtungen zu erkennen.
Für den Bereich der Tagespflege trug Herr Zakel vor, dass Planungen auf diesem Sektor zu befürworten seien; dem Kreistag lägen hier 9 Anfragen vor.
Herr Kemna dankte für den umfangreichen und mit viel Arbeit verbundenen Vortrag. Die enormen Zuwachszahlen würden ihn nachdenklich stimmen.
Herr Krause fragte nach, ob bei dem vorgelegten Zahlenmaterial die Schließung des Hauses Christophorus eingearbeitet sei.
Herr Zakel bejahte dies und wies darauf hin, dass es immer wieder einmal vorkomme, dass kleinere Einrichtungen aufgeben müssten.
Frau Hartig wies auf die Wichtigkeit des Vorhaltens von Kurzzeitpflegeplätzen hin.
Herr Zakel erwiderte,
dass es auf diesem Sektor eigentlich keine Not gebe; kleinere Engpässe könnten
allenfalls zu den Haupturlaubszeiten auftreten.
Frau Hartig fragte nach, ob man die Entwicklung beobachten würde.
Herr Zakel bejahte
dies.