Beschluss:

 

Nach § 6a der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW beträgt die Zahl der maximal zu bildenden Eingangsklassen im Stadtgebiet (Kommunale Klassenrichtzahl) 15.

 

Der Schulausschuss beschließt für das Schuljahr 2015/16 die Bildung von 15 Eingangsklassen.

 

Auf die Schulstandorte bezogen wird die Klassenbildung wie folgt festgelegt:

 

Grundschule

Eingangs-

klassen

Diesterwegschule

2

Friedrich-Ebert-Schule

4

Südschule, Stammschule

2

Südschule, Teilstandort

1

Eichendorffschule

2

Jahnschule

2

Astrid-Lindgren-Schule

2

Gesamt

15

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Dörlemann fragte mit Blick auf den vergleichsweise hohen Wert von 56 Anmeldungen bei der Diesterwegschule, inwieweit der Schulträger im nächsten Schuljahr, beispielsweise bei Zuzügen, hierauf reagieren könne.

 

In enger Abstimmung mit dem Schulamt des Kreises Unna sowie mit der Schulleitung werde laut Herrn Brüggemann eine Regelung zu erörtern sein.