Frau Schaumann nimmt gem. § 31 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

 

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) BauGB in der derzeit gültigen Fassung:

 

 

1.    über die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung, der Beteiligung der Behörden sowie der Nachbargemeinden geäußerten Anregungen entsprechend der beigefügten Stellungnahmen der Verwaltung;

 

2.    den Bebauungsplan Nr. 74 Ka „Gewerbegebiet Gutenbergstraße“ gem. § 10 BauGB in der derzeit gültigen Fassung als Satzung.

 

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind in dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen