Sitzung: 19.02.2015 Schul- und Sportausschuss
Vorlage: 001/2015
Beschluss:
Nach § 6a der
Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW beträgt die Zahl der
maximal zu bildenden Eingangsklassen im Stadtgebiet (Kommunale
Klassenrichtzahl) 15.
Der Schulausschuss
beschließt für das Schuljahr 2015/16 die Bildung von 15 Eingangsklassen.
Auf die
Schulstandorte bezogen wird die Klassenbildung wie folgt festgelegt:
Grundschule |
Eingangs- klassen |
Diesterwegschule |
2 |
Friedrich-Ebert-Schule |
4 |
Südschule,
Stammschule |
2 |
Südschule,
Teilstandort |
1 |
Eichendorffschule |
2 |
Jahnschule |
2 |
Astrid-Lindgren-Schule |
2 |
Gesamt |
15 |
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Frau Dörlemann fragte mit Blick auf den vergleichsweise hohen Wert von 56 Anmeldungen bei der Diesterwegschule, inwieweit der Schulträger im nächsten Schuljahr, beispielsweise bei Zuzügen, hierauf reagieren könne.
In enger Abstimmung mit dem Schulamt des Kreises Unna sowie mit der Schulleitung werde laut Herrn Brüggemann eine Regelung zu erörtern sein.