Beschluss:

 

 


Herr Zakel , Beschäftigter der Kreisverwaltung Unna, referierte anhand einer Powerpointpräsentation, die der Niederschrift in Kopie beigefügt ist.

Einleitend wies Herr Zakel darauf hin, dass der Pflegesektor durch den Kreishaushaushalt mit derzeit jährlich 30 Mio. Euro subventioniert werde. Für den Pflegebereich gelte per Gesetz die Maxime ambu­lant vor stationär.  Rechtsgrundlage für die Pflegebedarfsplanung  ist das Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, Menschen mit Be­hinderungen und ihre Angehörigen (GEPA NRW). Herr Zakel schilderte das Verfahren zur Aufstellung des Pflegebedarfsplans, welches mit der Beschlussfassung des Kreistages am 10.03.15 abgeschlossen wird.

Die Inhalte des Pflegebedarfsplans erläuterte er anhand eines Schaubildes; im Besonderen wies er auf den demographischen Faktor hin, durch den die Pflege in aller Munde sei.  Die Betrachtung der Alters­struktur zeigt auf, dass es allein auf dem Gebiet der Stadt Kamen im Jahr 2030   7.000 Senioren mehr geben werde. Zum 01.01.2018 wird die Stadt Kamen kreisweit betrachtet den zweiten Platz bei der An­zahl der über achtzugjährigen Menschen belegen. Für erwähnenswert hielt es Herr Zakel, dass die Stadt Bergkamen in allen Teilbereichsbetrachtungen die vom Altersdurchschnitt jüngste Kommune sei.

Mittels eines weiteren Schaubildes erläuterte Herr Zakel die Entwicklung der Anzahl der pflegebedürfti­gen Personen in den Jahren 1999 – 2011. Es handele sich hierbei lediglich um offiziell eingestufte Leis­tungsbezieher; es gebe hier sicherlich noch eine nicht geringe Dunkelziffer.

Die Zahl der Pflegebedürftigen, die von Diensten betreut würden, steige weiter an. Herr Zakel bewertete dies positiv, da nach seiner Auffassung Pflege professionell geleistet werden müsse.

Naturgemäß steige der Anteil der pflegebedürftigen Personen mit zunehmendem Alter an. So betrage ihr Anteil an den über achtzigjährigen 55%. Bei der Prognostizierung der zahlenmäßigen Entwicklung der pflegebedürftigen Personen dürfe man nicht vergessen, dass nur ein Bruchteil der Alten pflegebedürftig wird. Nach derzeitigem Wissensstand werde man im Jahre 2018 15.600 und im Jahr 2030 18.000 Perso­nen zu betreuen haben.

Bei der Betrachtung des Anteils der über achtzigjährigen in den Pflegeheimen im Verhältnis zur Zahl der Ü80, die nicht in Heimen leben, seien zwei Dinge auffällig. Die Werte für Kamen liegen über dem Kreis­durchschnitt und bei der Verteilung der Plätze herrscht im Kreisgebiet ein starkes Ungleichgewicht.

Auch die Verteilung der Pflegeheime im Kreisgebiet stellt sich nicht proportional dar. Herr Zakel wies darauf hin, dass dies oftmals von Zufälligkeiten abhänge. Zu einem günstigen freien Bauplatz müsse dann auch ein gerade liquider Investor kommen.

Die im Landespflegegesetz von 2003 verankerte Vorgabe, dass Bestandspflegeheime 80% und Neubau­ten 100 % der Pflegeplätze bis 2018 in Einzelzimmern anbieten müssen, haben bisher weniger als die Hälfte erreicht.

Herr Zakel sprach weiterhin die Problematik der bei der Bedarfsermittlung hinderlichen Kurzzeitpflege­plätze an, die von den Heimen zulässigerweise  auch angeboten würden. Zusätzlicher Bedarf an Dauer­pflegeplätzen könne so relativ schnell abgefedert werden.

Anhand einer weiteren Folie stellte Herr Zakel die Belegungsquoten der Pflegeheime kreisweit dar. Die angestrebte 98%-Auslastung wird von keinem Pflegeheim erreicht, der negative Ausreißer in Werne resultiere aus den Problemen eines Großanbieters mit der Belegung seiner Doppelzimmer.

Mit der angestrebten 98%-Auslastung würde man einen Puffer von 136 Plätzen schaffen, mit dem man die steigende Nachfrage zunächst ohne Neubauten abfedern könne. Jedoch könne sich die Nachfrage schnell ändern und die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch mit den Kommunen sei vor die­sem Hintergrund wichtig und notwendig.   

Für die über achtzigjährigen muss bis 2018 ein Anteil von 16,5 % an den insgesamt zur Verfügung ste­henden Heimplätzen  bereitgestellt werden.

Generelles Ziel der Pflegebedarfsplanung ist die Herbeiführung der jeweiligen kommunalen Selbstver­sorgung. Vor diesem Hintergrund ist eine jährliche Überprüfung des Zahlenmaterials unumgänglich not­wendig.

In diesem Zusammenhang erwähnte Herr Zakel, dass die Stadt Dortmund empfiehlt, auf ihrem Hoheits­gebiet keine neuen Heimplätze zu schaffen.

Bei Herbeiführung des höheren Auslastungsgrades der Pflegeheime sei nicht aus den Augen zu verlieren, dass dies nicht zu stark zu Lasten der Kurzzeitpflegeplätze ginge. Auch sei kein übermäßiges Interesse von Investoren für die Planung von Kurzzeitpflegeeinrichtungen zu erkennen.

Für den Bereich der Tagespflege trug Herr Zakel vor, dass Planungen auf diesem Sektor zu befürworten seien; dem Kreistag lägen hier 9 Anfragen vor.

Herr Kemna dankte für den umfangreichen und mit viel Arbeit verbundenen Vortrag. Die enormen Zu­wachszahlen würden ihn nachdenklich stimmen.

Herr Krause fragte nach, ob bei dem vorgelegten Zahlenmaterial die Schließung des Hauses Christopho­rus eingearbeitet sei.

Herr Zakel bejahte dies und wies darauf hin, dass es immer wieder einmal vorkomme, dass kleinere Ein­richtungen aufgeben müssten.

Frau Hartig wies auf die Wichtigkeit des Vorhaltens von Kurzzeitpflegeplätzen hin.

Herr Zakel erwiderte, dass es auf diesem Sektor eigentlich keine Not gebe; kleinere Engpässe könnten allenfalls  zu  den Haupturlaubszeiten auftreten.     

Frau Hartig fragte nach, ob man die Entwicklung beobachten würde.

Herr Zakel bejahte dies.